Darf mir mein Vermieter die Kosten für einen neuen Zaun auferlegen?

8 Antworten

Diesen angefangen Zaun sofort abbauen, wenn ihr mit dem Vermieter keine Mietermodernisierungsvereinbarung abgeschlossen habt. Dem Begehren des Vermieters ist durch alle Mietparteien einzeln zu widersprechen. Ich nehme an, dass euch der Abbau des Wunderzaunes vom Vermieter gestattet wurde. Wer hat die Entsorgungskosten bezahlt?

Mama2028 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 12:51

Nein, eine Mietermodernisierungsvereinbarung gibt es nicht. Er hat uns lediglich mündlich mehrfach die Erlaubnis gegeben, Dinge die zur Verschönerung dienen durchführen zu dürfen. Den alten Zaun gibt es noch, wir haben diesen ordentlich zur Seite gestellt, da wir diesen bei Auszug ja wieder aufstellen müssten. Der Vermieter steckt nicht einen Cent in das Haus oder Grundstück, selbst die Uralt Heizung die schon seit 3 Jahren regelmäßig ausfällt wird nur provisorisch repariert. Demnach liegt es an uns Mieter ob wir unser eigenes Geld investieren. Die Zaunelemente sind noch vorhanden.

Gerhart  27.03.2013, 13:09
@Mama2028

Wer ist denn der Nachbar, zum dem der Zaun eine Grundstückgrenze markiert? Es gibt keine Pflicht des Eigentümers zur Errichtung eines Zaunes. Wenn der aktuelle Zaun abgebaut ist, um einen neuen Zaun zu errichten, dann müsst ihr den neuen Zaun nicht bezahlen. Ist es gefährlich, das Grundstück geöffnet zu lassen? ich nehme an, dass der Eigentümer nun verlangen wird, den alten Zaun wieder zu errichten. Warten wir es ab.

Mama2028 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 15:31
@Gerhart

Wir haben so ansich keine direkten Nachbarn, neben uns sind nur Felder. Also gefährlich ist es dort nicht.

Gerhart  27.03.2013, 16:21
@Gerhart

Das bestätigt meine Auffassung, dass ein Zaun nicht erforderlich ist. Wenn der geizige Vermieter den Zaun als Grundstückgrenze haben will, dann soll er selbst bezahlen. Ihr braucht den Zaun auch nicht. Zu den angesprochenen Mängeln im Haus könntest du extra noch eine Frage stellen.

Da dieser nun schon sehr morsch und brüchig ist, haben wir angefangen auf unsere Kosten diesen Zaun durch einen neuen zu ersetzen .....

Jetzt haben wir ein Schreiben vom Vermieter bekommen indem er uns die Hälfte der Kosten für einen neuen Zaun der durch eine Fachfirma gebaut werden soll in Rechnung stellt ......

wir müssen es nur dementsprechend verlassen wie wir es vorgefunden haben

Also ihr habt den Zaun nur halb gebaut?

Mama2028 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 11:13

Ja, wir haben angefangen und konnten ja nicht weitermachen, weil der Vermieter einen neuen Zaun von einer Fachfirma haben will.

Das sind Reperaturen und Instanhaltungskosten , die Ihr nicht tragen müsst , insoweit kein Reperaturkostenanteil im Mietvertrag vereinbart ist , der gilt aber meist nur für kleine Reperaturen . Hier noch ein link .... http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Reparaturen.htm Wenn der Vermieter Euch Stress macht , empfehle ich den Mieterschutzbund , dessen Adresse ihr bei jeder Verbraucherzentrale bekommt !

drasaa  27.03.2013, 11:33

Die sogenannte Kleinreparaturklausel greift nur bei Dingen die dem täglichen Gebrauch des Mieters unterliegen. Beispiel: Lichtschalter, Türklinke, Wasserhähne.

albatros  28.03.2013, 15:04
@drasaa

... und nur innerhalb der Wohnung!

Instandhaltungskosten sind allein vom Vermieter zu Tragen und können nicht auf die Mieter umgeschlagen werden.

Ob dein Problem jetzt darunter fällt kann ich nicht sagen. Aber da ja schon ein Zaun existiert hat wird der ja nur Instandgesetzt?!

Darf er uns einfach die Kosten auferlegen oder muss er dafür selbst aufkommen?

Das ist alleine Sache des Vermieter.

Geht mal zum Mieterbund und lasst Euch beraten und helfen.