Wer muss einen kaputten rolladen zahlen?
Bin als Mieter in einer Wohnung, rolladen ist kaputt gegangen. Wer muss dafür aufkommen?
8 Antworten
Bin als Mieter in einer Wohnung, rolladen ist kaputt gegangen. Wer muss dafür aufkommen?
Das kann der Mieter aber auch der Vermieter sein.
Es kommt darauf an was kaputt ist und ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.
Gibt es keine Klausel oder ist sie unwirksam, dann mus der Vermieter zahlen.
Ist z.B. das Griffband defekt und der Rechnungsbetrag ist niedriger als der im Mietvertrag wirksam vereinbarte Betrag, dann muss der Mieter das zahlen.
Entscheidend ist was am Rolladen kaputt ist.
Falls z.B. der Rolladengurt gerissen ist und mietvertraglich eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart wurde, würde der Mieter bis zum dort vereinbarten Betrag die Kosten trägen müssen. Übersteigen die Kosten den in einer evtl. Kleinreparaturklausel genannten Betrag aber bereits um 1 Ct. müßte der Vermieter die Kosten komplett übernehmen.
Wenn der Defekt aber oben im Rolladenkasten steckt, trägt der Vermieter die Reparaturkosten.
Anscheinend ist alles verbogen gewesen.
Kommt drauf an wieso das Ding kaputt ist. Oder soll der Vermieter das zahlen wenn dein Kind Steine dagegen geschmissen hat? (nur als Beispiel natürlich)
Wenn du Sie kaputt gemacht hast, musst du auch zahlen. Wenn sie defekt sind weil 20 Jahre alt und ungewartet dann darf ER zahlen.
Wenn er bei normalen Gebrauch kaputt gegangen ist, ist es Aufgabe deines Vermieters diesen zu reparieren.