schreiben von performance inkasso erhalten

2 Antworten

Wenn die Forderung älter ist und aus einer Zeit vor dem Jahr 2009 stammt, dann ist der Anspruch jetzt ohnehin verjährt und könnte vor Gericht selbst dann nicht gegen Eure Verjährungseinrede durchgesetzt werden, wenn sich entgegen Eurer Annahme herausstellen sollte, dass es tatsächlich nicht gezahlte vereinbarte Beiträge gibt.

Man kann gegenüber dem Inkassobüro die Forderung zunächst einmal vollumfänglich bestreiten und eine transparente Auflistung der Forderung nebst Beleg für einen Vertragsschluß einfordern.

http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung

Solange das Inkassobüro diese Belege nicht beibringt bzw. wenn die Forderung sowieso verjährt ist, kann man weitere Droh- und Mahnschreiben dann geflissentlich ignorieren. Ein Inkassobüro ist keine Behörde und hat keine Sondervollmachten, auch wenn die immer fürchterlich die Backen aufblasen. Solange die nicht vor Gericht Klage einreichen und auch noch den Prozess gewinnen (dazu müssten sie aber erst einmal Belege beibringen), können die Euch überhaupt gar nichts.

Wenn die es mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probieren sollten (gelber Brief vom Amtsgericht): unbedingt innerhalb 14 Tagen Widerspruch an das Gericht einreichen.

Ansonsten können die Euch gar nichts. Bei widersprochenem Mahnbescheid bzw. solange die keinen Prozess gewonnen haben, können die Euch nicht den Gerichtsvollzieher schicken.

Wenn Ihr der Forderung widersprecht, dann darf auch kein Schufa-Eintrag erfolgen (§ 28a BDSG). Bei widerrechtlichem Schufa-Eintrag: ab zum Anwalt und sofort massive Gegenwehr, ggf. einstweilige Verfügung beantragen.

Da steht doch bestimmt eine Vertragsnummer der Versicherung drauf, also ruft dort mal an und klärt die Einzelheiten. Dann könnt Ihr immer noch zur Verbraucherzentrale.