Nachbarn drohen mit Anzeige/Abmahnung wegen heruntergelassenen Rolläden, ist das rechtens?

18 Antworten

Nachbarn drohen mit Anzeige/Abmahnung wegen heruntergelassenen Rolläden, ist das rechtens?

Rechtens? 

Nein.

 Anzeige? 

Wegen was?

Abmahnung?

Dich kann nur Dein Vermieter abmahnen, aber nicht ein Nachbar oder anderer Mieter.

Die haben Dir auch nichts zu befehlen.

Gesetze?

Solange die Mietsache keinen Schaden nimmt, kann Dir keiner was.

Einfach die Nachbarn ignorieren.

Selbst wenn Dein Vermieter Dich deswegen abmahnen würde; einfach nicht beachten.

Sollte er Dich deswegen kündigen und es käme zu einer Gerichtsverhandlung, dann  trägt er die Beweislast und da würde seine Abmahnung sicherlich für schmunzeln sorgen.



Ich hab jetzt nicht Jura studiert, aber ich denke, dass du im Recht bist! Es ist deine private Sache was du mit deiner Wohnung und deinen Rollos machst, solange du nichts illegales machst oder mutwillig irgendetwas zerstörst. Dann gibt es aber noch die Regel, keinen anderen Hausbewohner zu belästigen... damit meine ich laute Musik, Gestank aus der Wohnung, ständig spätes Duschen nach 22 Uhr oder andersweitigere Störung, die die Ruhe im Haus beeinflussen könnte.

Ich würde in deinem Fall schnellstmöglich das Gespräch mit deinem Vermieter such und ihm die Situation erklären. Weil wenn, sich alle gegen dich wenden und somit der Hausfrieden eindeutig gestört ist, tritt der Grund dafür in den Hintergrund und der Verieter kann dich trotzdem rausschmeißen um zu vermeiden, das andere Mieter ausziehen und er Verluste dadurch macht. 

Da hast du leider super Nachbarn erwischt und mit deinen Aussagen auch noch neugieriger gemacht. Vielleicht suchst du zu deinem Frieden auch mal das Gespräch mit den Nachbarn! ;)

Du bist völlig im Recht und hast von den Nachbarn nichts zu befürchten. Die Nachbarn geht das gar nichts an, wann du deine Rollläden hoch oder runter machst. Rein rechtlich dürfen sie dich schon mal gar nicht rausschmeißen, dich zu irgendetwas verbindlich auffordern oder abmahnen. Das müsste der Vermieter machen und auch nur dann, wenn er einen Grund hat. Ein valider Grund wäre z.B., wenn der Vermieter befürchtet, dass du nicht richtig lüftest, sich deswegen Schimmel bildet oder es konkrete Hinweise auf illegale Aktivitäten gibt (dazu gehört aber eher der Geruch von Joints als eine heruntergelassener Rollladen). Dann darf er in festgelegten Abständen und mit Vorankündigung mal bei der nach dem Rechten schauen. Wann du deine Rollläden hoch und runter machst, darf aber auch er dir nicht vorschreiben.

Ich bin ehrlich gesagt sprachlos, von so einer Kleinkariertheit und offensichtlicher Langeweile deiner Nachbarn zu lesen. Deswegen mein Tipp: Sei vorsichtig und hebe alles auf. Begib dich nicht auf ihr Niveau, aber unterschätze sie auch nicht. Die gehen sicher bald zum Vermieter, vielleicht versuchen sie dir auch was anzuhängen. Deswegen hebe den Brief auf jeden Fall auf und wenn du deinen Nachbarn das nächste Mal dabei erwischst, wie er deine Rollläden hochschiebt um reinzuschauen, mach davon ein Foto. Das ist nämlich eine Verletzung deiner Privatsphäre und darauf hast du genau so ein Recht wie auf geschlossene Rollläden.

Alles Gute!

Wenn das im Mietvertrag nicht drinne steht können die dir nichts, ist doch dein Problem und sag doch mal das du die Anzeigst wegen Belästigung

johnnymcmuff  26.06.2016, 04:08

Wenn das im Mietvertrag nicht drinne steht können die dir nichts

Nur weil etwas im Mietvertrag steht bedeutet das nicht, das es dadurch wirksam ist.

So eine Klausel wäre in der Regel unwirksam, möglicherweise vielleicht aufgrund spezieller Bestimmungen könnte eine Klausel doch wirksam sein, dann würde aber dort auch bestimmt eine Begründung stehen oder der Vermieter hätte darauf hingewiesen.

lainwolke  26.06.2016, 16:09

Kann mir schon denken das du mehr ahnung hast wenn du keine Hobbies hast ausser den ganzen Tag hier rum zu sitzen und Fragen zu beantworten

lainwolke  26.06.2016, 04:45

Vielleicht solltest du mal lesen was der andere geschrieben hat

anitari  26.06.2016, 08:45
@lainwolke

Wenn man von einem Thema keine Ahnung hat sollte man nicht dazu antworten.

Eine Klausel die dem Mieter vorschreibt von wann bis wann er die Rollos hoch bzw. runter zu lassen hat und wann er wie lüften lassen darf/soll, darf der Mieter getrost mißachten.

Erst wenn dadurch ein Schaden, z. B. Schimmel, an der Mietsache entsteht  kann er haftbar gemacht werden.

Dein Beispiel mit dem Mietpreis ist schlicht Humbug.

lainwolke  26.06.2016, 04:18

Also wenn ich einen Mietvertrag mache und rein schreibe : 500€ Pro Monat, und irgenwann geh ich an ihm vorbei und sage ganz leise 1000€ Pro monat aber er es nicht hört (was mann nicht nach weisen kann)und er immer noch die 500 Bezahlt, kann ich ihn dann anzeigen?

ollesgemuese  26.06.2016, 04:43
@lainwolke

ja klar, weil er einen betrag nicht bezahlt, von dem er nichts weiss und der nicht im vertrag steht...

Oha, also ich bin jemand der seine Rollläden gerne unten hat weil ich es mag wenn es nicht so hell in der Wohnung ist. Ich würde mir das nie verbieten lassen. Und deine Nachbarn dürfen sich da auch nicht einmischen. Das geht niemanden was an. Und dass es verboten ist glaube ich nicht... Falls doch, mach doch einfach so verdunklungsrollos von innen an die Fenster, das kann dir nicht mal der Vermieter verbieten wenn die unten sind.

Bild 1 - (Gesetz, Mietrecht)
steinbocks  26.06.2016, 04:00

Das verstehe ich... Allerdings hättest du so deine Ruhe. Wäre nur eine Alternative, falls die gar nie mehr aufhören dich damit zu nerven.

albatros  26.06.2016, 10:01
@steinbocks

Die würden sich auch über die tagsüber unten Rollos genauso ereifern.

Spycrab7410 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 03:56

Das wäre aber für mich mit unnötiger Arbeit und Kosten versehen, nur weil einige Nachbarn ein Kontrollproblem haben...