Unfallversicherung Steuer?

3 Antworten

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr war schon immer eine Mogelpackung.

Im Prinzip waren das zwei unabhängige Verträge. einmal für das Risiko und einmal der Ansparvertrag. Um steuerlich begünstigt zu sein, war damals eine 12-jährige Laufzeit vorgesehen. Durch den hohen Beitrag war diese Police für den Vermittler natürlich sehr attraktiv. Die Provision konnte einen kompletten Jahresbeitrag ausmachen.

Heutzutage ist das reiner Unsinn (für beide Seiten) aber für den Kunden war es schon immer so.

siola55  03.05.2021, 14:06

...und zudem ist die Auszahlung am Vertragsablaufdatum nicht mehr steuerfrei wie bei Vertragsabschluß vor 2005 :-((

Also das "Geld" erhält der Versicherungsnehmer - du als versicherte Person erhälst nur bei Unfall die Leistungen... :-((

Du meinst hier wohl eine UBR = Unfallversicherung mit Beitragssrückgewähr, auch UPR = Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr genannt!?

Vor 2005 abgeschlossen und den Erstbeitrag bezahlt, wäre eine Auszahlung nach 12 Jahren steuerfrei:

Vor dem 01.01.2005: Hast du deine UBR vor diesem Datum abgeschlossen und erfüllst bestimmte Voraussetzungen, ist die Rückzahlung der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr bei ihrer Auszahlung komplett steuerfrei!
Jedoch handelt es sich bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) oder auch Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) genannt, um eine private Unfallversicherung mit Kapitalversicherung. Der Versicherer macht dabei die Zusage eines garantierten Rückzahlungsanspruchs zum Vertragsende, der je nach Versicherer zwischen ca. 85% - 100% der eingezahlten Beiträge abzüglich der gezahlten Versicherungssteuer (Stand 2019: 3,8%) beträgt. Ein Sparanteil wird verzinslich angelegt, um den Rückzahlungsanspruch zu sichern, erwirtschaftete Überschüsse werden an den Versicherten zusätzlich ausgezahlt. Der Rückzahlungsanspruch ist unabhängig davon, ob ggf. die Zahlung einer Unfallleistung stattgefunden hat. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des bis dahin erreichten Rückzahlungsanspruchs an die Hinterbliebenen erbracht.
Steuern bei der Aus­zahlung der Kapital­anlage
Wie am Ende der Laufzeit der Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr die steuer­liche Behand­lung bei Aus­zahlung deiner Kapital­anlage ist, hängt besonders vom Zeitpunkt deines Vertrags­abschlusses ab. Entscheidend ist hierbei, ob du die Versicherung vor oder nach dem 01.01.2005 abgeschlossen hast.
Vor dem 01.01.2005: Hast du deine UBR vor diesem Datum abgeschlossen und erfüllst bestimmte Voraus­setzungen, ist die Rück­zahlung der Unfall­versi­cherung mit Beitrags­rück­gewähr bei ihrer Auszahlung komplett steuerfrei. Diese Voraus­setzungen sind:
  • Dein UBR-Vertrag begann vor dem 01.01.2005.
  • Die Laufzeit deines Vertrags beträgt mindestens
  • 12 Jahre.
  • Du lässt dir die Leistung komplett auf einmal auszahlen.
  • Du hast deinen ersten Beitrag spätestens bis zum 31.03.2005 eingezahlt.
  • Du hast insgesamt mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt.

Ab dem 1.1.2005 ist bei Ablauf und Auszahlung einer UBR bzw. einer UPR steuerpflichtig:

Nach dem 31.12.2004: Hast du deine UBR nach diesem Datum abge­schlos­sen, ist die Auszahlung des angesparten Kapitals steuer­pflichtig. Es gilt das Alters­einkünfte­gesetz ( AltEinkG), nach dem dein indi­vidueller Steuer-Prozentsatz auf deine Kapital­erträge angewendet wird. Die Kapital­erträge sind der Betrag, den du erhältst, wenn du vom angesparten Kapital die Versi­cherungs­beiträge abziehst. Einen umfassenden Alterseinkünfte-Rechner findest du auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern. Vor der Auszahlung wird zusätzlich auto­matisch die Kapital­ertragsteuer (25%) abgezogen, die dann mit deinem persönlichen Prozent­satz verrechnet wird. Bei der Auszahlung im Todes­fall hingegen bleibt die Versi­cherungs­leistung komplett steuerfrei.
Und was ist mit der Versteuerung der Auszahlung nach einer Kündigung? Bei Rückkauf (Kündigung) deiner Versi­cherung wird ebenfalls der Kapital­ertrag versteuert. Hier gilt dann aber: Rück­kaufs­wert minus Summe gezahlter Beiträge gleich Kapital­erträge. Bei vorzeitiger Kündigung liegt der Rück­kaufs­wert unter dem angesparten Kapital.
Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre und wird nach Voll­endung des 60. Lebens­jahres (bei Neu­verträgen seit 2012: dem 62. Lebens­jahr) ausge­zahlt, wird nur die Hälfte des Kapital­ertrags versteuert.

