Vormieter hat Abflüsse verstopft- wer zahlt?
Ich bin vor ein paar Tagen in meine neue Wohnung eingezogen und musste feststellen, dass die Abwasserrohre in der Dusche und im Waschbecken in der Küche verstopft sind. Ich habe Rohrfrei benutzt und auch die Rohre vom Waschbecken abgeschraubt und mir angeguckt (frei). Demnach habe ich alles in meiner Macht stehende gemacht- ohne Erfolg.
Wer muss für die Beseitigung aufkommen?
6 Antworten
Diesen Mangel schriftlich dem Vermieter melden und um Abhilfe bitten, eine Frist setzen. Der Vermieter kann dem Vormieter die Reparatur von der Kaution abziehen.
Die Kaution des Vormieters oder er selbst. Melde deine Mängel dem Vermieter und habe Vertrauen. Mietminderung wäre drin aber am Anfang des MV gleich Gift in die Suppe streuen?
Also, in unseren Hütten fummeln die Mieter auch immer an diesen Dingern rum und schütten dieses Zeugs in den Ablauf, obwohl alles frei. Ich gehe davon aus, daß, wie meist üblich, Schäden und Mängel dem Vermieter zeitnah angezeigt werden müssen und er dann auch für eine fachgerechte Reparatur sorgt. Viel Glück und schaue ggf. in die mietvertraglichen Vereinbarungen.
Im Zweifelsfall der Vermieter.
Teil dem Vermieter unverzüglich und schriftlich, bitte nicht per E-Mail oder SMS, den Mangel mit und bitte ihn um Behebung.
Ich habe Rohrfrei benutzt und auch die Rohre vom Waschbecken abgeschraubt und mir angeguckt (frei). Demnach habe ich alles in meiner Macht stehende gemacht- ohne Erfolg.
Immer diese tollen Wundermittel. :-) Kann sein, dass Sie es sogar noch verschlimmert haben.
Demnach habe ich alles in meiner Macht stehende gemacht- ohne Erfolg.
Leider eigentlich schon das Verkehrte.
Der richtige Weg wäre gewesen,direkt eine Mängelanzeige an den Vermieter.
Falls man nicht warten kann, ein Ersatzvornahme machen.
Wer muss für die Beseitigung aufkommen?
Wenn es nicht Ihr verschulden ist, der Vermieter. Dazu geht man folgendermaße vor:
Mangel
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.