Restwertangebot der Kfz Versicherung - muss ich das annehmen?
Mein Fahrzeug wurde von jemanden angefahren & dies wurde alles der Versicherung gemeldet. Ein Gutachten wurde erstellt. Das Fahrzeug hat einen Restwert von 1.000-1.500€ aber leider durch den Unfall ist das Fahrzeug nun ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt schickte mir die Versuchung ein Restwertangebot mit einen Käufer bzw. verbindliches Angebot von 1.500€.
Weiß jemand ob ich das Fahrzeug verkaufen muss und warum ich nicht einfach ca. 1.000€ für die Reparatur erhalte, mein Fahrzeug behalten kann & fertig?
was passiert wenn ich das Angebot nicht annehme?
6 Antworten
Es wäre hilfreicher, wenn Du hier mal alle Zahlen auf den Tisch legst: Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert - sonst besteht die Gefahr, dass man aneinander vorbeiredet. Grundsätzlich ist es so, dass Du mit Deinem Fahrzeug machen kannst, was Du willst, aber Dir Restwerte beim Schaden angerechnet werden, damit Du Dich nicht am Schaden bereicherst.
Was hat denn Dein Gutachter ermittelt an Reparaturkosten?
Wenn das gute Stück in Deinem Bestand bleibt, gibt es ja bis zu 130% vom Restwert.
Wieso geht Dein Makler nicht ans Telefon?
Du musst es nicht verkaufen, aber bei fiktiver Abrechnung gemäß Gutachten wird der Restwert von der Regulierung abgezogen.
Wenn du fachgerecht reparieren lässt und die Kosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, bekommst du die vollen Reparaturkosten erstattet.
Du entscheidest selbst. Du kannst "nach Gutachten " abrechnen. Natürlich erhältst du dann nur den errechneten Schaden ersetzt (plus Nutzungsausfall). Was du dann mit dem Fahrzeug machst, ist deine Angelegenheit.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Solange es dein Fahrzeug ist, kannst du damit machen, was du willst.