Restwertangebot muss ich mein Auto jetzt verkaufen?
Ich hatte vor ein paar Wochen einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Bei einer Fachwerkstatt war ich schon und auch ein Gutachten wurde dort ( von einem unabhängigen Gutachter ) erstellt. Ich möchte mein Auto unbedingt behalten. Es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Reperatur würde ca 5500€ kosten und einen Restwert von 1500€ haben. Heute kam ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung mit einem verbindlichen Restwertangebot von 2200€. Muss ich dieses Angebot annehmen? Bin gerade etwas verwirrt da ich mich mit sowas auch überhaupt nicht auskenne.
5 Antworten
Interessant wäre noch, welchen Wiederbeschaffungswert der Gutachter ermittelt hat. Das Restwertangebot der Versicherung wurde durch Einholen von Angeboten bei Händlern erstellt. Verkaufen musst du das Auto nicht, der Wert dient lediglich der Ermittlung deines finanziellen Anspruchs. Da du verpflichtet bist, den Schaden so gering wie möglich zu halten, bist du an diesen Restwert gebunden. Die Summe, die dir zusteht, ist entweder dass die Versicherung die Reparatur bezahlt oder du die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert erstattet bekommst. Da du das Auto wie du schreibst behalten möchtest und es sich um keinen Totalschaden handelt: Bring das Auto in die Werkstatt, die sollen sich eine Reparaturfreigabe bei der Versicherung holen (die Werkstatt weiß wie das geht) und lass es reparieren. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Deine weiteren Ansprüche (z.B. Nutzungsausfall, Wertverlust laut Gutachten, Telefonkostenpauschale etc.) musst du dann direkt bei der Versicherung geltend machen.
du musst es nicht verkaufen. Wenn du dir das auszahlen lässt zieht die Versicherung nur noch etwas ab, müsste aber auch angegeben sein. Dann müsstest du halt sehen wo du das günstig reparieren lassen kannst. Hatte vor kurzem ähnliches.
Das heißt, wenn du das Auto behalten willst, braucht die Versicherung nur 700€ zu bezahlen.
Fast die ganze Reparatur ginge dann zu deinen Lasten.
😦😦😦😦😦
das stimmt nicht! Der Gutachter hat einen Restwert von 1.500 euro ermittelt, die Versicherung kennt aber jemanden, der bereit ist 2.200 zu bezahlen. Das heißt nicht, dass sie dann nur 700 euro ersetzen müssen, sondern dass sie 700 euro weniger als zunächst vom Gutachter angenommen zahlen müssen. Allerdings nur, wenn der Geschädigte sich das Geld ohne Reparatur auszahlen lässt. Der Fragesteller schreibt aber, dass es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, also muss die Versicherung die Reperatur vollständig bezahlen.
Versteh ich, für den Autoliebhaber eine Katastrophe...
Du musst es nicht verkaufen, dazu kann dich niemand zwingen. Ob die Reparatur tatsächlich 5.500 € kosten würde, sei dahin gestellt. Frag mal bei einer freien Werksstatt nach. Versicherungen versuchen immer, den (ihren) Schaden so gering wie möglich zu halten.
www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalschaden.php u.a. bei Goolge
Solltest du eine Kfz.Rechtsschutzversicherung (ADAC u.a.) haben, nimm diese in Anspruch.
Ja danke ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen, das ist wohl das beste.
Natürlich ist es ein Totalschaden wenn die Reparatur dreimal so hoch ist wie der Restwert
Sorry ich las "Wiederbeschaffungswert"
Ich bekomme gerade herzschmerzen