Alte Rolladenaufhängung gerissen - Wer muß die Reparatur zahlen, Mieter oder Vermieter?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

der Vermieter muß die Instandhaltung des Hauses zahlen. (Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind, "..die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.") oder: http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/instandhaltung.html

Ich bin auch Vermieter, die Kosten für den Rollo müsste ich tragen, da es Verschleißerscheinungen sind und keine Schönheitsreperaturen

Guck auch im Mietvertrag, oft steht drin, dass der Mieter bis zu 90 Euro im Jahr selbst trägt.

Ich würde das genau so wie du sehen. Verschleiß.

"Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten bis 150 € im Einzelfall trägt." Waaaasssss? Für jede kleinere Raparatur? Im Jahr? Oder überhaupt? Wie soll man das denn deuten? Und als nächstes gibt die Armatur im Bad den Geist auf. Will die Vermieterin sich das Haus auf Kosten der Mieter in Kleinteilen renovieren lassen? Ich denke diese Klausel im Mietvertrag ist völligst unrechtens!

leidermieter 
Beitragsersteller
 20.09.2009, 14:10
  • bis höchstens 500€ jährlich muß der Mieter für Reparaturen tragen, steht im Mietvetrag.... :(
Bause2404  21.09.2009, 08:28
@leidermieter

Du hättest die anderen Rolladenkästen auch manipulieren sollen. Das die Kosten 150€ übersteigen. "Tja, sind alle aufeinmal kaputt gegangen, Pech!" Hätte die Vermieterin dann die Kosten voll übernommen oder müsstest du einen Eigenanteil von 150€ zahlen wie z.B. bei der Autoversicherung? 500€ erscheint mir sehr viel.