Rohrverstopfung Eigentumswohnung?
Hallo,
ich hatte an einem Samstag eine Rohrverstopfung in meiner Eigentumswohnung und musste den Notdienst verständigen. Das Haus ist 36 Jahre alt und es wurde noch nie eine Rohrreinigung durchgeführt. Der Notdienst musst 9 Meter ausfräsen, sagt ich sei für 2 Meter verantwortlich, nicht aber für den Rest. Diese müsste die Hausverwaltung, bzw. die Eigentümergemeinschaft tragen.
Ist das richtig?
LG Andrea
3 Antworten
Rohrrreiniger sind manchmal auch nicht die seriösesten Handwerker. Grundsätzlich kannst du nicht im Auftrag deiner Hausverwaltung/ Eigentümer Aufträge an Handwerker vergeben. Hier gilt immer noch der alte Spruch: "Wer Musik bestellt muß sie auch bezahlen" Von daher halte ich die Aussage des Rohrreinigers für unseriös.
"Wer Musik bestellt muß sie auch bezahlen"
... was seine Einschränkungen hat, wenn es wie hier um eine Notfallsituation geht.
Die in der Wand liegenden Rohre sind Gemeinschaftseigentum. Somit ist es ein Problem der Eigentümergemeinschaft und die Kosten müssen aus der Instandhaltungsrücklage gezahlt werden.
Es handelte sich um eine Notfallsituation. Deshalb warst du nach §21 Abs. 2 WEG berechtigt, die Beseitigung der Störung zu beauftragen. Du hast also im Sinne der Gemeinschaft gehandelt.
Zitat aus dem Gesetz:
(2) Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind.
Du hast den Dienst gerufen und musst ihn jetzt bezahlen. Ob jemand anders dafür haftbar zu machen ist, müsstest DU jetzt beweisen. Der Handwerker hat damit schnell seine Arbeit erledigt. Den interessiert es nicht, wie ihr das später im Innenverhältnis aufbröselt.