Darf die gegnerische Versicherung ein eigenes Restwertangebot einholen?

3 Antworten

Solange du dein Schrottauto noch nicht verkauft hast, können auch immer noch Restwertanbieter ihr Angebot unterbreiten bzw. überbieten!

Du hast ja keinen Nachteil dabei: Restwertangebot + Zahlung von gegn. Versich. ergibt immer den Wiederbeschaffungswert ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ZuKurz 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 16:28

Nochmal die Frage richtig lesen bitte. Ich verkaufe das Auto nicht, sondern werde fiktiv abrechnen. Damit habe ich einen erheblichen Unterschied zu dem was ich bekomme.

siola55  19.06.2021, 20:58
@ZuKurz

Selbst schuld...

ZuKurz 
Beitragsersteller
 20.06.2021, 04:42
@siola55

Wieso bitte das? 😂 Wenn man keine Lust hat, Fragen zu beantworten dann ist das doch völlig in Ordnung, aber dann sei doch einfach ruhig und trag erst garnichts zum Thema bei.

schleudermaxe  19.06.2021, 15:40

Ich sehe schon weniger Geld auf dem Tisch, denn es wird ja gar nicht verkauft.

Und Anspruch auf Ersatz seines Schaden hat er, der ist aber nicht durch die gepl. Zahlung der Versicherung befriedigt.

Was stört Dich daran? Du bekommst den Geldbetrag so wie es im Gutachten steht. Woraus sich die Endsumme berechnet kann Dir egal sein.

ZuKurz 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 16:26

Lest ihr alle nicht richtig? Ich verkaufen den Wagen nicht sondern habe im FIKTIVE ABRECHNUMG gebeten. Ich behalte ihn also und will den Schaden auszahlen lassen. 530€ weniger sind das.

Artus01  19.06.2021, 16:35
@ZuKurz

Tja, dann hast Du Pech gehabt.

Antitroll1234  19.06.2021, 17:04
@ZuKurz
Ich verkaufen den Wagen nicht sondern habe im FIKTIVE ABRECHNUMG gebeten

Hat nichts mit dem Verkauf zu tun 🤷‍♂️
Das Problem ist daher nicht, dass andere nicht richtig lesen, sondern liegt an der ungenau gestellten Frage.

ZuKurz 
Beitragsersteller
 20.06.2021, 04:43
@Antitroll1234

Die Frage ist völlig detailliert. Wenn man sich das ganze richtig durchliest und sich mit der Materie auskennt bleiben keine Unklarheiten.

Artus01  20.06.2021, 09:18
@ZuKurz
Die Frage ist völlig detailliert.

Das ist sie eben nicht. Allein der Tausch des Wortes "fiktiv" gegen "auf Gutachtenbasis" wäre klärend gewesen.

hmmm...evtl. liegt es an der einbehaltenen mehrwertsteuer!?