Kosten für Rohrverstopfung selbst tragen?
Hallo Leute. Ich habe eine Firma gerufen, die das Abflussrohr von der Wanne frei macht, da mein Bad unter Wasser stand, nachdem das Rohr verstopft war. (im Badboden ist eine Schleuse, wo es das Wasser hochgedrückt hat, was wir erst spät gemerkt hatten, weil bei uns Teppich im Bad lag.) Wie gesagt, ich habe eine Firma gerufen, um das Rohr frei zu machen und habe die Hausverwaltung informiert. Die Firma hat allerlei Zeug aus dem Rohr geholt, u.a. auch Haare und Zeug von meinem Vormieter. Jetzt stellt mir die Hausverwaltung die Kosten (100 €) für den Klemptnereinsatz in Rechnung, Verstopfung wegen Haaren wäre Eigenverschulden! Muss ich die Rechnung übernehmen oder sollte die Hausverwaltung die Kosten nicht tragen?
9 Antworten
Das Beseitigen von Rohrverstopfungen ist, wie andere normale Instandhaltungsarbeiten, bereits mit der Miete abgegolten - auch wenn Vermieter das oft als ungerecht empfinden. Hat der Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht, muss er aber ggfs. wegen des nichtsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache Schadenersatz leisten. Findet der Klempner z.B. Putzlappen, Folienbeutel oder andere Fremdkörper als Ursache der Verstopfung, geht deren Beseitigung zu Lasten des Mieters. wenn ihm die Verstopfung auf Grund ihrer Lage in seiner Wohnung zugeordnet werden kann. Haare im Abfluß sind eine unschöne Angelegenheit, deuten jedoch eher nicht auf einen unsachgemäßen Gebrauch hin, der Schadenersatzansprüche begründen würde. Denn dass beim Duschen oder Baden auch lose Haare abgehen, ist eine ganz normale menschliche Sache. Ich würde an Deiner Stelle jetzt Folgendes unternehmen: 1.) der Forderung der Verwaltung schriftlich widersprechen, und die Verwaltung informieren, dass Du ihre Forderung an Deine Privathaftpflichtversicherung weitergibst. 2.) die Privathaftpflichtversicherung informieren, den Sachverhalt ausführlich schildern, zur Prüfung (soweit noch vorhanden) auch die im Ror gefundenen Sachen aufbewahren. Dein Versicherer wird die Ansprüche prüfen. Erweisen sie sich als berechtigt, wird er die Kosten für Dich übernehmen. Sind die Forderungen unberechtigt, übernimmt der Versicherer auch die Abwehr diese Forderungen, notfalls sogar vor Gericht.
Sprich mal mit der Hausverwaltung. Kannst du beweisen, dass die Verstopfung nicht durch DICH erfolgt ist? Du hättest den Handwerker nicht ohne Rücksprache mit der Verwaltungholen dürfen.
Wer die Musik bestellt muss sie auch zahlen. Auftraggeber war nicht die HV. Immer erst diese informieren. Guck mal in den MV wie hoch der Eigenanteil für Reparaturen sind.
Ich kann dir leider nicht sagen was du im Nachhinein noch machen kannst, aber zur Vorbeugung gehen wir ab und zu mal hin und kippen Drano (Rohrfrei) in den Ausguss und lassen es wirken. Damit werden auch Haare zersetzt. Meine Freundin hat lange Haare und ab und zu merkt man, wenn es langsamer abläuft. Dann ist der Zeitpunkt gekommen.
Woher weisst du was von Vormieter war und was von dir?
Der Klempner hat Holzteile rausgeholt. :-/
Du wirst selbst zahlen müssen, da ein derartiger Einsatz selbst verursacht wurde. Darüber hinaus wäre es wichtig gewesen, zuerst die Hausverwaltung zu benachrichtigen. Diese hätte vielleicht durch ein Vertragsunternehmen einen günstigeren Preis erzielt.
Für unser Haus ist eine bestimmte Firma zuständig, die steht unten am schwarzen Brett, die habe ich gerufen.