Altes Auto mit unrepariertem Vorschaden - Gutachter beauftragen?
Hallo zusammen,
vor ein paar Monaten wurde mein 14 jahre altes Auto angefahren und das Gutachten ergab, dass der Restwert des Autos 250 Euro beträgt.. Jetzt hatte ich wieder einen unverschuldeten Unfall - laut Werkstatt handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und ich sollte zu einem Gutachter. (Einen Kostenvoranschlag habe ich nicht erhalten).
Die gegnerische Versicherung verlangt Fotos vom Schaden. Muss ich darauf eingehen und ihnen selbst Fotos schicken? Kann ich die Fotos von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens anfertigen lassen? Lohnt sich das noch? Ich befürchte, dass Versicherung sich weigert, den Schaden zu regulieren, weil mein Auto so alt und fast nichts mehr wert ist. Oder kann ich mich mit der Verursacher noch privat einigen, obwohl der Unfall schon gemeldet ist?
Vielen Dank im Voraus
LG Bliss
3 Antworten
Restwert des Autos 250 Euro beträgt
Der Restwert ist der Händlereinkaufswert des beschädigten Autos. Bei der Abrechnung des aktuellen Schadens ist der Händlerverkaufswert des Autos entscheidend. Dieser liegt um die Handelsspanne über dem aktuellen Einkaufswert und ist daher vermutlich höher als der damalige Restwert. Solltest du eine Teilreparatur des damaligen schaden vorgenommen haben, kann dieser auch dadurch nochmals gestiegen sein.
ich sollte zu einem Gutachter.
Das ist auch korrekt um diesen Schaden abzurechnen. Bei einem Haftpflichtschaden ist es deine Aufgabe als Geschädigter den Schaden zu beziffern und dazu hast du das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen. Von diesem Recht solltest du auch Gebrauch machen.
verlangt Fotos vom Schaden
Diese sind dann in dem von dir beauftragten Gutachten enthalten.
Ich befürchte, dass Versicherung sich weigert, den Schaden zu regulieren, weil mein Auto so alt und fast nichts mehr wert ist.
Auch wenn das Auto nur noch einen geringen Wert hat, ist dir ein Schaden entstanden und dieser ist zu ersetzen.
Da ist kein Fehler drin. Dem Geschädigten steht jetzt Schadenersatz zu und dieser muss so bemessen sein, dass er ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen kann und genau dass ist der Wiederbeschaffungswert der dem Verkaufspreis entspricht.
Die beiden Schäden waren völlig getrennte Ereignisse und sind völlig getrennt voneinander zu beurteilen!
Sie haben mir sehr geholfen.
Vielen herzlichen Dank! :)
Die Versicherung wird sich nicht weigern, den Schaden zu bezahlen - aber da das Auto schon vor dem jetzigen Unfall nur 250 € wert war, ist der jetzt hinzugekommene Schaden sehr gering, möglicherweise sogar gleich null.
Genau das wird auch ein Gutachter feststellen. Immerhin muss die Versicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen. Falls du das Auto reparieren ließest, stünde dir auch noch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu.
Der Weg zum Gutachter "lohnt" sich also eher nicht. Wenn du der Versicherung das Gutachten vom letzten Unfall schickst und ein paar selbstgemachte Bilder vom jetzigen Schaden, dann hat sie im Grunde alles, was sie braucht. Ein Gutachten würde nur unnötig Geld kosten (auch wenn du es nicht zahlen musst - solche Ausgaben muss man nicht machen) und dir nichts einbringen.
schon vor dem jetzigen Unfall nur 250 € wert war
Das Auto war möglicherweise deutlich mehr wert. Die genannten 250 € sind der Händlereinkaufswert bei einem Restwertbieter. Jetzt zur Abrechnung entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert = Verkaufspreis und dieser liegt um die Handelsspanne über dem Händlereinkaufspreis.
Daher ist eine korrekte Abrechnung nur über ein neues Gutachten möglich.
Hallo Bliss,
du solltest auf jeden Fall zu einem weiteren Gutachter gehen. Dieser macht dann die entsprechenden Fotos und wickelt oftmals auch den Schriftverkehr ab. Schreib das einfach mit in deinen Angebotsanfrage bei diversen Fachportalen www [punkt] gutachter [punkt] org/angebote . Andernfalls kannst du diesen auch über deine Versicherung abwickeln lassen - das ist oftmals eh am einfachsten ;)
Ist der Unfall schon bei der Versicherung gemeldet, ist ein Rückzug nicht mehr möglich. Für viele Versicherungen wäre dies ein zusätzlicher Mehraufwand. Vor allem stellt sich die Frage, weshalb du es zurückziehen willst, wenn es doch ein Totalschaden ist? Verkehrssicher ist es dann auf keinen Fall mehr! ;)
Viel Erfolg!
Vielen Dank für Ihre Antwort! Das Auto ist noch fahrbereit und ich möchte es noch behalten. Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, wo sich die Reparatur der Delle nicht mehr lohnt ;)
In deiner Antwort ist ein logischer Fehler enthalten. Warum sollte jetzt der Verkaufswert eine Rolle spielen? Wenn das so wäre, würde ich mein Auto unter einen Baum stellen und warten, bis ein Blatt davon ab- und auf mein Auto fällt. Vom Besitzer des Baums verlange ich dann Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Händlereinkaufs- und -verkaufspreis^^.