Riester-Rente - Fehlende elektronische Datenübermittlung - wer kann helfen?
In meiner Steuererklärung / Steuerbescheid für 2011 konnten meine Beiträge zur Riester-Rente bisher nicht berücksichtigt werden.
Im Bescheid heißt es: "Die elektronisch zu übermittelnden Daten ... zu den Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) lagen nicht vor...". Einen Papierausdruck vom Anbieter (in meinem Fall Sparkasse / Deka Bank) gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Die Daten werden von der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) an das Finanzamt weitergeleitet.
Nur was tun, wenn das Finanzamt die Daten nicht hat? Kennt sich jemand aus?
Ich habe mit dem Finanzamt, der ZfA (03381-21222340 oder 03381-21222377) und dem Bundeszentralamt für Steuern (hier Hotline 0228-4060-1240) telefoniert. Ergebnis ist: Bei mir ist seit Januar 2010 wieder eine alte Steuernummer hinterlegt, von einem Finanzamt, wo ich vor 10 Jahren gewohnt habe. Laut ZfA ging genau an dieses Finanzamt auch die Meldung zur Riester-Rente.
Problem:
- Das alte Finanzamt hat keine Akte und keinen Datenzugriff mehr.
- Das neue Finanzamt kann keine neue Meldung beim ZfA anfordern und akzeptiert die Bescheinigung zur Riester-Rente, der für meine Unterlagen bestimmt ist, nicht.
- Die ZfA kann an den hinterlegten Daten nichts ändern.
- Das Bundeszentralamt für Steuern auch nicht.
Mein Anbieter (Deka Bank) und das Bundeszentralamt für Steuern haben mir gesagt, dass sich aktuell Anfragen hierzu häufen. Laut Deka könnte es systematisch an der falschen Steuernummer liegen.
Wie habt ihr das Problem gelöst?
2 Antworten
Solch ein Problem hatte ich noch nicht.
Ich würde jedenfalls gar nicht versuchen, das irgendwie technisch zu lösen, weil du die Datenverarbeitungsvorgänge zwischen ZfA und FA ohnehin nicht beeinflussen kannst. Vielmehr würde ich das Einspruchsverfahren unter Berufung auf die für deine Unterlagen bestimmte Papierbescheinigung führen und - wenn der Einspruch scheitert - mit derselben Begründung ohne Zögern vor das Finanzgericht gehen. Die Verfahrensweise, die das Finanzamt hier anwendet, mag ihm nämlich zwar die Arbeit erleichtern, hat aber keine gesetzliche Grundlage.
Allerdings ist die Sparkasse/DEKA auch immer noch verpflichtet, dir eine Bescheinigung über die weitergeleiteten Daten zu erteilen; ggf. elektronisch (§ 92 Sätze 1 und 3 EStG).
Prima, vielen Dank!
Dieses Problem habe ich gerade in ähnlicher Form (Umzug 2008, keine Probleme bis 2010, seit 2011 Probleme, weil der §10a Zettel ja nicht mehr existiert...)
Das Finanzamt Stormarn hat keinen Zugriff auf die nötigen Infos, die ich in meiner Steuererklärung 2011 gemacht habe.
Auf Verdacht solle man auch die Unterlage gemäß §92 EStG des Versicherers (DEKA) beigelegen. Das spielt aber beim FA offenbar keine Rolle (auch wenn es rechtssicheres Dokument ist).
Die Mitarbeiterin vom FA hat diverse Dinge geprüft, wir haben einen Zahlendreher bei der Vertragsnummer gefunden, aber dennoch fehlt im FA die Zugriffsmöglichkeit auf die gemeldeten Daten, so dass der Posten bei der Berechnung der Steuerermäßigung gestrichen werden müsste (wenn's nach der Software in Schleswig-Holstein geht), weil dort sonst irgendwie kein Abschluss möglich ist (bin kein Experte).
Maßnahme A: Formular "Änderungen zum Dauerzulageantrag" ausfüllen mit der Änderungn zu dem "neuen" zuständigen Finanzamt (ich dachte bisher immer, dass die Steuer-ID genügen würde, deswegen habe ich das nie hinterfragt, leider weit gefehlt). Auf dem Fax mit dem Antrag auf Anraten des DEKA-MA die Anmerkung "Bitte Meldung nach §10a veranlassen" draufschreiben.
Maßnahme B: Nochmal bestätigen lassen dass das (relativ zügig) rausgegangen ist (DEKA). Bei der Zentrale Zulagenstelle habe ich zwecks Kontrolle angerufen und dort wurde der Eingang der erneuten Meldung mit den nun angepassten Daten (korrektes FA, korrekte Steuernummer, gleiche Steuer-ID (bestätigt durch Einwohnermeldeamt) zum 3.10. verzeichnet.
Dann wird es schwammig: Lt. ZfA wird dann an einen "Pool" weitergereicht (was auch immer das konkret ist) aus dem sich die zuständigen Finanzämter die Infos holen können (so stelle ich mir das vor). Da die Daten nun in einer frischen Fassung vorlagen, liegen sie also nun "richtiger" im Pool, dennoch scheint das in Stormarn nicht verfügbar zu sein....
Mein "altes" Finanzamt (2008) hat mittlerweile die alten Steuernummern gelöscht (09er Nummern in Hamburg) und sowieso gar keine Daten mehr über mich, so dass es allenfalls ein Schwarzes Datenloch geben könnte? :P
=> D.h. zwischen der Zentralen Zulagenstelle und dem zuständigen Finanzamt hakt es.
Mir konnte oder wollte keiner sagen, wer für den Datentransport verantwortlich zeichnet (im Zweifel der Entwickler), somit sehe ich eindeutig die Verantwortung der staatlichen Stellen, die Daten zu suchen und im Zweifel eben meine Unterlage hinzunehmen. Eine Streichung des Posten wäre stets sinnlos, da ich immer nachweisen kann, dass die Aufwendungen im Riester-Sinne mit einem gültigen Vertrag entstanden sind.
Ich hoffe stark, dass die Ihren Fehler finden. Bei der DEKA meinte tatsächlich jemand, dass sich die Fälle häufen, und dass irgendwann eine Software für die FAs kommen sollen, die das Problem lösen, aber sonst weiß keiner nichts Genaues.
Bei dem Bundeszentralamt für Steuer und auch beim Finanzamt hat man auch schon mal gesagt, dass es keinen wirklichen Zusammenhang zwischen Steuer-ID und diesen Datenpaketen gäbe, das sei unabhängig. Da fragt man sich doch, wozu diese Steuer-ID denn dann überhaupt nötig ist, ich brauche ja trotzdem die "normale" Steuernummer.
Irgendwelche gigantischen Aufwände mit Einspruchsverfahren und Gerichtsverfahren zu treiben, widerstrebt mir, da dass komplett sinnfrei ist, da die Sachlage an sich ja klar ist. Dafür ist mir meine Lebenszeit eigentlich zu schade, ich erledige ja so schon die Arbeit der Behörden, die untereinander einfach nicht klarzukommen scheinen, und einfach nicht nachhaken, wenn's irgendwo klemmt.
Und das nur, weil man seit 2011 ein Blatt DIN-A4 nicht mehr per Post bekommt... traurig.