Wer haftet für Schaden am Rollkasten?
Ich wolle nur die Jalousie hochziehen, dann ist dies gleich ganz runter gekracht.
Nachdem ich dies meinem Viermieter mitgeteilt hatte, kam dieser (mit Sohn) und versuchte alles eigenhändig zu reparieren. Dabei machte er ziemlich viel kaputt als es ohnehin beim Einzug schon war.
Z.b war die isolierte Abdeckplatte (unten am Rollkasten) schon morsch und ausrangiert. Um ins Innere zu kommen haben sie diese Abdeckung letztendlich ganz herausgerissen.
Der Versuch zu reparieren - vergebens. Er sagte ich sei schuld ich hätte da schon vorher gepfuscht!
Er hat zwar jetzt eine Firma beauftragt um dies zu reparieren. Jedoch will er mit seiner Frau dazukommen und alles dabei zu überprüfen.
Und ich soll auch noch einen Teil der Kosten selbst bezahlen, obwohl ich das Teil im Alltag nur genutzt habe!
IST DAS RECHTENS???
oder WIE SOLL ICH DAMIT JETZT UMGEHEN?
5 Antworten
Gehört die Jalousie zur Wohnung? Dann hast du mit der Reparatur nichts zu tun, denn das ist Sache des Vermieters. Kostenbeteiligung? Netter Witz! Kannst du getrost ignorieren.
Dass du irgendwas kaputt gemacht hast, soll er erst mal beweisen. Wäre das tatsächlich der Fall, hast du ja (hoffentlich) eine Haftpflichtversicherung. Die kümmert sich um sowas und prüft auch gleich ob das stimmen kann, was der Vermieter behauptet.
Dass er bei der Reparatur gleich mit seiner Frau anwesend sein will ist merkwürdig. Wohl um dich besser unter Druck setzen zu können. Die Handwerker musst du natürlich rein lassen. Den Vermieter notfalls auch, aber keinesfalls auch noch seine Frau.
Hast du hingegen die Jalousie nachträglich eingebaut, bist du ganz alleine für Instandhaltung und Reparatur zuständig.
Der Rollokasten gehört zur Mietsache und der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet die Mietsache instand zu halten. Somit trägt er die Kosten, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Selbst wenn, kannst Du Dich an Deine Haftpflichtversicherung wenden und den Schaden über sie regulieren lassen.
Ich persönlich würde das aber ablehnen.
Der Tipp mit der Haftpflichtversicherung ist aber ein sehr guter Tipp. Die Versicherung ist auch verpflichtet, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und das soll die Versicherung ruhig machen oder aber bezahlen.
Auf jeden Fal Bilder machen.Vor allem von dem verotteten Teil. Es ist Sache des Vermieters das wieder in Ordung zu Bringen,oder ist es dein Rolladen. Wie es ausieht versuchen sie das elegant auf dich abzuwälzen.
Ja so sehe ich das auch! Für Bilder machen ist es jetzt zu spät!
Und das mein Vermieter hohen Blutdruck hat hilft auch nicht grad.
Es hört sich an als wäre die Jalousie bereits alt und kaputt. Reparieren ist teurer als eine neue. sonst wie Esskah. Bei uns hat es die Sturmversicherung bezahlt (außen).
Das ist Erhaltungsaufwand, den der Vermieter/Eigentümer zu tragen hat.
Etwas anderes ist, wenn z.B. nur der Gurt gerissen ist.
Melde es deine privaten Haftpflichtversicherung. Die wirkt hier wie eine passive Rechtsschutzversicherung
Was soll ich da melden?
Wenn eine Forderung an dich gestellt wird, wird deine PH diese (auch vor Gericht) abweisen
... und die Rechnung für die Beseitigung des Schadens noch im Rahmen der Kleinreparatur (s. Mietvertrag) liegt. Oder wenn der Gurt mit Absicht abgerissen wurde oder so misshandelt wurde, wie es zum normalen Gebrauch nicht nötig gewesen wäre.
Den Gurt hatte ich schon mal ausgewechselt für ca. 5 Euro. Den jetzigen haben Sie mir heute gerade kaputtgemacht!