Beschäftigungsübersicht Formular R 210, geringfügige Beschäftigung vor 26 Jahren
Hallo Allerseits,
habe vor einem Monat wegen schwerer Krankheit EM-Rente beantragt. Dachte ich hätte alles richtig ausgefüllt. Nun kam aber ein Schreiben, mit der Bitte die Frage 5 zur Beschäftigungsübersicht zu beantworten.
Anscheinend habe ich dies nicht korrekt gemacht, oder es fehlt etwas. Ich habe auch nur die Zeiten angegeben, in denen ich sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Die Zeiten als Aushilfen habe ich nicht angegeben.
Ich denke der Fehler liegt dort. Nur hab ich das Problem, das ich bei einem Minijob den ich als 19 Jährige (vor 26 Jahren) ausgeübt habe unsicher bin, ob mich der Chef damals überhaupt angemeldet hat. Leider besitze ich keinerlei Unterlagen mehr aus dieser Zeit und ich glaube ich hatte auch keinen Vertrag. Damals habe ich nicht weiter darüber nachgedacht, war noch zu unerfahren. Den anderen Job kann ich beruhigt angeben.
Nun meine Frage, würdet ihr diese Zeit überhaupt angeben? Was passiert, wenn ich das angebe bei der DRV obwohl ich von meinem ehemaligen Chef nicht angemeldet wurde? Falls ich doch angemeldet wurde, liegen der DRV überhaupt Daten von solchen Minijobs vor? Leider gibt es diese Firma nicht mehr, daher kann ich über diesen Job auch nichts mehr in Erfahrung bringen.
Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps.
Liebe Grüße von Vana
6 Antworten
Spielt keine Rolle ob Du es reinschreibst oder nicht. Die Beschäftigung (vor 26 Jahren) war vor 04/1999 diese waren damals in der Rentenversicherung Versicherungsfrei. Da musstest weder Du noch der Arbeitgeber einen Beitrag zahlen.
Vielleicht kannst Du auch bei dem ehemaligen Chef anfragen, ob es sich um Schwarzarbeit gehandelt hat, oder nicht.
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Es ist eine schwierige Situation. Hoffentlich ist es eine offizielle Arbeit gewesen.... damit auch das Problem weniger ist.
Selbst wenn der Arbeitnehmer damals gemeldet war, zählt das nicht.
Minijobs sind erst seit kurzem für den Arbeitnehmer rentenwirksam. Da du damals keine Sozialbeiträge gezahlt hast, zählt diese zeit auch nicht.
Man will prüfen, ob die eine oder andere Tätigkeit vielleicht doch versicherungspflichtig war. Häufig wird z.B. vergessen, dass freie Kost und Logis ebenfalls zum Arbeitseinkommen gehört.
Das würde zu deinem Gunsten gerechnet.
Danke nochmal
notfalls mal bei der Krankenkasse anfragen, ob Daten von damals gespeichert sind.
Habe ich bereits, es sind leider keine Daten vorhanden. Da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelte, die vor 1999 ausgeübt wurde, bestand keine Sozialversicherungspflicht seitens des Arbeitgebers. Dennoch vielen Dank
es bestand zwar keine Versicherungspflicht, aber sehrwohl eine Meldepflicht der geringfügigen Beschäftigung.
Das war eine geringfügige, nicht steuerpflichtige Beschäftigung in einem Supermarkt, damals unter 440 DM. So wurde es mir bei der Einstellung gesagt und ich habe auch immer weniger verdient. Steuern habe ich bestimmt nicht hinterzogen.
Den Chef kann ich nicht mehr fragen. da die Firma schon seit 15 Jahren nicht mehr existiert und den Namen des Chefs weiß ich nach so langer Zeit nicht mehr, leider.
dann würde ich mir persönlich keine Gedanken machen darüber. Weil ich denke, das wäre auch schon verjährt (also ich weiß es nicht, kann es mir aber vorstellen)....
solche Angelegenheiten verjähren nach 30 Jahren
Es geht nicht um den Versicherungsverlauf, sondern um eine Beschäftigungsübersicht für den EM Rentenantrag. Ich wurde aufgefordert, auch die Zeiten auf zuführen, die nicht versicherungspflichtig waren /Formular R 210, Frage 5) Ich soll alle Beschäftigungen aufführen, denen ich je nachgegangen bin. Das ist ja das Problem. Eine Kontenklärung hab ich schon gemacht. Da ist alles in Ordnung. Dennoch lieben Dank.