Darf die gegnerische Versicherung ein eigenes Restwertangebot einholen?
Ich hatte einen Unfall mit 100% Fremdverschulden. Ein von mir Beauftragter Gutachter der DEKRA hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. 3700€ Wiederbeschaffungswert, 1500€ Restwert stehen im Gutachten (auch schon mit 3 möglichen Käufern)
Ich habe die gegnerische Versicherung (Signal Iduna) nun um fiktive Abrechnung gebeten. Bei Totalschaden ist das ja Wiederbeschaffungswert - Restwert, also 3700€ - 1500€ = 2200€.
Die Versicherung hat nun ein eigenes Kaufangebot für den Wagen bei der Firma "AUTOonline" eingeholt, nachdem ich sie um fitkive Abrechung gebeten hatte und gesagt habe, dass ich das Auto nicht reparieren werde. Diese Firma bietet 2030€ für mein Auto.
Jetzt hat mir die Versicherung 3700€ - 2030€, also 1670€ sofort überwiesen.
Laut meinem Gutachten hätte ich aber 530€ mehr bekommen.
Ist das in Ordnung? Können die mein Gutachten und die drei eingetragenen Restwertbieter einfach so ignorieren und ihr eigenes Angebot einholen, um so weniger zahlen zu müssen?
Vielen Dank im voraus!
3 Antworten
Solange du dein Schrottauto noch nicht verkauft hast, können auch immer noch Restwertanbieter ihr Angebot unterbreiten bzw. überbieten!
Du hast ja keinen Nachteil dabei: Restwertangebot + Zahlung von gegn. Versich. ergibt immer den Wiederbeschaffungswert ;-)
Ich sehe schon weniger Geld auf dem Tisch, denn es wird ja gar nicht verkauft.
Und Anspruch auf Ersatz seines Schaden hat er, der ist aber nicht durch die gepl. Zahlung der Versicherung befriedigt.
Was stört Dich daran? Du bekommst den Geldbetrag so wie es im Gutachten steht. Woraus sich die Endsumme berechnet kann Dir egal sein.
Lest ihr alle nicht richtig? Ich verkaufen den Wagen nicht sondern habe im FIKTIVE ABRECHNUMG gebeten. Ich behalte ihn also und will den Schaden auszahlen lassen. 530€ weniger sind das.
Tja, dann hast Du Pech gehabt.
Ich verkaufen den Wagen nicht sondern habe im FIKTIVE ABRECHNUMG gebeten
Hat nichts mit dem Verkauf zu tun 🤷♂️
Das Problem ist daher nicht, dass andere nicht richtig lesen, sondern liegt an der ungenau gestellten Frage.
Die Frage ist völlig detailliert. Wenn man sich das ganze richtig durchliest und sich mit der Materie auskennt bleiben keine Unklarheiten.
Die Frage ist völlig detailliert.
Das ist sie eben nicht. Allein der Tausch des Wortes "fiktiv" gegen "auf Gutachtenbasis" wäre klärend gewesen.
hmmm...evtl. liegt es an der einbehaltenen mehrwertsteuer!?
Nochmal die Frage richtig lesen bitte. Ich verkaufe das Auto nicht, sondern werde fiktiv abrechnen. Damit habe ich einen erheblichen Unterschied zu dem was ich bekomme.