Fenster im Treppenhaus offen oder zu
Wir wohnen in einem mehrframilienhaus zur Miete im in einer Dachgeschoschwohnung. Neben der Wohnungstür ist ein kleines Fenster was wir sogut wie dauerhaft geöffnet haben, da es im Flur nicht sehr angenehm riecht. nun will unsere vermieterin uns dies verbieten. wie ist es rechtlich richtig? müssen wir das fenster geschlossen halten oder darf sie uns das nicht untersagen
danke
5 Antworten
Da gibt es keine rechtlichen Vorschriften.
Außerhalb der gemieteten Wohnung hat der VM das Hausrecht (Sagen).
Zumal Dauerlüften nicht gut ist. Kann u. U. zu Schimmelbildung führen.
Besser mehrmals täglich mit weit geöffnetem Fenster lüften.
ich denke das müssen Mietparteien untereinander ausmachen und ist dem Vermieter ziemlich egal.
aber ich habe auch so eine Tante hier mir gegenüber im Haus und die reißt ob Sommer oder Winter immer beide Fenster groß auf.Ich kann mir die Heizung im Winter sparen und im Sommer ist es so war wie draußen.
Da kann ich in meiner Wohnung nie richtig lüften,weil es durch alle Ecken zieht und da gab es auch schon mal Ärger.
Lüften ist zwar gut,aber wo Menschen zusammen wohnen gibt es auch Essensgerüche und die sind nun mal unvermeidbar.
ist dem Vermieter ziemlich egal.
Offensichtlich ja nicht.
Außerdem entscheidet der VM was in Treppenhaus passiert, nicht die Mieter.
Rechtlich kann man Euch das nicht verbieten. Ich hatte so einen Fall im TH. Eine Nachbarin aus der Kipp-Fenster-Fraktion hat tatsächlich gegen das Schließen der Fenster - der Vermieter hatte diese abgeschlossen - geklagt und Recht bekommen.
Das offene Fenster bewirkt genau das, was Ihr nicht wollt. Dieses Fenster wirkt wie ein Staubsauger und zieht die schlechte Luft aus den anderen Wohnungen ins Treppenhaus. Probiert das einfach mal aus. Alle Fenster im TH schließen und ca 30 min warten. Lüftung erfolgt im TH durch die häufige Öffnung der Haustür zur Genüge. Auch haben moderne Fenster eine Eigenlüftung installiert.
Offene "Kipp-Fenster" bewirken neben schlechter Luft auch unangenehmen Luftzug und an heißen Tagen kommt die Hitze (IR-Strahlung) richtig satt in das Haus.
Fenster sollten NIE auf Dauer - auch in der Wohnung- geöffnet sein, sondern immer nur ca 5 min. für 2-3 mal am Tag. Nur das ist sinnvoll und da sind sich alle Experten einig.
Mit Gruß Physikochemiker
Nun, das Treppenhaus hat man ja im Normalfall nicht mitgemietet, das bleibt schon Besitz des VM.
Doch bestimmt Vernunft derartige Nutzungen - es gibt sicher Einzelfälle, in denen durch geöffnete Treppenhausfenster im Winter die Heizkosten spürbar steigen und andere, in denen sich niemand durch ein geöffnetes Fenster belästigt (oder finanziell belastet) fühlt.
Theoretisch kann der VM solche Luken durch nicht zu öffnende Glasscheiben ersetzen, dann hätte sich der Fall eh erledigt ... Mir scheint das ein typischer Fall von "mal miteinander reden" zu sein. Für einen im obersten Stockwerk wohnenden Mieter stellt sich ein geöffnetes Treppenhausfenster oft anders dar, als für den, dessen Stubenwand dadurch plötzlich zur nicht wärmegedämmten Außenwand mutiert ...
Lebst du im Flur oder erstickst du an den Gestankt dort?
Du unterkühlst das ganze Haus mit deinem offenen Fenster.