Darf mir mein Vermieter die Kosten für einen neuen Zaun auferlegen?
Wir wohnen in einem 3 Familienhaus und haben laut Mietvertrag sogar ein Stück Gartenanteil, den wir nutzen dürfen. Auf diesem Stück steht ein Zaun der damals so vor 9-10 Jahren von ehemaligen Mietern erbaut wurde. Da dieser nun schon sehr morsch und brüchig ist, haben wir angefangen auf unsere Kosten diesen Zaun durch einen neuen zu ersetzen. Nach Rücksprache des Vermieters dürfen wir alles was zur Verschönerung der Wohnung sowie des Grundstücks dient machen, wir müssen es nur dementsprechend verlassen wie wir es vorgefunden haben. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Vermieter bekommen indem er uns die Hälfte der Kosten für einen neuen Zaun der durch eine Fachfirma gebaut werden soll in Rechnung stellt. Wir sollen den Betrag im Voraus bezahlen und sollten wir dem nicht nachkommen, wird er die Sache einem Anwalt übergeben.
Frage: Darf er uns einfach die Kosten auferlegen oder muss er dafür selbst aufkommen? Gibt es irgendwo etwas, wo soetwas festgehalten ist, sprich nen Gesetz oder ähnliches?
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Infos....
8 Antworten
Diesen angefangen Zaun sofort abbauen, wenn ihr mit dem Vermieter keine Mietermodernisierungsvereinbarung abgeschlossen habt. Dem Begehren des Vermieters ist durch alle Mietparteien einzeln zu widersprechen. Ich nehme an, dass euch der Abbau des Wunderzaunes vom Vermieter gestattet wurde. Wer hat die Entsorgungskosten bezahlt?
Wer ist denn der Nachbar, zum dem der Zaun eine Grundstückgrenze markiert? Es gibt keine Pflicht des Eigentümers zur Errichtung eines Zaunes. Wenn der aktuelle Zaun abgebaut ist, um einen neuen Zaun zu errichten, dann müsst ihr den neuen Zaun nicht bezahlen. Ist es gefährlich, das Grundstück geöffnet zu lassen? ich nehme an, dass der Eigentümer nun verlangen wird, den alten Zaun wieder zu errichten. Warten wir es ab.
Wir haben so ansich keine direkten Nachbarn, neben uns sind nur Felder. Also gefährlich ist es dort nicht.
Das bestätigt meine Auffassung, dass ein Zaun nicht erforderlich ist. Wenn der geizige Vermieter den Zaun als Grundstückgrenze haben will, dann soll er selbst bezahlen. Ihr braucht den Zaun auch nicht. Zu den angesprochenen Mängeln im Haus könntest du extra noch eine Frage stellen.
Da dieser nun schon sehr morsch und brüchig ist, haben wir angefangen auf unsere Kosten diesen Zaun durch einen neuen zu ersetzen .....
Jetzt haben wir ein Schreiben vom Vermieter bekommen indem er uns die Hälfte der Kosten für einen neuen Zaun der durch eine Fachfirma gebaut werden soll in Rechnung stellt ......
wir müssen es nur dementsprechend verlassen wie wir es vorgefunden haben
Also ihr habt den Zaun nur halb gebaut?
Ja, wir haben angefangen und konnten ja nicht weitermachen, weil der Vermieter einen neuen Zaun von einer Fachfirma haben will.
Das sind Reperaturen und Instanhaltungskosten , die Ihr nicht tragen müsst , insoweit kein Reperaturkostenanteil im Mietvertrag vereinbart ist , der gilt aber meist nur für kleine Reperaturen . Hier noch ein link .... http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Reparaturen.htm Wenn der Vermieter Euch Stress macht , empfehle ich den Mieterschutzbund , dessen Adresse ihr bei jeder Verbraucherzentrale bekommt !
Die sogenannte Kleinreparaturklausel greift nur bei Dingen die dem täglichen Gebrauch des Mieters unterliegen. Beispiel: Lichtschalter, Türklinke, Wasserhähne.
... und nur innerhalb der Wohnung!
Instandhaltungskosten sind allein vom Vermieter zu Tragen und können nicht auf die Mieter umgeschlagen werden.
Ob dein Problem jetzt darunter fällt kann ich nicht sagen. Aber da ja schon ein Zaun existiert hat wird der ja nur Instandgesetzt?!
Darf er uns einfach die Kosten auferlegen oder muss er dafür selbst aufkommen?
Das ist alleine Sache des Vermieter.
Geht mal zum Mieterbund und lasst Euch beraten und helfen.
Nein, eine Mietermodernisierungsvereinbarung gibt es nicht. Er hat uns lediglich mündlich mehrfach die Erlaubnis gegeben, Dinge die zur Verschönerung dienen durchführen zu dürfen. Den alten Zaun gibt es noch, wir haben diesen ordentlich zur Seite gestellt, da wir diesen bei Auszug ja wieder aufstellen müssten. Der Vermieter steckt nicht einen Cent in das Haus oder Grundstück, selbst die Uralt Heizung die schon seit 3 Jahren regelmäßig ausfällt wird nur provisorisch repariert. Demnach liegt es an uns Mieter ob wir unser eigenes Geld investieren. Die Zaunelemente sind noch vorhanden.