Hartz4 Neuberechnung durch stattgegebene Rente. Muss ich mit Abzügen rechnen?

4 Antworten

Wenn du Rente beziehst und der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst ist eigentlich die Rentversicherung zuständig.

Du schreibst:

Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€)

Beziehst du eine Erwerbsminderungsrente, wird die Differenz zum Existensminimum (Hartz IV) durch das Sozialamt gezahlt.

Da solltest du dich auf jeden Fall noch einmal informieren. Der Übergang vom Jobcenter zum Sozialamt ist in der Regel fließend. Offensichtlich hat man dich jedoch wohl noch nicht informiert.

Die 30 € sind eine Versicherungspauschale, die zur Anrechnung kommt, wenn kein anderer Freibetrag eintritt.

Von den 200 € Rente sollten demzufolge 170 € von Deinem ALG 2 abgezogen werden.

Ansonsten googel mal nach: "Hartz IV Mehrbedarfe". Vielleicht ist da etwas für Dich dabei.

www.vdk.de

www.sovd.de

Bis dir Rente genehmigt wird, bekommst du die Grundsicherung weiter wie bisher. Erfolgt eine Rentennachzahlung, wird diese zuerst mit den bereits erhaltenen Leistungen verrechnet. Reicht die Nachzahlung dafür nicht aus, musst du die Differenz aber NICHT erstatten.

Die Versicherungspauschale wird nur einmal gewährt. Wenn jetzt eine weitere Rente als Einkommen dazukommt, wird diese voll angerechnet. "Aus eigener Tasche ausgleichen" muss Du nichts, dafür hast Du ja die zweite Rente.