Kaputter Rollladen, wer zahlt?

6 Antworten

Der Rollladen ist mit vermietet. Deshalb trägt der Vermieter auch die Reparaturkosten, alleine. Er ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäße Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Eine sog. Kleinreparatur kommt hier nicht in Betracht.

Der Verursacher, sofern es einen gibt.

Ansonsten eben der Eigentümer, also du.

Das kann passieren und der Mieter ist vermutlich nicht daran schuld. Schau Dir mal genau an, wie die einzelnen Lamellen miteinander verbunden sind und Du wirst feststellen, dass es im Prinzip nur gebogenes Blech ist, dass sich verbiegen kann.

Wenn z. B. der Rollladen sich aufgrund eines Fehlers immer wieder an der gleichen Stelle irgendwie verhakt, kann sich das Blech immer weiter aufbiegen und irgendwann hält es eben nicht mehr.

Natürlich könnte es auch sein, dass sich einmal aus irgend einem Grund eine Lamelle verschoben hat, sich dann verhakt hat und wenn man dann mit Gewalt versucht, den Rollladen hoch zu ziehen, gibt irgendwann das Schwächere nach: Der Gurt oder die Lamelle.

Es ist keine Katastrophe. Zwei Personen der Rollladenfachfirma, die sich auskennt, werden die beiden Teile ohne große Probleme wieder zusammen fügen. Entweder wird die kaputte Lamelle wieder zurecht gebogen oder ausgetauscht oder ganz weg gelassen. Danach der untere Teil wieder rein geschoben, der ganze Rollladen hochgezogen und wieder in die Führungen herunter gelassen.

Lass Dir von den Leuten genau erklären, wie das passieren konnte und was schuld sein könnte.

albatros  12.09.2021, 13:30
Das kann passieren und der Mieter ist vermutlich nicht daran schuld

genau so wird ein schuh draus, der vermieter ist hier alleiniger kostenträger.

bwhoch2  12.09.2021, 21:57
@albatros

Mal angenommen, es hatte sich eine Lamelle verschoben und deswegen blockiert und Mieter hat mit aller Gewalt am Gurt gezogen, um den Rollladen hoch zu bekommen, dann wäre tatsächlich der Mieter schuld.

Ich gehe aber auch eher davon aus, dass einfach das Material, welches auch immer, brüchig geworden ist. Die Firma wird das klären und ggf. erklären.

Beim Auswechseln eines Rollladengurts greift wohl die Kleinstreparaturklausel, denn der Gurt kostet ca. 5 bis 10 Euro und der Arbeitsaufwand ist auch nicht besonders groß... Also müsste der Mieter auch dafür aufkommen...

Dank des Users bwhoch2 wurde ich gerade auf einen Fehler hingewiesen, anscheinend war es nicht der Gurt, sondern der Rollladenpanzer. Aus diesem Grund ist eine einzige Lamelle defekt und hierfür muss der Rollladenkasten geöffnet werden. Unter normalen Umständen benötigt man keine neue Lamelle, denn hiervon sind grundsätzlich mehr vorhanden als benötigt (sitzen im Rollladenkasten)...

Ein geschickter Handwerker hat die Sache in 15 bis 30 Minuten erledigt...

schelm1  10.09.2021, 13:02

Ob das mit An und Abfahrt, Material- und Zeitaufwand (fachgerechtes Öffnen und schließen des Kastens) Ausbau des defekten Rollladens und Einbau des neuen Rollladens, wobei man altersbedingt auch den Gurt gleich mit tauschen sollte, hinkommt, könnt man bezweifeln.

Der Erfahrungswert liegt bereits ohne einen neuen Rollladenpanzer bei ca. € 120 und damit oberhalb der üblichen Selbstbeteiligung des Mieters.

Der clevere Vermieter kann allerdings den Rechnungsbetrag der Höhe der Selbstbeteiligung anpassen lassen.

Immerhin gibt es ja auch sonst sicherlich noch immer was für den Handwerker zu tun, das man dann als Vermieter ausgleichen darf.

schwarzwaldkarl  10.09.2021, 13:04
@schelm1

Hängt damit zusammen, dass ich die Frage zunächst falsch verstanden hatte, dachte nur an den Gurt auswechseln. Das kann man -sofern etwas handwerkliches Geschick- vorhanden ist, auch selbst machen. Geht übrigens beim Rollladenpanzer genauso...

schelm1  10.09.2021, 13:19
@schwarzwaldkarl

Tja!?! Gäbe es nur Vermieter oder sogar "goldwerte" Mieter, die über solch handwerkliches Geschick verfügen oder das können und wollen.

Meine diesbezüglich langjährige und sehr umfängliche persönliche Erfahrung lehrt, das sowas meistens kostenmäßig beim Vermieter (Hausmeister oder Fachfirma) hängen bleibt.

Für sowas sollte man über Rücklagen aus der Kaltmiete Vorsorge treffen.

bwhoch2  10.09.2021, 12:54

Der Beschreibung nach geht es nicht um den Gurt.

schwarzwaldkarl  10.09.2021, 12:56
@bwhoch2

ups ja, habe ich jetzt auch mitbekommen... DANKE

Die mit dem Mieter im Mietvertrag getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Kostenlast bei Kleinreparaturen von Dingen, die dem häufigen Gebrauch des Mieters unterliegen, gibt Ihnen Aufschluß.

Sie sind davon unabhänig gut beraten, den Rolladen nach 20 Jahren ohne hin auf Ihre Kosten erneuern zu lassen.

bwhoch2  10.09.2021, 12:53
Sie sind davon unabhänig gut beraten, den Rolladen nach 20 Jahren ohne hin auf Ihre Kosten erneuern zu lassen.

Das kann man allenfalls auf die Gurte beziehen, nicht auf die Rollladen.

schelm1  10.09.2021, 13:13
@bwhoch2

"Olle" Kunststoffpanzer werden im Laufe der Jahre häufig brüchig und entwickeln sich damit erfahrungsgemäß zum Reparaturdauerbrenner.

Der gute alte Holzpanzer aus den 30er Jahren hingegen hielt fast ewig, bis auf die Metallverbinder der einzelnen Lamellen, für die man aber sehr preiswert Ersatz hatte, der dann auch noch ohne großen Aufwand von innen zu montieren war.

bwhoch2  10.09.2021, 14:26
@schelm1

Ok, ich bezog meine Erfahrungen vor allem aus Metall-Lamellen.

Kunststoff wird in der Tat brüchig, weil sich die Weichmacher verflüchtigen. Hat man solches Zeug, sollte man wirklich zumindest die Rollladen-Panzer austauschen, die häufig bewegt werden.