Rohr verstopft - wer zahlt?
Unsere Toilette war verstopft und wir mussten am 01.01 einen Notdienst dafür beauftragen. Laut Gesetz muss der Vermieter hierfür aufkommen. Dieser sagt uns nun jedoch wir hätten den hauseigenen Notdienst verständigen müssen, von dem wir jedoch nicht wussten, dass wir einen solchen haben. Da an dem Tag niemand im Büro unserer Hausverwaltung erreichbar war haben wir daher einen eigenen Rohrdienst angerufen und beauftragt. Jetzt ist meine Frage wer für die Kosten aufkommen muss. Schließlich hätten wir schlecht bis zum nächsten Tag warten können um uns mit der Hausverwaltung zu verständigen.
9 Antworten
Die Frage ist, ob ihr theoretisch davon Kenntnis hättet haben können, ob es einen hauseigenen Notdienst gibt. Wenn ja, wäre dieser zu nutzen. Ansonsten ist es okay, wenn ihr einen anderen anruft. Es ist ja ein Notfall.
Des weiteren ist die Frage, ob sich ermitteln lässt, wer die Verstopfung verursacht hat, z.b. weil etwa hinein geworfen wurde, was nicht ins Klo gehört. Dann können die Kosten diesem Mieter auferlegt werden.
Ihr hättet den Vermieter anrufen müssen. Der hätte euch dann sicher weitergeholfen. Wenn es absolut keine andere Möglichkeit gegeben hätte, ja dann sieht das Gesetz auch vor, dass der Vermieter die Kosten übernehmen muss auch wenn er nicht der ursprüngliche Auftraggeber war. Aber da ihr den Vermieter nicht angerufen habt und die Rechnung wohl "einiges" höher ist als beim "Hausdienst", könnte es "Probleme" geben.
.... und was hat eine Hausverwaltung damit zu tun, wenn es wie hier einen Vermieter gibt?
Zudem, stehendes Wasser im WC ist kein Notfall, oder hat sich da etwas geändert?
Bei mir ordnet und bezahlt solche Einsätze meine Hausratversicherung, die ich mir leiste.
Die Frage ist aber auch WO war die Verstopfung? Wenn sie im Hauptrohr wahr dann müsste ja bei den anderen Mietern im Haus auch die Toilette volllaufen, also nichts mehr abfließen.
Da das ja nicht der Fall war, war die Verstopfung wohl nur bei Euch, d.h. ihr habt eine Verstopfung herbeigeführt durch was auch immer. Zu Ablagerungen zählen z.B. Fette an denen sich noch anderes dranhängen kann und somit eine Verstopfung hervorruft.
In dem Fall wird es so sein das du auf den Kosten sitzen bleibst. Aber frage mal die Mitbewohner ob die auch Probleme hatten. Vielleicht kannst du so die Kosten von dir abwälzen.
Die Kosten trägt immer der Auftraggeber, und wenn du den Auftrag gegeben hast, dann musst du vorerst zahlen. Du kannst dann versuchen, das Geld beim Vermieter zurück zu holen, was aber nicht leicht sein wird.