Beschäftigungsübersicht Formular R 210, geringfügige Beschäftigung vor 26 Jahren

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Spielt keine Rolle ob Du es reinschreibst oder nicht. Die Beschäftigung (vor 26 Jahren) war vor 04/1999 diese waren damals in der Rentenversicherung Versicherungsfrei. Da musstest weder Du noch der Arbeitgeber einen Beitrag zahlen.

Vielleicht kannst Du auch bei dem ehemaligen Chef anfragen, ob es sich um Schwarzarbeit gehandelt hat, oder nicht.
...
Es ist eine schwierige Situation. Hoffentlich ist es eine offizielle Arbeit gewesen.... damit auch das Problem weniger ist.

DerHans  24.05.2015, 23:20

Selbst wenn der Arbeitnehmer damals gemeldet war, zählt das nicht.

Minijobs sind erst seit kurzem für den Arbeitnehmer rentenwirksam. Da du damals keine Sozialbeiträge gezahlt hast, zählt diese zeit auch nicht.

Vana70 
Beitragsersteller
 24.05.2015, 23:33

Es geht nicht um den Versicherungsverlauf, sondern um eine Beschäftigungsübersicht für den EM Rentenantrag. Ich wurde aufgefordert, auch die Zeiten auf zuführen, die nicht versicherungspflichtig waren /Formular R 210, Frage 5) Ich soll alle Beschäftigungen aufführen, denen ich je nachgegangen bin. Das ist ja das Problem. Eine Kontenklärung hab ich schon gemacht. Da ist alles in Ordnung. Dennoch lieben Dank.

DerHans  26.05.2015, 00:04
@Vana70

Man will prüfen, ob die eine oder andere Tätigkeit vielleicht doch versicherungspflichtig war. Häufig wird z.B. vergessen, dass freie Kost und Logis ebenfalls zum Arbeitseinkommen gehört.

Das würde zu deinem Gunsten gerechnet.

Vana70 
Beitragsersteller
 09.06.2015, 19:39
@DerHans

Danke nochmal

notfalls mal bei der Krankenkasse anfragen, ob Daten von damals gespeichert sind.

Vana70 
Beitragsersteller
 09.06.2015, 19:42

Habe ich bereits, es sind leider keine Daten vorhanden. Da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelte, die vor 1999 ausgeübt wurde, bestand keine Sozialversicherungspflicht seitens des Arbeitgebers. Dennoch vielen Dank

eulig  12.06.2015, 13:44
@Vana70

es bestand zwar keine Versicherungspflicht, aber sehrwohl eine Meldepflicht der geringfügigen Beschäftigung.

Das war eine geringfügige, nicht steuerpflichtige Beschäftigung in einem Supermarkt, damals unter 440 DM. So wurde es mir bei der Einstellung gesagt und ich habe auch immer weniger verdient. Steuern habe ich bestimmt nicht hinterzogen. 

Den Chef kann ich nicht mehr fragen. da die Firma schon seit 15 Jahren nicht mehr existiert und den Namen des Chefs weiß ich nach so langer Zeit nicht mehr, leider.

verquert  23.05.2015, 23:38

dann würde ich mir persönlich keine Gedanken machen darüber. Weil ich denke, das wäre auch schon verjährt (also ich weiß es nicht, kann es mir aber vorstellen)....

Vana70 
Beitragsersteller
 24.05.2015, 12:39
@verquert

solche Angelegenheiten verjähren nach 30 Jahren