Auto Totalschaden - Wer zahlt die Standgebühr in der KFZ-Werkstatt?
Durch einen Verkehrsunfall ist mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Auto musste abgeschleppt werden und steht bisher in einer KFZ-Werkstatt. Diese kostet täglich Standgebühren. Da ich nicht der Unfallverantwortliche bin, nehme ich an, dass diese Kosten die gegnerische Versicherung zahlen muss ?! Bin mir jedoch nicht sicher...kann mir jemand weiterhelfen??
7 Antworten
Warum steht der Wagen denn noch da? Ist die Schuldfrage noch nicht geklärt?
Ja, das ist Sache der Versicherung des Unfall-Verursachers, sobald die Schuldfrage eindeutig ist.
das gehört mit zur reparatur und dann zahl die versicherung des gegners
Ich habe in einem solchen Fall die Kosten dafür selbst tragen müssen, obwohl ich mich relativ schnell um eine Verwertung bemüht hatte. Die Versicherung hat mir nur den Restwert abzüglich des Erlöses aus der Verwertung gezahlt. Ich war in diesem Fall auch nicht der Unfallverursacher.
Nein, das Wrack geht nicht in den Besitz der Versicherung über.
Dann wird auch der Unfallverursacher die Standkosten zahlen müssen ,bzw dessen Versicherung natürlich! Da brauchst du dir mal echt keine Sorgen machen denn da wirst du keines Falls für grade stehen müssen denn es ist ja nicht deine Schuld das der Wagen hin ist! Das zahlt wie gesagt auch die Versicherung des Gegners /Unfallverursachers ;) Lieben Gruß :) Tina
...aber nur bis zur Freigabe bzw. Begutachtung! Alles andere ist Sache des Eigentümers, das geht die gegnerische Versicherung gar nichts mehr an.
Ist es nicht so,sobald reguliert hat,dass das Wrack dann der Versicherung gehört?