Wer entscheidet, ob wir die Wohnung bekommen?
Wir sind bisher einziger Interessent für eine Wohnung, die momentan noch saniert wird. Wir haben nur durch Zufall einen Tipp vom Bürgermeister unseres Ortes bekommen, und waren daher die ersten. Ob sich noch jemand melden wird, ist schwer zu sagen- wir sind ein kleiner Ort, große Mietwohnungen sind nicht sooo gefragt. Der Eigentümer hat eine Hausverwaltung beauftragt, bei dieser haben wir uns auch gemeldet, um unser Interesse zu bekunden. Muss die Hausverwaltung den Eigentümer fragen, ob er uns als Mieter zulässt, oder kann sie das eigenmächtig entscheiden? Könnte der Eigentümer zusätzlich noch einen Makler beauftragen? Wir würden natürlich um die Courtage gern herumkommen. Danke für Eure Antworten!
8 Antworten
Euer Vertragspartner ist der Wohnungseigentümrer, die HV hat nur vermittelnde Funktion. Also den Eigentümer direkt fragen.
Selbst wenn der Vermieter jetzt noch einen Makler beauftragt... ihr habt mit diesem nix am Hut, weil ihr euch schon als Interessenten gemeldet habt. Also kann man euch auch keine Courtage in Rechnung stellen.
Über einen Makler glaube ich, müßt Ihr Euch sicher nicht den Kopf zerbrechen. Das allerdings der Vermieter sein ja dazugeben möchte, das kann ich mir schon vorstellen
Der Eigentümer alleine entscheidet. Die HV muss dem Eigentümer die verschiedenen Bewerber „präsentieren“ und er entscheidet ganz alleine und eigenständig.
Ob er noch einen Makler beauftragen kann, hängt davon ab, wie der Vertrag zwischen ihm und der HV ausschaut…
Alles ist möglich. Aber in Dorf kennt man sich ja. Da ist der Weg zum Eigntümer der beste.
Der Verwalter ist typischerweise entscheidungsbefugt, da er ja offenbar einen Auftrag bekommen hat. Im Einzelfall kann das natürlich anders sein.
Selbst wenn jetzt noch ein Makler eingeschaltet würde, hättet Ihr ihn nicht zu bezahlen, da Ihr ja schon vorher von der Wohnung Kenntnis hattet.