Darf gegnerische Versicherung den Restwert meines Auto´s selbst ermitteln?
Hallo,
Auto ist ein Totalschaden. Mir wurde heute gesagt das die gegnerische Versicherung den Restwert durch Firma so und so selbst noch einmal bestimmen lassen möchte.
Unabhängiger Gutachter hat schon 3 Angebote eingeholt.
Die Versicherung will den Fall heute noch schließen, also wird heute auch die Zahlung angewiesen. Allerdings frage ich mich ob die das einfach so dürfen wenn der Unabhängige Gutachter einen Zeitwert von 50 Euro ermittelt hat (3x) und das selbsteingeholte Angebot der Versicherung höher sein "könnte", ohne mit mir vorher Absprache zu halten?
Danke
6 Antworten
Ja, das darf die Versicherung! Benennt sie Dir ein höheres Angebot als nach gutachten, so musst Du dieses annehmen - falls das Auto nicht bereits vorher zum gutachterlich ermittelten Wert verkauft wurde. Wenn Dir ein höheres Angebot vorgelegt wird, bevor Dein Auto verkauft ist, wird dieses zur Grundlage der Entschädigungsberechnung. Ist ja kein Nachteil für Dich - die Gesamtentschädigung wird ja dadurch nicht geändert.
Ja, darf sie, aber wo ist das Problem ?
Wenn die Versicherung einen höheren Restwert ermittelt, das geht über eine Onlinebörse, ähnlich ebay, dann ist der Restwertaufkäufer mit dem höchsten Gebot daran eine Woche gebunden und Du wirst dein Auto zu diesem Preis auch an ihn los.
was wolltest du denn damit erreichen bei >ohne mit mir vorher Absprache zu halten?< werr war-ist denn der Verursacher vom "Totalschaden" ? und das bei 50,- € ?, wenn du mehr haben willst, muß du das der Vers. Belegen können-müssen
Klar dürfen die das. Was ist denn deine Befürchtung? Dass Du mehr als 50 € bekommst?!
Halooooo????
Was bedeutet restwert ? das ist der wirkliche Restwert der dem Geschädigten von der Entschädigungssumme abgezogen wird und den entweder der Aufkäufer der vericherung zu zahlen bereit ist wenn das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden soll oder kann.. ermittelt werden unterschiedliche werte zuerst mal was das fahrzeug vor den eintritt des schadens wert ist wa als Grundlage dient.. zweites die schadenshöhe ie von ersten wert abgezogen wird ..
Von Wirtschaftlichen Totalschäden spricht man dann wenn der entstande Schaden höher ist wie der Wert vor dem Unfall wobei damit keine Aussage Getätigt wird ist ob das Fahrzeug eventuell nicht noch weiter nutzbar ist. Vermutlich ist der Wagen nicht mehr fahrbereit den sonst währe der restwert höher also eine Schottkiste.
Diese werden häuffig duch Aufkäufer an Restwertbörsen angeboten und auf die kann ein interessent bieten.. Man kann dir aber einen Verkauf nicht vorschreiben sondern ermittelt einen imaginären Wert der wenn du die karre behälst dann auch vom auszahlungsbetrag abgezogen wird.. Ich würde wenn der Wagen nicht mehr nutzbar ist in abhängigkeit des gebotenen Restwertes den wagen abgeben den wenns daruf ankommt ziehen einige ihr Gebot schnell zurück und du hast den Aufwand und die kosten mit der Entsorgung .
Wertermittelnd kann das der Versicherer jederzeit machen aber zum Verkauf zwingen kann dich niemand.. Joachim