auto totalschaden aber gutachter setzt restwert sehr hoch an.
hallo guten tag habe eine frage ich hatte vor kurzem ein unfall mit mein wagen mercedes e 200 ,bj 2006 laut gutachter hat der wagen schaden von 16.000 tausend euro das was den wagenwert überschreitet.laut gutachter hat das auto listenwert 12.800 € .und die wollen mir aber nur 6.000 € auszahlen.weil der restwert wohl 6.800. was kann ich da gegen machen der sachverstandiger gab mir eine nummer das jemand dieses summe 6.800 € kauft.aber ich will mein wagen behalten aber der er hat den restwert zu hoch geschrieben.
5 Antworten
Auf den Restwert hat der Gutachter keinen Einfluß. Wenn ein Totalschaden berechnet wird, gehen die Autos durch eine Börse, das ist eine Art "ebay für Restwertaufkäufer". Der regionale Höchstbieter bestimmt also den Restwert. Dieser Bieter ist 1 Woche an sein Angebot gebunden. Du kannst nun das Auto an diesen verkaufen (ist vermutlich der, dessen Nr Du bekommen hast) oder Du kannst es auch behalten oder anderweitig verkaufen. Der Höchstbieter MUSS Dir das Auto abkaufen, wenn Du es in der Frist anbietest. An dem Restwert kannst Du nichts machen.
Wenn das Auto für Dich einen ideellen wert darstellt und Du es dann aber auch reparieren läßt, kannst Du auch eine 130 % Reparatur machen lassen. Wenn Dir an dem Auto also viel liegt, dann käme das noch hin. Schaden 12.800 *130% wären 16.640 EUR.
Wenn Du das Auto nach Gutachten instandsetzen lassen willst, dann sprich mit dem Gutachter, der Schaden liegt unter den 130% des Wiederbeschaffungswertes. Dann kannst Du aber nicht fiktiv abrechnen sondern mußt die fachgerechte Instandsetzung nachweisen.
Wenn Du an dem Auto hängst ist das angesichts des recht hohen Restwertes eine echte Alternative, die andere wäre an den Höchstbieter zu verkaufen (nicht im Preis drücken lassen, er ist eine Woche an sein Angebot gebunden und kann nicht zurück) und sich dann ein anderes Auto zuzulegen.
Guck mal hier: http://www.verbraucher-urteile.de/130-regelung.html
Überlege das mal (denk an die Woche) und dann handle danach, Viel Glück
In aller Regel bekommt man für sein verunfalltes Fahrzeug weitaus mehr als ein Gutachter ermittelt, problematisch ist dass potenzielle Käufer das Fahrzeug nicht selbst anschauen können und sich daher mit einem Gebot eher zurückhalten. Selbst wenn nicht, wurde Dir Jemand genannt der die Summe von 6.800€ für Dein Auto zahlt. Wenn Du jetzt also das Auto um den Preis verkaufst und die 6.000€ der Versicherung nimmst hast Du den Wert Deines Autos ja wieder drin, hast Du etwa geglaubt mit dem Schaden jetzt noch ein riesen Geschäft machen zu können?
Es bleibt aber Dir überlassen ob Du ein gleichwertiges anderes Auto möchtest, wofür Du ja nun die Geldmittel bekommst. Oder ob Du das Auto behalten möchtest und es mit Schaden weiternutzen möchtest, selbst reparieren möchtest oder reparieren lässt (womit Du dann einen Verlust machen würdest). Du kannst auch das Geld nehmen und das Auto verkaufen und mit den 12.800€ machen was Du willst.
als allererstes: dein deutsch und/oder deine rechtschreibung ist ne katastrophe!!!
also wenn dir der sachverständige persönlich eine nummer von jemandem gibt, der das auto sofort zum angesetzten preis von 6800 kauft, stinkt die ganze nummer zum himmel! ich würde mir auf jedenfall ein zweites gutachten einholen, am besten direkt bei einer größeren tüv oder dekra niederlassung. weil so wie du das ganze beschreibst, wird der vermittelte "käufer" ein guter bekannter des "sachverständigen" sein, der hier nur günstig an dein auto kommen will (so stellt sich das für mich zumindest dar).
