Darf die Versicherung einen ERHÖHTEN Restwert vom Neubeschaffungswert (KFZ-Totalschaden) abziehen?
Hallo zusammen,
letzten Monat hatte ich einen Verkehrsunfall. "Der Andere" war Schuld. Die gegnerische Versicherung forderte ein Gutachten. Ok. Dieses Gutachten der DEKRA beinhaltet folgendes :
Reparaturkosten : 4100 .- Wiederbeschaffungswert : 2700 .- Restwert: 400 .-
Also wirtschaftlicher Totalschaden !
Ich möchte das Fahrzeug dennoch weiterfahren und möchte die Wertminderung ausbezahlt bekommen. Nach meinem Verständnis wäre das Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Also 2300 Euro.
Jetzt hat mir die Versicherung aber ein Aufkaufangebot für das Fahrzeug über 1600 Euro geschickt. Dies habe ich ausgeschlagen. Jetzt will mir die Versicherung aber nur noch die 2700 Euro Wiederbeschaffungswert abzüglich der 1600 Euro, so wie die es nennen "erhöhter Restwert", in Summe also 1100 Euro auszahlen..
Ist das rechtlich richtig ?
Kann ich dagegen angehen ?
Danke !
5 Antworten
Bist Du sicher, dass Dir die Versicherung nicht ein Aufkaufangebot und einen erhöhten Restwert angeboten hat? Denn die Berechnung wäre typisch für den Fall, dass die Versicherung davon ausgeht, dass ein Aufkäufer einen wesentlich höheren Restwert (Marktpreis) bezahlen würde als gutachterlich lt. Liste festzustellen war.
Das ist seitens der Versicherung völlig korrekt. Du hättest das Angebot annehmen können. Es ist nicht selten dass der vom Gutachter ermittelte Restwert durch Interessierte Aufkäufer mal schnell um ein vielfaches überboten wird. Und eben genau diese Erhöhung rechnet die Versicherung in ihre tatsächliche Auszahlung mit ein.
Warum tut die Versicherung das. Einfach um Missbrauch zu vermeiden. Rhein theoretisch kannst Du mit dem Aufkäufer abmachen, dass Du erst mit der Versicherung zu den Gutachter Ergebnissen abrechnest und ihm, nachdem die Zahlung erfolgt ist, denn Wagen zu seinem Angebot überlässt.
Demnach würde ich das Fahrzeug, sofern noch möglich an den Interessenten veräußern. Dann kommst Du in den Genuss der vollen Summe. So legst Du jetzt natürlich drauf.
Hallo.... Du kannst natürlich auch den Wagen reparieren lassen und diese Kosten müßte der Versicherer auch übernehmen. Der Sachbearbeiter wird dieses dann sicherlich ablehnen, Du kannst ihm dann mitteilen, dass er Dich auf einen PKW nach gleicher Art und Güte verweisen soll. Das heißt, er muß Dir sagen, wo Du solch einen PKW bekommst, dabei kann er nicht sagen in Zwickau wenn Du in Flensburg wohnst. Oftmals kann man sich dann bzgl. der Regulierung einigen. Bei einem Aufkauf eines verunfallten Wagens wird die Versicherung natürlich den Restwert in Abzug nehmen. Denk auch bitte daran, dass Dir ein Nutzungsausfall mit Beginn des Unfalls zusteht. Also nicht den Schaden als "komplett Zahlung" abrechnen lassen.
korrekt, sie hat Anspruch auf Nutzungsausfall....das wird ihr der Anwalt erklären und auch gleich eine Forderung an die gegnerische Versicherung geben.
ja ist rechtens, nein, kannst du nicht
du hattest ein angebot für 1600
wenn du das ausschlägst, kann da niemand etwas für
dein wagen ist also noch 1600 wert
also angehen kannst du immer, ist nur sinnlos und kostet geld
STOP! Du hast den Unfall nicht verursacht, also steht dir kostenlose anwaltliche Hilfe zu! Das solltest du dringend in Anspruch nehmen! Die Kosten muß deine gegnerische Versicherung für dich zahlen! Geh sofort zu einem Anwalt und lass dich beraten, bzw sofort rechtliche Schritte einleiten, falls dich der Anwalt auch untervorteilt sieht!
gute Idee DH!