Zum zweiten mal wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen?
Ich hatte vor vielen Jahren mal einen unverschuldeten Unfall. Es war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ein Gutachter hat die Schäden dokumentiert, dann wurde der Wagen wieder instand gesetzt, es gibt eine Werkstatt Rechnung über die Reparatur der im Gutachten ermittelten Schäden.
Gestern ist mir jemand reingefahren. Wieder durch mich unverschuldet. Bezahlt die gegnerische Versicherung den Schaden?
5 Antworten
Dann wir dein Gutachter den Zeitwert eines "Unfallswagens" ermitteln und es gibt wieder Geld. Vermutlich weniger, da er jahr älter ist und ein Unfallwagen.
Das kannst du auch wöchentlich machen.
Wurde er unfachmännisch repariert und der Gutachter kann das feststellen - wird es noch weniger
Ja sicher. Der Vorschaden wird bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts natürlich mit berücksichtigt.
das ist mir innerhalb eines Jahres zweimal passiert, und auch zweimal von der gegnerischen versicherung bezahlt worden, nur eben mit kostenvoranschlag ohne rechnung und die märchensteuer wurde nicht gezahlt.
Ja, letztes mal ist dir ja auch einer reingefahren und es wurde bezahlt, jetzt nochmal, also das gleiche nochmal.
Du hast aber auch nur Pech oder lol. Ja genau wie vorher, sei froh dass du nicht verschuldet bist, hauen den ja nicht in die Presse weil ein anderer nicht fahren kann.