Wer muss bei kaputten Rolläden in der Mietswohnung zahlen?
Hallo ich wohne jetzt bereits 3 Monate in meiner Wohnung und vor kurzem ist mein Rolladen also das große Ding was auserhalb des Fensters hängt und was man von innen mit einem Band/Strick runter oder hoch machen kann gerissen, also ich kann es nicht mehr benutzen da es sonst abbricht/abreißt, es ist sehr groß und verdeckt die sicht in meine kleine Wohnung, wenn ich es nicht unten habe können die Nachbarn rein Schauen (ich habe nur ein großes Fenster in der Wohnung). Nun zu meiner eigentlichen Frage, wer muss das jetzt bezahlen? Also wenn ich dem Hausmeister bescheid sage dann muss er es sicherlich komplett wechseln oder einen Mechaniker/Klemptner holen um das Ding auszutauschen, es ist sehr groß und kostet sicher viel Geld das neu machen zu lassen, aber ich bin gerade sehr schlecht bei Kasse wer würde das dann bezahlen müssen? Mein Vermieter oder ich selbst?
9 Antworten
Nun zu meiner eigentlichen Frage, wer muss das jetzt bezahlen? Also wenn ich dem Hausmeister bescheid sage dann muss er es sicherlich komplett wechseln oder einen Mechaniker/Klemptner holen um das Ding auszutauschen.
Wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt und der Rechnungbetrag niedriger ist als die wirksam vereinbarte Summe im Mietvertrag, musst Du das zahlen.
Steht im Mietvertrag z.B. das man Rechnungen bis 75 € selber zahlen muss und der Rechnungsbetrag beträgt 75,01 € dann muss der Vermieter zahlen.
Gibt es keinen Kleinreparaturklausel dann muss ebenfalls der Vermieter das bezahlen.
Gibt es eine Kleinreparaturklausel?
MfG
johnnymcmuff
Eine Reparatur geht zu Lasten des Eigentümers. Es sei denn du hättest den Rollladen selbst kaputt gemacht.
Es sei denn du hättest den Rollladen selbst kaputt gemacht.
Oder wenn es eine Kleinreparaturklausel gibt und der Rechnungsbetrag niedriger ist als die Summe die im Miervertrag wirksam vereinbart ist
Ich nehme an, dass der Gurt gerissen bzw. fast gerissen ist? Das ist eine Verschleißsache, die vom Vermieter zu tragen ist. (Es sei denn, du hast ihn durchgeschnitten, wovon ich mal nicht ausgehe) Hast du jedoch eine Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag und die Reparaturkosten fallen nicht teurer aus, wirst du zur Kasse gebeten. Nichtsdestotrotz bist du jedenfalls verpflichtet, den Vermieter von dem Schaden zu informieren.
Das kommt auch darauf an, wodurch sie kaputt gegangen sind.
Wenn es dein Verschulden war, musst du es auch zahlen. Da würde dann aber gegebenenfalls auch deine private Haftpflichtversicherung eintreten, falls dort Mietsachschäden in der Mietwohnung eingeschlossen sind.
Wenn es sich um einen Verschleißschaden handelt, ist der Vermieter zuständig.
Teilweise ist es aber auch so, dass Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Höhe selbst gezahlt werden müssen.. das steht dann aber im Mietvertrag.
was steht im Mietvertrag ...ansonsten der Vermieter