Rohrreinigung Mietersache?

12 Antworten

Es ist eine Hauptpflicht des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Dazu gehört natürlich auch das Funktionieren ohne Beeinträchtigung von Leitungen jeglicher Art (Strom, Wasser, Gas, Frischwasser und Schmutzwasser.

Selbstverständlich sind erforderliche Instandsetzungen keine Kleinreparatur im Sinn des Gesetzes. Fazit: Für die Beauftragung und Kostentragung ist allein der Vermieter zuständig.

Wenn der Vermieter meint, es sei anders, soll er dir nachweisen, dass es so ist.

Stinkekaese123 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 13:39

Was soll ich nun tun? Ich spricht alles dafür,dass der Vermieter zuständig ist,habe ihm auf wunsch auch nun sämtliche Links und Gerichtsbeschlüsse zugeschickt,er bleibt Stur und behaart auf seinen Standpunkt,ich wäre Zuständig,wenn es meine Haare sind

albatros  03.06.2019, 13:43
@Stinkekaese123

Nicht zahlen, ganz einfach. Beharrt er auf seiner Forderung, soll er klagen, er wird verlieren und weit mehr Kosten zusätzlich haben, als die reinen Handwerkerkosten.

Stinkekaese123 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 16:35
@albatros

alles klar,danke,werde es dann wohl drauf ankommen lassen und du bist dir auch sicher,dass ich damit Erfolg habe?

fragnet2010  03.06.2019, 18:52
@Stinkekaese123

Wie bereits mehrere Male gesagt wurde: Ganz einfach die Rechnung nicht bezahlen.

Dein Vermieter soll, wenn er weiterhin entgegen jeder Vernunft und Rechtslage der Meinung ist, dass du zu bezahlen hast, gerichtlich gegen dich vorgehen. Das allerdings wird er sich doch zweimal überlegen, denn dann wird er 100 %ig verlieren und noch viel mehr Kosten haben als diese 100 Euro.

Es sollte im Übrigen auch nicht sein, dass du deinen Vermieter durch alle möglichen Informationen dazu bringen sollst, dass er sich an das Gesetz hält.

und wäre mit einer Klausel im Mietvertrag geregelt.

Gibt es eine solche Klausel im Mietvertrag?

Was steht da drin?

War die Verstopfung im Rohr, das in der Wand verläuft oder davor, also z. B. im Siphon?

Stinkekaese123 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 10:16

das eine solche Klausel im Mietvertrag steht,sagte mir gerade die Vermietrin am Telefon,kann sein,muss aber nicht,ich weiss es nicht mehr,aber die Verstopfung war in der Wand,nicht im Siphon.

Der Vermieter bleibt auf seinem Standpunkt und meinte,für die Rohrreinigung ist jeder Mieter selbst verantwortlich und wäre mit einer Klausel im Mietvertrag geregelt.

In Formularmietverträgen unwirksam. Damit Du die Rechnung bezahlen musst, muss er Dir schon nachweisen, dass die Verstopfung Dein Verschulden ist.

Er meinte gerade auch am Telefon das es wohl unter Kleinreperaturen im Mietvertrag geregelt wäre.

Da kann man mal sehen, dass Dein Vermieter absolut keine Ahnung von Mietrecht hat.

Diese Sache fällt nicht unter Kleinreparaturen.

Unter Kleinreparaturen fallen Dinge die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen wie Drehknöpfe, Schalter, Griffe, Rolladengurt usw., also alles was man betätigt.

Stinkekaese123 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 12:14

Was soll ich nun tun? Der Vermieter ist stur und behaart auf seinen Standpunkt,habe ihm aber auch direkt mitgeteilt,dass ich mich als Mieter nicht mit meinem Vermieter verstreiten will wegen sowas,aber sollte ich deswegen jetzt kleinbei geben und einfach etwas bezahlen,was ich nicht zahlen muss?Ich wohne nämlich echt gerne hier und will es mir nicht mit dem Vermieter versauen.

topbaugutachter  03.06.2019, 16:06
@Stinkekaese123

Melde den Schaden deiner Haftpflicht !?!? Die sollen den Anspruch prüfen und dann ablehnen. :-)

johnnymcmuff  03.06.2019, 19:03
@Stinkekaese123

Du zahlst nicht und reagierst nicht auf Forderungen von ihm. Soll er klagen und verlieren.

Gebe ihm mal den guten Rat dass er sich bei Haus & Grund anmelden soll, weil er von Mietrecht keine Ahnung hat.

.... helfen, natürlich, Deine private Haftpflicht macht das doch, sogar für Dich kostenfrei.

Warum wird die bei so einem Anwurf denn nicht eingebunden?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du den Klempner beauftragt hast, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Mir wurde mal vom Mieterschutzbund gesagt: Für alles, was IN Wand ist, ist der Vermieter zuständig.

Lege Dir in Zukunft ein Haarfangsieb zu.