Versicherung R+V erkennt Wiederbeschaffungswert von unabhängigen Gutachter nicht an?
Hallo zusammen,
nachdem ich unverschuldet in einem Unfall beteiligt war, habe ich ein Gutachten erstellen lassen.
Wiederbeschaffungswert Marktanalyse 7900€ Reparaturkosten laut Gutachten 5500€ Restwert aus Restwertbörse 1500
Also sollte die Versicherung die Per.Kosten vonn 5500€ bezahlen nach meinem Verständiss.
Jetzt wurde Carexpert beauftragt um das Fahrzeug gegenzuprüfen, nachdem knapp 2,5 Monate nichts passiert ist. Der Herr war da und meinte, dass die Versicherung alles ausser den WBW akzeptiert und ich erhalte demnächst post.
Hat jemand Erfahrungen damit, Anwalt war von Anfang an involviert. Gibt es eigentlich auch einen Verzugszins, da sich das jetzt über Monate alles zieht.
DANKE
4 Antworten
Die Versicherung muss das unabhängige Gutachten akzeptieren. Allerdings bei erheblichen Zweifel, kann ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben werden! Beachte, dass auch dies unabhängig ist. Oft schickt die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter, der natürlich im Sinne der Versicherung arbeitet und das Gutachten so gering wie möglich hält. Bei einem unverschuldeten Unfall hast du das Recht auf einen unabhängigen Gutachter und musst den Versicherungsgutachter nicht akzeptieren!
Hab ich nicht geschrieben! Von der gegnerischen Versicherung ist der Gutachter nie unabhängig! Bitte richtig lesen!
Sorry war ironisch und nicht auf dich bzw. deine Aussage bezogen. Bin gerade nur etwas "emotional aufgewühlt" ;-)
Carexpert ist Anwalts Liebling. Mich wundert nur, wenn die R + V weiss, dass Du einen Anwalt hast, dass sie es trotzdem probieren.
Da gibt's gar nichts, bei einem unverschuldeten Unfall, bestimmst Du den Gutachter und wenn der nicht offensichtlich Mist macht, was ich noch nie erlebt habe, ist dessen Gutachten massgebend.
Wenn der "Experte" von Carexpert sich solange Zeit gelassen hat und Dein Auto fahruntüchtig war, hat Dein Anwalt doch hoffentlich mal darauf hingewiesen, dass Du vor Abwicklung des Falles kein neues Auto kaufen kannst, der Nutzungsausfall von normal max. 10 Tagen bei Totalschäden, dann länger berechnet werden muss, weil Du nichts dafür kannst, dass der Mensch nicht in die Puschen kommt.
harobo
Abrechnung kam, selbstverständlich den WBW so herabgesetzt das die Versicherung einfach ca. 1000€ weniger bezahlt hat. Begründungen sind lächerlich, Fahrzeugaufnahme von Carexpert mangelhaft. Mein Fahrzeug war Scheckheftgepflegt (durchgehend Herstellerwerkstatt), TOP Zustand und super gepflegt (laut Carexpert befriedigend) hab aktuelle und ältere Bilder. Fehlerhafte Aussagen wie, kein Ersatzrad laut Carexpert obwohl ich eine 17 Zoll Aluminium Felge im Auto als Ersatzrad hab. naja so geht's weiter.... Das beste ist, dass laut Verlegt Gutachten der Gutachter mir bereits vor Ort einen Totalschaden mitgeteilt habe und ich daraufhin die Abrechnung laut Carexpert Gutachten gewünscht habe 😂
Letzteres hat er doch bestimmt schriftlich. Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, wird ein Mandant kaum mündliche Absprachen treffen. Bestreiten und Anwalt machen lassen.
Was würdest Du wetten, dass sie kurz vor der Verhandlung, wenn Dein Anwalt klagt, den Schwanz einziehen :-)).
harobo
PS: solche Firmen rentieren sich halt für die Versicherer. 8 von 10 glauben den Mist. Noch besser ist es wenn dem Geschädigten erzählt wird, wir schicken einen Gutachter vorbei, je nach Schadenshöhe rechnet der gleich ab. Solche Gutachter sind sowas von unabhängig, die leuchten im Dunkeln.
Wenn dir ein Gutachter einen Wert des Fahrzeuges über einen Betrag von xy bestätigt, dann sollte das die Versicherung akzeptieren.
Doch einige Versicherungen beauftragen eigene Gutachter für die Schadensfeststellung. Oft wird dann das Fahrzeug im Preis niedriger eingestuft. Die Gutachter wollen doch Aufträge von den Versicherungen. Wenn die für die Versicherung ein günstigeres Gutachten erstellen, fliessen auch die Aufträge für die Gutachter.
Welches Gutachten nun zur Anwendung kommen soll, führt oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, so die Gutachten wertmässig weit auseinanderliegen.
Man muss das Gutachten der Versicherung nicht akzeptieren.
Also sollte die Versicherung die Per.Kosten vonn 5500€ bezahlen nach meinem Verständiss.
nach meinem verständnis ist das ein wirtschaftlicher totalschaden und die vers. würde nur den wiederbeschaffungswert, also die 1500,-- zahlen, ausser es ist ein oldtimer mit gutachten.... aber ich bin weder fachanwalt noch versicherungsobmann
So ein Quatsch! Die 1500 EUR sind der Wert des jetzigen Schrotthaufen. Vor dem Unfall war das Auto aber 7900 EUR wert - also muss die Versicherung für die Differenz zwischen diesen Beträgen bzw. die Reparaturkosten aufkommen.
"Wiederbeschaffungswert Marktanalyse 7900€ "
"Restwert aus Restwertbörse 1500"
Es werden entweder die Reparaturkosten von 5.500,00 € bezahlt oder Wiederbeschaffungswert 7.900,00 € abzgl. Restwert 1.500,00 € also 6.400,00 €.
Deine Aussage ist nicht korrekt,
-> Wirtschaftlicher Totalschaden: 7900€-1500€ ergibt 6400€
-> Repkosten sind 5500€
Ergo, für die Versicherung wäre eine Abrechnung auf Reparaturkosten doch günstiger und sinnvoller!
Jedoch wird Carexpert jetzt wahrscheinlich den WBW versuchen massiv zu kürzen, da gehe ich von aus.
Ja Ja unabhängiger Gutachter von der Versicherung, Carexpert arbeitet auf Honorarbasis und erhält eine prozentuale Provision von der gekürtzen Summe.