Näheres findest du in dem Link hier: https://getsurance.de/ratgeber/unfallversicherung-mit-beitragsrueckgewaehr/

Gruß einer Versich.maklerin

shadowaq 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 15:08

Vielen lieben Dank für die tolle Antwort! Nur bin ich etwas verwirrt.. wie viele Steuern müsste ich denn zahlen? So ungefähr kann man das sagen?

siola55  03.05.2021, 17:21
@shadowaq

Der Versicherer behält die 25% Kapitalertragssteuer für das Finanzamt bei der Auszahlung ein (siehe Antwort oben): "Ab dem 1.1.2005 ist bei Ablauf und Auszahlung einer UBR bzw. einer UPR steuerpflichtig"

Ist dein Durchschnittssteuersatz geringer als die 25% einbehaltene Kapitalertragssteuer, dann kannst du die zuviel einbehaltene Kaptialertragssteuer bei deiner Ek-Steuererklärung geltend machen ;-)

siola55  03.05.2021, 17:25
@siola55

Bitte auch beachten (oben letzter Satz): "Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre und wird nach Voll­endung des 60. Lebens­jahres (bei Neu­verträgen seit 2012: dem 62. Lebens­jahr) ausge­zahlt, wird nur die Hälfte des Kapital­ertrags versteuert."

siola55  03.05.2021, 22:19
@siola55
Müssen dort steuern auf das gezahlt werden was man zurück bekommt?

Also die Kapitalertragssteuer wird nicht auf das zurückgezahlte Kapital berechnet, sondern nur auf den Ertrag - also Auszahlbetrag abzgl. eingezahlte Beiträge (siehe auch oben!): "Die Kapital­erträge sind der Betrag, den du erhälst, wenn du vom angesparten Kapital die Versi­cherungs­beiträge abziehst."

shadowaq 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 10:24
@siola55

Würde es denn mehr Sinn machen wenn ich das Geld auf das Konto meines Vaters überweisen lasse? Wird dann evtl. weniger abgezogen? Es gibt ja auch die Möglichkeit es auf mein Konto auszahlen zulassen.. oder macht das dann keinen Unterschied?

siola55  04.05.2021, 10:33
@shadowaq
Das mehr z.B abgezogen wird wenn ich es bekomme als versicherte Person? Oder mein Vater als Versicherungsnehmer...

Dies macht doch keinen Sinn, da der Versich.nehmer (also dein Vater!) die Auszahlsumme erhält und der Versicherer vorab die 25% Kapitalertragssteuer einbehält für das Finanzamt :-((

shadowaq 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 18:27
@siola55

Ich bin bei dem Thema auch recht verwirrt :/.. man kann es überall hin überweisen lassen. Dafür kam ein Zettel an wo man Bankverbindung eingeben sollte und die Steuer Id

siola55  04.05.2021, 18:42
@shadowaq

Kann man eben nicht wegen der Steuer bzw. dem Finanzamt! Der Versicherer benötigt für die Auszahlung das Konto des VN sowie die Steuer-ID des VN für das Finanzamt wegen der Anweisung der Kapitalertragssteuer.

siola55  05.05.2021, 00:21
@siola55

Du als versicherte Person hast leider keinen Anspruch auf die Auszahlung der Ablaufleistung :-((

klingt etwas merkwürdig. die leistungen aus einer unfallversicherung bei einem unfall sind als schadensersatz nicht einkommenssteuerpflichtig.

prämien für die versicherung werden nicht zurückgezahlt, auch wenn man die versicherung jahrelang nicht in anspruch genommen hat. jede versicherung beruht auf dem solidarprinzip, dass aus der masse aller beiträge leistungen im versicherungsfall beglichen werden.

fordern alle ihr geld zurück, die keine unfälle hatten, funkioniert weder diese noch jede andere versicherung.

shadowaq 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 10:51

Das ist ja eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung, dort wird Quasi das Geld gleichzeitig auch angelegt. Wenn man sich Kapital anlegt wird ja teilweise auch Steuer drauf gezahlt so weit ich weiß.. aber bei dem Thema weiß ich auch ehrlich gesagt Nicht so weiter 😅

siola55  03.05.2021, 11:51
@shadowaq

Genau - für UBR (Unfallversich. mit Beitragsrückgewähr), auch UPR (Unfallversich. mit Prämienrückgewähr) genannt, ist die Beitragsrückgewähr zum Ablaufdatum steuerfrei, falls der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde ;-)

Ansonsten gilt für den o.g. UBR-Vertrag des Fragestellers keine steuerfreie Auszahlung der Beiträge zum Ablaufdatum, da nach dem 1.1.2005 abgeschlossen :-((