Hartz4 Neuberechnung durch stattgegebene Rente. Muss ich mit Abzügen rechnen?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Rentenantrag und Hartz 4 und der Berechnungsgrundlage. Ich bin körperlich schwerbehindert und erhalte neben meiner Rente, aus einer privaten Unfallschutz Versicherung, Hartz 4. Von dieser werden bereits von der Leistungsabteilung des Jobcenters Pauschal 30 € abgezogen. Ich habe Mitte 2020 Rente beantragt und es hat sich bis jetzt hingezogen. Ich hatte jetzt die letzte Untersuchung und wenn meinem Rentenantrag jetzt stattgegeben wird, und vom der Leistungsabteilung alles neu berechnet wird, werden dann auch wiederum diese 30 € vom Jobcenter noch mal abgezogen, da dies zu dem Vermögen angerechnet wird? Ich hab mir grad nur diese Frage gestellt und im Netz keine Antwort gefunden.
Zum Verständnis : Ich habe durch meine Schwerbehinderung erheblich viele Mehrausgaben, die mir auch nicht in vollem Umfang erstattet werden, welches auch vollkommen Ordnung ist. Gesetz ist Gesetz. Und ich kann es bisher ganz knapp stemmen. Eine Besserung ist bei mir nicht in Aussicht. Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€)
Hab nur etwas Bammel, wenn ich plötzlich für jeden Monat, wo mir die Rente dann von 6/2020 an zurück gezahlt wird, ich nochmal selber noch drauf zahlen muss, weil es mir zu dem Zeitpunkt nicht zustand. Hier meine ich die 30€. Also, wenn ich am Ende der Berechnung, mir monatlich weniger zusteht, dann muss ich doch zusätzlich die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen. Hoffe es war verständlich ausgedrückt, mir kam grade einfach der Gedanke, da ja Pauschal vom Einkommen (Rente durch Unfallschutz) 30€ abgezogen werden.
Ich weiß auch gar nicht wie berechnet wird und ob ich nicht sowieso weniger erhalte.
4 Antworten
Du schreibst:
Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€)
Beziehst du eine Erwerbsminderungsrente, wird die Differenz zum Existensminimum (Hartz IV) durch das Sozialamt gezahlt.
Da solltest du dich auf jeden Fall noch einmal informieren. Der Übergang vom Jobcenter zum Sozialamt ist in der Regel fließend. Offensichtlich hat man dich jedoch wohl noch nicht informiert.
Die 30 € sind eine Versicherungspauschale, die zur Anrechnung kommt, wenn kein anderer Freibetrag eintritt.
Von den 200 € Rente sollten demzufolge 170 € von Deinem ALG 2 abgezogen werden.
Ansonsten googel mal nach: "Hartz IV Mehrbedarfe". Vielleicht ist da etwas für Dich dabei.
Bis dir Rente genehmigt wird, bekommst du die Grundsicherung weiter wie bisher. Erfolgt eine Rentennachzahlung, wird diese zuerst mit den bereits erhaltenen Leistungen verrechnet. Reicht die Nachzahlung dafür nicht aus, musst du die Differenz aber NICHT erstatten.
Die Versicherungspauschale wird nur einmal gewährt. Wenn jetzt eine weitere Rente als Einkommen dazukommt, wird diese voll angerechnet. "Aus eigener Tasche ausgleichen" muss Du nichts, dafür hast Du ja die zweite Rente.