Rolladen überdreht sich - Vermieterin bleibt stur und ich kletter schwanger auf die Fensterbank
Hallo liebe Community,
vor ca. einem Jahr wurde der alte Holzrolladen im Schlafzimmer gegen einen neuen Rolladen aus Kunststoff ausgetauscht. Ich wohne in einer Mietwohnung, das hat also alles meine Vermieterin organisiert und bezahlt. Nun ist es so, dass die Öffnung, worin der Rolladen verschwindet, zu groß für den Kunststoffrolladen ist, diese Knubbel unten an dem Rolladen sind also nicht lang genug, sodass er nicht stoppt und dann komplett in der Öffnung verschwindet, wenn ich ihn ganz hochziehe. Da steckt er dann fest und kann nur mit viel Kraft aus der Öffnung gezerrt werden. Man muss nicht mit viel Kraft hochziehn, aber wehe man zieht zu weit, schwupps ist es passiert. Ich hab das recht schnell gemerkt, hab es sofort reklamiert. Die Vermieterin meinte dann, das ginge nicht anders, ich dürfe halt nicht bis ganz hoch ziehen. Da hat alles diskutieren nicht genutzt. Meistens denke ich auch dran, aber manchmal passiert es eben doch, dass ich zu hoch ziehe. Ich bin jetzt im siebten Monat schwanger, mein Mann ist immer mal auf Schulung, wie jetzt auch, sodass mir nichts anderes übrig bleibt, als selbst auf die Fensterbank zu steigen. Wir wohnen im Erdgeschoss, sodass mir auch jeder ins Schlafzimmer glotzt. Besonders schön, da im Moment gegenüber die Dachdecker da sind. Hab keine Lust, dass mich jemand in meiner Unterwäsche begutachten kann. Ich meine, ja, wir wohnen unten, aber ich will trotzdem nicht aus dem Fenster fallen! Außerdem ist das auch echt zu schwer für mich, ich häng mich da mit meinem Gewicht ran und trotzdem bewegt sich nix.
Die Vermieterin stellt sich trotzdem stur, sagt, ich sei schuld, ich zieh ja zu fest. Das kanns doch nicht sein, oder? Man muss total aufpassen mit dem Ding, man wird doch erwarten können, dass man seinen Rolladen ganz hochziehen darf, oder? Kann die sich einfach aus der Affaire ziehen?
Vielen Dank und LG
13 Antworten
Dieses Problem tritt häufig auf,und meistens genau in dieser Form - beim Austausch von Holzrollläden gegen Kunststoffrolläden. Denn im Altbaubereich wurden bis in die ´70er noch Holzrollläden verbaut, und da die weitaus dicker ausfielen als die aus Kunststoff, waren die vorgesehenen und notwendigen Öffnungsweiten für den Auslass viel größer als heute üblich. Das hätte aber der Betrieb, der den Austausch vorgenommen hat, bereits bemerken und korrigieren müssen - entweder durch das Anbringen von ausreichend dimensionierten Rollladenstoppern (was allerdings heute schwierig wird, weil es m.W. die ganz langen Stopper mit 8cm nicht mehr gibt), oder durch Montage einer Leiste an der Untersicht des Rollladenauslasses.
Man muss nicht mit viel Kraft hochziehn, aber wehe man zieht zu weit, schwupps ist es passiert.
Eben. Das ist ein Mangel, und den muss die ausführende Firma beheben.
Die Vermieterin meinte dann, das ginge nicht anders, ich dürfe halt nicht bis ganz hoch ziehen.
Quatsch. Sie soll sich an die Firma wenden (Mängelrüge).
Die Vermieterin stellt sich trotzdem stur, sagt, ich sei schuld, ich zieh ja zu fest. Das kanns doch nicht sein, oder?
Sofern der Rollladen selbst bei normaler Benutzung sofort im Rollladenkasten verschwindet bzw. sich im Auslass verkeilt, liegt ein Mangel an der Mietsache vor, den die Vermieterin zu beheben hat. Wie sie das anstellt, bleibt ihr überlassen. Du darfst dafür eine Mietminderung vornehmen (nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung mit angemessener Fristsetzung). Allerdings dürfte die Minderungshöhe sehr gering ausfallen. Provisorische Abhilfe: Innenrollo anbringen (gibt´s bei IKEA m.W. ab € 20.--).
Die Vermieterin schuldet Dir einen funktionierenden Rolladen - das ist dieser nicht. Und natürlich kann man das einfach beheben - da braucht man schlicht die passenden Stopper. So geht übrigens auf Dauer auch der Rolladen und der Kasten kaputt - ich glaube kaum, dass das im Sinne der Vermieterin ist...
Erst mal als Übergangslösung - Markierung am Gurt anbringen (z.B. Klebeband).
"da kann man nichts machen" ich lach mich weg. Entweder die Einzugöffnung, verkleinern, oder am Rolladen längere Winkel (Knubbel) anbringen. Das hätte derjenige der dem Rolladen damals gewechselt hat aber sehen müssen, nochmal mit der Vermieterinn reden, ist in einer Viertelstunde erledigt.
Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden.
Die Frau scheint überhaupt nicht bereit zu sein, sich näher damit zu befassen, also würde ich mir Hilfe holen.
Wegen 2.50 Euro? Naja, wer's braucht.....
Kann die Vermieterin nicht, wird euch aber ziemlich Nerven kosten ( Mietgericht). Nachtdichte Vorhänge würden das Problem auch lösen, kostet aber etwas.