Mietrecht beim Fenster putzen im Hausflur

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt einzig und alleine darauf an, was im Mietvertrag steht. Üblich ist es, dass die Mieter die Treppenhausreinigung - und damit auch das Fensterputzen - übernehmen.

Sunflowermix  03.07.2014, 08:25

Das ist nicht "üblich" genauso "üblich" kann es sein, dass die Treppenhausreinigung durch eine Fa. übernommen wird und auf die Mieter umgelegt wird...

suessesusi97  03.07.2014, 08:37
@Sunflowermix
und auf die Mieter umgelegt wird.

Kommt doch dann auf dasselbe hinaus. Also sind die Mieter verantwortlich, egal ob sie es persönlich machen oder es bezahlen. Du hast wohl die Frage nicht richtig gelesen. Die Frage war, WER ES BEZAHLT.

oxygenium 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 08:26

ich rede jedoch aber von rein rechtlich gesehen. Was im Mietvertrag steht...muss ja nicht unbedingt auch stimmen.

suessesusi97  03.07.2014, 08:39
@oxygenium
Was im Mietvertrag steht...muss ja nicht unbedingt auch stimmen.

Der Mietvertrag ist die rechtliche Grundlage, an die man sich zu halten hat! Sonst könnte man sich ja jegliche Verträge sparen. Sehr witzig.

Das Treppenhaus ist Gescheinschaftsfläche, wird von allen dort wohnenden Mietern genutzt. Wenn ihr nun einen Reinigungsdienst beauftragen möchtet, könnt ihr das mit der Hausverwaltung absprechen. Diese muss dem nicht zustimmen, denn ihr habt einen gültigen Mietvertrag in dem die Treppenhausreinigung geregelt ist. Dies kann nicht einseitig geändert werden. Nun können sich alle Mietparteien zusammensetzen und einen Reinigungsdienst beauftragen, der auch von ihnen zu bezahlen ist. Warum sollte die Hausverwaltung die Hälfte bezahlen?

oxygenium 
Beitragsersteller
 03.07.2014, 15:13

weil die großen Außenfenster doch eigentlich auch zur Außenfassade gehören war das mein Gedanke.

StupidGirl  03.07.2014, 15:20
@oxygenium

Putzt du die Fenster in deiner Wohnung auch nur von innen? Denn demnach würden sie von außen ja auch zur Außenfassade gehören..........

Kommt immer auf die individuelle Regelung an.

Bei uns hat wechelns jeder Mieter die Große und die kleione Hausordnung. Klein: Flur bis runter zum nächsten Stock inkl,. Fenster innen und außen.

Gross: Dachboden und Keller, alle Fenster innen und außen, hohe verglaste Hauseingangstür..

Ehrlich gesagt mach ich das doch auch lieber mal selber als dafür teure Nebenkosten Reinigung zu berappen..

Weiss ja nicht, was riesengross bei Dir bedeutet.. ich könnte es verstehen,w enn die an ner schlecht zugängigen Stelle liegen, ansonsten seh ich da eher kein problem. Und wenn Ihr es vergebt, dann tragt Ihr eben die Kosten direkt.

Würde es die Verwaltung übernehmen,w ürde wsich das in den nebenkosten niederschlagen.

Also gehupft wie gesprungen.

Selbstverständlich darf die Mieterpflicht der Treppenhausreinigung auch die Fenster und Haus- bzw. Dachbodentüren dieser Gemeinschaftsfläche umfassen.

Sofern die Fenster von innen, etwa durch Öfffnen, auch an den Außenseiten zu reinigen wären, fiele das euch zu.

G imager761

Falls sie dafür aufkommen, musst du es über die Nebenkosten eh wieder selbst bezahlen am Ende...