Riester-Rente - Unterschied §82 und §92
Hallo,
ich muss für ein Formular zur BAB angeben, ob und wie viel Beitrag zur Riesterrente ich gezahlt habe. In dem Formular steht Riester-Rente nach §82, auf meinen Unterlagen allerdings §92.
Kann mir jemand in kurzen verständlichen Worten den Unterschied erklären? Bei Google habe ich nichts gefunden, was mir weiter hilft.
Danke im Voraus.
2 Antworten
§ 92 EStG ist die Bescheinigung, die dir dein Riester-Anbieter jährlich ausstellt.
Die Daten davon kannst du übernehmen.
Riester ist Riester und braucht eine Menge §§ im Einkommensteuergesetz....
Okay, danke, ich fand es nur verwirrend.
Nach § 10a und § 82ff EStG haben Verbraucher mit einer privaten Vorsorge die Möglichkeit, den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend zu machen. Dabei führt das hierfür zuständige Finanzamt eine automatische Günstigerprüfung durch. Ermittelt wird im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die steuerlichen Vorzüge vorteilhafter sind als die staatlichen Zulagen. Sofern dies zutreffen sollte, werden die Überschüsse unmittelbar an den Anleger der Riester-Rente weitergegeben.
Seit 2010- Bescheinigung Riester Rente § 92 EStG
Im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes entfällt inzwischen die Bescheinigung nach § 10a EStG. Ein eventueller Sonderausgabenabzug ist nur dann möglich, wenn die gezahlten Beiträge vom Anbieter an die zuständige Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt wurden. Der Riester-Vertragskunde hat zur automatischen Übermittlung der Zulagen einen Antrag zu stellen.
Also sind das keine unterschiedlichen Renten?