wenn du das auto behalten willst, wird dir deine versicherung aber wohl nur den aktuellen wert auszahlen, also die 6800 (oder was evtl. nach dem zweiten gutachten raus kommt). wenn du allerdings die 12800 haben willst, dann behält die versicherung dein auto ein und du stehs zwar mit mehr geld, aber ohne auto da.
mfg micha
"Der Gutachter MUSS sogar denjenigen weitergeben, der den Restwert bestimmt hat, das ist normal und nichts faules. Siehe meine Antwort."
das stimmt so überhaupt nicht (wie auch die ersten 3 sätze deines beitrags oben). natürlich legt der gutachter den restwert fest, er bestimmt ja schliesslich auch, ob es ein totalschaden ist oder nicht. wer legt denn deiner meinung nach den restwert fest?
bei den "schrottwagenbörsen" werden diese autos dann von den versicherungen(!) versteigert (wenn der besitzer sich dazu entschlossen hat, die volle summe mitzunehmen und der vers. den brief zu überschreiben) und sie müssen dann nur noch die differenz zum restwert auszahlen.
wenn in seinem fall der restwert bei 12800 liegt und jemand den wagen für 9000 ersteigert, dann kriegt er 9000 vom bieter und die versicherung muss ihm nur noch 3800 auszahlen.
also ein absolutes plusgeschäfft für die versicherer.
was mir an der sache so verdächtig vorkommt ist, das der gutachter SOFORT jemanden an der hand hat, der das auto kaufen würde. das klingt für mich halt sehr nach "eine hand wäscht die ander". der gutachter setzt den wert auf x an, gibt gleich ne nummer mit und gebrauchtwagenali macht ein gutes geschäfft.
@ micha259
oh je... selten so einen Humbug gelesen.
Nichts ist an deinem Vortrag richtig.
Mal sollte sich schonmal zu Themen zurückhalten können wenn man absolut keine Ahnung hat.
.aber ich will mein wagen behalten aber der er hat den restwert zu hoch geschrieben.
Also du kannst nicht alles haben.
Wenn du dein Auto behalten willst, dann laß ihn doch reparieren. Dieses Recht hast du doch.
Du hast ein Fahrzeug was 12.800,- Wert ist und bekommst von der Versicherung 6.000,- und der Sachverständige präsentiert dir sogar einen Käufer für deinen Totalschaden.
Was willst du da mehr? Was erwartest du von uns hier da jetzt zu hören?
Nichts hat der Sachverständige zu hoch geschrieben, denn dies darf er auch garnicht. Dieser Sachverständige hat diesen Restwert über die Restwertbörse ermittelt und 1:1 so niedergeschrieben.
Du kannst es dir jetzt aussuchen. Entweder du nimmst das Geld der Versicherung und das Geld des Fahrzeug Aufkäufers oder eben du nimmst nur das Geld der Versicherung und behälst deinen Schrott.
Oder aber du suchst dir eine Werkstatt und läßt deinen Benz bis maximal 16.000 Euro reparieren. Dies entspräche einen Reparaturwert bis max. von 130% des Fahrzeugwertes.
Dies aber nur wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt bei dem du nicht schuld bist. Bei einem Vollkaskoschaden wäre max. nur eine Reparatur bis max. 100% also 12.800,- möglich.
Also los, ab in eine günstige Werkstatt und lass dein Auto reparieren.
Wenn der Gutachter, oder die Versicherung Dir Jemanden anbieten, der die Summe zahlt, dann kann der Wert doch nciht zu hoch angesetzt sein.
Wenn Du den Wagen behalten möchtest, mußt Du jemanden finden, der ihn Dir für 6.000,- Euro repariert.
Was stinkt denn daran zum Himmel ? Du widersprichst Dich in Deinem Text doch schon selber. Du sagst der Gutachter gibt die Nummer eines Bekannten heraus, damit dieser günstig ein Restwertauto kaufen kann. Das wäre wohl der Fall, wenn der REstwert niedrig wäre, der Restwert ist aber angeblich zu hoch angesetzt, demnach würde der angebliche Bekannte ja zuviel für den Restwert bezahlen.
Der Gutachter MUSS sogar denjenigen weitergeben, der den Restwert bestimmt hat, das ist normal und nichts faules. Siehe meine Antwort.