Neue Wohnung und Klo ständig verstopft?
Moin Leute ,Undzwar wohnen meine Partnerin und ich seit 5 Tagen in unserer Wohnung die in einem Wohnblock liegt. Seitdem Einzug ist ständig die Toilette verstopft und die Gülle kommt nach dem man Wasser lässt die Badewanne wieder hoch ?In dem 5 Tagen kamen 3 mal die Handwerker um das Problem zu lösen ,anscheinend muss da ein Rohr ausgetauscht werden damit das Problem endgültig weg ist . Es ist alles bekannt bei der Hausverwaltung und dem Vermieter.Was kann ich tun uns Welche rechte habe ich da als Mieter und kann ich eine Mietminderung gar ein Aussetzen der Miete verlangen ?
5 Antworten
Setz schriftlich (!!) eine Frist zur Beseitigung der Mängel und danach vielleicht noch eine knappe Nachfrist. Dann solltest du auf Kosten des Vermieters einen Handwerker (zu adäquaten Kosten) selbst bestellen dürfen. Kannst du ja auch vorab bei der Fristsetzung „androhen“.
Mietminderung ist immer kritisch. Kann man machen, darf aber keinesfalls zu hoch sein, sonst fällt dir das schnell auf die Füße und du gibst bei bestimmten Höhen dem Vermieter das Werkzeug in die Hand, dir fristlos zu kündigen… Falls du sowas vor hast, lieber vorher einen Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht befragen. Miete ganz aussetzen bitte keinesfalls - da sitzt du schneller vor der Tür als du denkst!
Das kenne ich, ich habe genau das selbe Problem.
Ich bin mir sicher, dass es daran liegt, dass die Abflussrohre sehr unvorteilhaft verlegt worden sind. Es sind z. B. mehrere Bögen/Kurven im Rohr, sodass eine Verstopfung sehr leicht entstehen kann.
Diese Häuser die in Städten stehen und mehrere Wohnungen haben, sind meist schon sehr alt. Das Mietshaus in dem ich lebe, wurde in den 1950ern gebaut. Damals haben Architekten wohl nicht daran gedacht, dass die Klos bei unvorteilhaften Bauten sehr leicht verstopfen können.
Da hilft nur, einfach weniger Klopapier nehmen und mehrmals spülen. Nachdem man am Klo war direkt spülen. Dann abputzen. Nochmal spülen. Weiter abputzen. Und zum Schluss nochmal spülen.
Schriftlich einen frist legen. Wenn immer noch nichts repariert wird dann lässt du es reparieren und ziehst es von der Miete ab.
Mit dem Handwerker hast DU ja keinen Vertrag.
Du setzt deinem Vermieter SCHRIFTLICH einen KONKRETEN Termin, bis zu dem der Schaden behoben sein muss. DANACH könntest du die Miete mindern.
Verlässliche Rechtstipps sind nicht möglich. Aber kannst ja mal die verlinkten Infos lesen, ob da was passendes bei ist. Mit einer Mietminderung würde ich höchstens "Handlungsdruck" erreichen wollen, aber nicht durchziehen. Der Vermieter kann ja auch nichts dazu. Viel Glück.
https://www.mietminderung.org/mietminderung-geruch-aus-abfluss-oder-gestank-aus-toilette/
https://www.mietminderung.org/mietminderung-toilette-verstopft/