Laute nachbarn?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst dir darüber klar sein, dass dann, wenn du wirksam dagegen vorgehst, dass Ergebnis mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine weitere Eskalation sein wird.

Deine rechtlichen Möglichkeiten sind da sehr weitgehend, doch die Chance, dass dem Übel abgeholfen wird, ist sehr gering.

Du benötigst beweiskräftiges Material. "Es ist zu laut" reicht da nicht, denn Gerichte wollen den dB-Wert wissen, und eine genaue Protokollierung der Störungen ist meistens auch die Bedingung. Du benötigst deshalb ein gerichtsfestes Gutachten, ggf. auch noch unabhängige Zeugen.

Zwischenzeitlich kannst du den Vermieter unter Fristsetzung schriftlich auffordern für Abhilfe zu sorgen (per Einschreiben/Rückschein). Daneben hast du ein Recht auf Mietminderung, bis Abhilfe geschaffen wurde, wobei du aber wieder für die zugrundeliegenden Fakten beweispflichtig bist.

Zusätzlich hast du die Möglichkeit, bei jedem wesentlichen Vorfall nicht nur die Polizei zu rufen, sondern auch Strafanzeige zu erstatten. Da kommt einmal ruhestörender Lärm in Betracht und zugleich, wenn die Sache erheblich ist, auch noch Körperverletzung, denn unzumutbarer nächtlicher Lärm, der vorsätzlich verursacht wird, ist auch Körperverletzung.

Sind alle deine Bemühungen erfolglos, dann kannst du deinen Mietvertrag kündigen und den Vermieter für alle dadurch anfallenden Kosten zur Kasse bitten, weil diese schuldhaft keine Abhilfe geschaffen hat.

Du hast jedoch für alle Maßnahmen zunächst das Kostenproblem. Auch wenn du im Erfolgsfall alle Kosten erstattet bekommst, mußt du das Geld erst einmal aufbringen, und das kann je nach deiner wirtschaftlichen Situation erheblich sein. In derartigen Fällen ist meistens ein Rechtsanwalt unverzichtbar, der ebenfalls Geld kostet. Wenn du eine MIeterrechtschutzversicherung hast, sieht alles günstiger aus.

Blöd könnte es lediglich sein, wenn du alles mühsam durchgeboxt hast, dann umziehst und dort vom Regen in die Traufe kommst.

Ein anderes Risiko besteht auch noch, nämlich dass es Menschen gibt, die psychisch derart angeknackst sind, dass sie jedwedes Mittel der Gewalt für die ideale Problemlösung halten. Du hättest sicher nichts davon, wenn dein Nachbar bestraft wird, du aber im Krankenhaus liegst.

Lahma 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 21:33

Bevor der mich ins Krankenhaus bekommt, liegt der flach der kleine lauch.

Ich werde das alles durchziehen

Möglichkeiten:

Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Störer,

Mietminderung 15% der Gesamtmiete

Androhung einer Unterlassungsklage

Lärmpegelmessung über eine app. auf dem Smartphon.

Jegliche Post an Vermieter und Störer mit Einwurfeinschreiben

Schau wann die Nachtruhe ist. Diese ist zumindest von 22 bis 6 Uhr. Es kann aber auch sein dass deine Stadt/Gemeinde eine Lärmschutzverordnung hat die etwas anderes vorsieht.

Für den Rest rufst du jedes Mal die Polizei wenn ordentlich Lärm ist.

Um Babygeschrei musst du dir keine Sorgen machen. Das muss man als Nachbar hinnehmen.

Ich würde da nicht lange fakeln & Mietminderung verlangen.

Der Vermieter hat übrigens das Recht darauf Abmahnungen an den Mieter zu schreiben & wenn daraufhin nicht's besser wird, kündigen.

Lahma 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 22:23

Ohne Dezibel zu messen werde ich damit nicht weit kommen

VelDevil  15.10.2021, 08:28
@Lahma

Da brauchst du keine Dezibel messen. Reines Protokoll sollte vollkommen ausreichen. Und eventuell mal mit einem Mieterverbund sprechen.

Lahma 
Beitragsersteller
 15.10.2021, 08:35
@VelDevil

Mir glaubt keiner dass es laut ist

Wenn ich könnte würde ich umziehen.

Ja, das ist die Lösung.

Lahma 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 22:22

Ich kann aber nicht

lesterb42  15.10.2021, 12:58
@Lahma

Jeder kann umziehen.

Lahma 
Beitragsersteller
 15.10.2021, 20:13
@lesterb42

Nein nicht wenn jobcenter nicht genehmigt 🤦‍♀️

lesterb42  15.10.2021, 21:10
@Lahma

Quatsch. Du bist doch nicht Sklave des Jobcenters. Jeder kann hinziehen wo immer er will. Wir haben hier Freitzügigkeit. Das ist ein Grundrecht.

Lahma 
Beitragsersteller
 15.10.2021, 21:53
@lesterb42

Joa wenn die nicht genehmigen kann ich nicht umziehen ganz einfache sache

lesterb42  16.10.2021, 09:26
@Lahma

Quatsch.