Wer bezahlt den Schaden (Mietrecht)?
Hallo zusammen.
Unsere Wohnung ist rundum ausgestattet mit elektr. Rollläden die man einfach per Wandschalter Hoch bzw. Runter fahren lassen kann.
Nun hat leider 1 Rolladen den Geist aufgegeben bzw. Wenn man den Schalter betätigt, egal ob hoch oder runter, zeigt der Rolladen keine Reaktion. Ich vermute der Motor ist kaputt aber das kann ich so natürlich nicht zu 100% sagen.
Der Rolladen selbst ist ja in der Decke bzw. In der Wand drin verbaut, weshalb eine Reparatur dies bzgl. sehr teuer wäre.
Meine Frage ist: Wer muss denn für den Schaden aufkommen ? Ich meine der Rolladen an sich ist im Täglichen Gebrauch, was vollkommen normal ist. Wenn dieser nun eben den Geist aufgibt dann ist das ja nicht unsere Schuld oder ? Ich meine wir tätigen ja lediglich den Schalter vom Rolladen, sonst nichts.
Danke im Voraus :)
6 Antworten
Wenn es am Schalter liegen sollte und es eine wirksame Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag gibt, und die Kosten das vereinbarte Limit nicht übersteigen, darf der Vermieter die Reparaturkosten auf dich abwälzen.
Alles Andere geht zu Lasten des Vermieters.
Generell ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.
Nur wenn dem Mieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann müßte dieser die Kosten tragen.
der Vermieter -- Rolläden sind teil der gemieteten Sache, und vom Vermieter in Stand zu halten.
Erstmal den Schalter überprüfen ...
Ihr Mietvertrag gibt Ihnen darüber sehr klar Auskunft!
Einfachmal genau durchlesen, was Sie da zu Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen etc. dazu schriftlich mit Ihrem Vermieter vereinbart haben.
Zu Ihrer vorab Beruhigung dürfte dieser "Kelch an Ihnen vorübergehen".