Darf mein Vermieter mir vorschreiben, das ich meine Rollläden geöffnet sein müssen?
Wohne seit Oktober in dieser Wohnung, bereits nach ein paar Wochen machte mein Vermieter mich darauf aufmerksam das ich die Rolläden zur Straßenseite öffnen soll!
Da ich kein Ärger mit ihm haben wollte habe ich mich daran gehalten!
Nun habe ich die Wohnung gekündigt und bin bereits ausgezogen. Der Vertrag endet Ende erst im April.
Da ich nicht mehr in der Wohnung lebe kann ich morgens nicht mehr die Rolläden öffnen. Der Vermieter hat sich bereits nach 2 Tagen bei mir gemeldet und mich darauf aufmerksam gemacht das die Rolläden nicht geöffnet sind.
Ich habe ihm mittgeteilt das ich nicht mehr in der Wohnung wohne und mir dies nicht mehr möglich ist.
Nun will er rechtliche Schritte gegen mich einleiten! Ist der Vermieter im Recht? Wie würden meine Rechte aussehen?
11 Antworten
Der Vermieter kann dir nicht vorschreiben, ob die Rolläden geschlossen, oder offen bleiben müssen. Solange dein Mietvertrag läuft,solange bestimmst du, was mit den Rolläden passiert, ob offen oder geschlossen. Du musst allerdings die im Mietvertrag vereinbarten Klauseln erfüllen. Z. B. Treppenreinigung, im Winter Schneeräumen wenn das im Mietvertrag steht. Wenn du das nicht selber machen möchtest, dann könntest du jemanden beauftragen der das für dich macht. Rechtliche Schritte, weil die Rolläden geschlossen sind, wird er wohl nicht einleiten, da eine Grundlage hierzu fehlt. Schlecht wäre es allerdings nicht, wenn die Wohnung ab und an mal durchlüftet würde. Bei so einem Vermieter würde ich bei der Wohnungsübergabe genau aufpassen.Alle Räume fotografieren. Böden, Wände, Decken, damit dir später keine Schäden angelastet werden, welche du nicht zu vertreten hast. Zudem wäre ein Übergabeprotokoll zu erstellen, aus dem der genaue Zustand der Mietsache dokumentiert ist und zwar Raum für Raum. Am Tage der endgültigen Übergabe die Zählerstände ablesen, was man auch im Protokoll festhalten sollte. Das Protokoll vom Vermieter unbedingt unterschreiben lassen. Wenn man sich andiese Vorgehensweise hält, dann dürfte es im Nachhinein keine Probleme geben. Wenn der Vermieter Mietinteressenten hat, dann musst du zum Zwecke der Besichtigung dem Vermieter Zugang zur Wohnung einräumen. Er muss dir allerdings rechtzeitig mitteilen, wann Besuch von Interessenten zu erwarten ist, damit du dich zeitlich danach richten kannst. Sicher hat der Vermieter auch einen Schlüssel für diese Wohnung. Da musst du aufpassen, dass er sich während deiner Abwesenheit keinen Zutritt zur Wohnung verschafft und evtl. Schäden anrichtet die er dir dann anlastest. Am besten wäre, wenn du die Räumlichkeiten jetzt schon fotografierst und am besten Zeugen dich dabei begleiten.
ganz gelassen bleiben .. der Vermieter kan nicht verlangen, dass Du extra hinkommst um die Läden hochzuziehen .. geht ihn auch sonst nichts an ....
Das kannst du getrost ignorieren.
Du zahlst Miete, du bestimmst ob und wann die Rollos oben oder unten sind.
Da kann der Vermieter wollen, was er will.
Du kannst mit dem Rolladen machen was Du willst, so lange Du den Rollanden damit nicht kaputt machst.
Es gibt schon seltsame Pflänzchen bei den Vermietern.
Warten Sie doch mal getrost den Ausgang eines solchen Gerichtsverfahrens ab, welches im Übrigen nie stattfinden wird! Da hat der Vermeiter denkbar schlechte Karten!
Sie sind lediglich verpflcigtet gemäß den Bestimmugnen in Ihrem Mietvertrag, nach erfolgter Kündigung, dem Vermieter bzw. seinem Beauftgragten (Makler ö.ä.) den Zutritt mit Mietinteressenten zu gewähren.