Mutwillige Zerstörung im Mietshaus?
Hallo,
Kann mir jemand sagen, wer für die Kosten aufkommen muss, wenn in einem Mietshaus z.B. die Eingangstür des Gebäudes mutwillig beschädigt wird und dadurch der Austausch des Türschlosses erforderlich wird? Oder wenn das Treppenhaus so verschmutzt wird (Fäkalien, Urin), dass eine Sonderreinigung beauftragt werden muss? Kann das die Hausverwaltung auf die Betriebskosten und damit auf die Mieter umlegen?
3 Antworten
.... im sozialem Wohnungsbau werden alle Kosten und Lasten verteilt, im normalen nur die, die mietvertraglich vereinbart wurden.
Schaue also einfach in Deine Urkunde, was Du dort hast dokomentieren lassen.
In meinen Häusern reinigen die Bewohner meist selbst, um zu sparen, und solche Reparaturen die VGV, deren Beiträge ja die Mieter mit der BK-Abrechnung bezahlen.
Nein, dass sind Instandsetzungen und die hat der Vermieter zu bezahlen. Mit Betriebskosten hat das nichts zu tun.
Schadenersatzforderungen sind an den Verursacher zu richten. Ist der nicht zu ermitteln, hat der Vermieter Pech gehabt. Bezüglich der Tür könnte evtl. ein Versuch hilfreich sein sich an die Gebäudeversicherung zu wenden, insofern Vandalismus mit versichert ist.
Je nach dem wenn dir Mieter die Tür nicht abschließen..selbst schuld und ja. Aber wenn es mutwillige Zertörung ist kommt darauf an, ob man weis wer das war dann ist der dran...
Die Mieter würden die Tür gerne zumachen, aber die ist ja kaputt. Und nein, man weiß nicht, wer's war