Totalschaden - was bekomme ich nun noch dafür?
Ich hatte nach einem unfall nun einen totalschaden an meinem auto (vollkasko). Vom gutachter kam jetzt ein schreiben mit den inhalten: Wiederbeschaffungswert :7200€ Restwert: 2200€ Und dann ein kaufangebot von nur 2200... Aber bekomme ich nicht von der versicherung den wiederbeschaffungswert abzüglich restwert? Also 5000? Oder muss man sich jetzt mit den 2200 begnügen? Danke im vorraus.
7 Antworten
Dir ist ein Schaden von 7200€ entstanden. Davon bekommst du:
- 5000€ von der Versicherung (abzüglich vermutlich vorhandender Selbstbeteiligung)
- 2200€ von dem Händler von dem das Kaufangebot vorliegt.
Zu beachten ist, dass du das Kaufangebot nicht annehmen musst. Falls du das nicht tust, bekommst du die 2200€ aber NICHT von der Versicherung. Du kannst aber gern schauen ob du das Auto vielleicht für mehr als 2200€ verkaufen kannst. Die Differenz kannst du dann behalten.
Der Restwert ist ja das das Kaufangebot.
Die Versicherung zahlt dir 5.000 Euro aus.(7.200 Euro - 2.200 Euro) Wenn du in deinem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart hast (häufig sind das in der Vollkasko 300 Euro), wird diese Summe noch abgezogen.
Du kannst dich nun innerhalb einer gewissen Frist an den Händler wenden, der in dem Kaufangebot genannt ist. Dieser nimmt dir dann dein Fahrzeug garantiert für diesen Preis ab, so dass du insgesamt halt 7.200 Euro zur Verfügung hast
(bzw. halt etwas weniger wegen der Selbstbeteiligung)
Ich kenne es auch so, dass er es dann von dir abholt und du somit auch keinen weiteren Stress damit hast,
Wenn du selbst jemanden findest, der dir noch mehr für dein Auto bietet, kannst du das selbstverständlich auch dorthin verkaufen.
du bekommst den wiederbeschaffungswert.... abzüglich des restwertes,
ABER !!! du bist NICHT verpflichtet, das Angebot deiner Versicherung
anzunehmen ! du kannst das Auto auch selber verkaufen !
ja..... minus Selbstbeteiligung !
Sry, aber was bedeutet hier ,,selbstbeteiligung,,? Abschleppen oder was? :S
wenn du selbst Schuld hast, wird die Selbstbeteiligung abgezogen,
wenn der Unfallgegner Schuld hat, natürlich nicht....
Vollkasko OHNE SELBSTBETEILIGUNG ist sehr teuer und eher selten. Weil dann die Versicherung für jedes Spiegelglas und jeden Kratzer zahlen müßte.
Meist schließt man eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung ab, schaue mal in deinen Versicherungsvertrag. Und diesen Betrag bekommst du eben nicht ausgezahlt.
Die Versicherung ersetzt nur den Schaden, den Du hast.
Das heißt: Vor dem Unfall hast Du ein Auto im Wert von 2200 Euro besessen. Mit dem Unfall bist Du also um 2200 Euro "ärmer" geworden. Also ist das der Schaden.
Leider bekommst Du nur diesen Betrag ersetzt.
@ hugito.... wer lesen kann ist KLAR im Vorteil !
deshalb ist deine Antwort völliger Blödsinn !
@Hugito: Sorry aber das ist Unfug ...
Stopp. Habs tatsächlich in der Eile falsch gelesen. Sorry.
Die anderen haben Recht. Richtig ist natürlich:
Du bekommst 7200 Euro. Also 5000 Euro (eventuell minus Selbstbeteiligung) plus 2200 für das Wrack.
Das Wrack kannst Du aber auch selber verkaufen, wenn Du einen findest, der mehr zahlt.
Das Auto hatte einen Wert von 7200 € vor dem Unfall.
Der Schaden wird ersetzt und die SB berücksichtigt, wenn es denn eine gibt.
Wird nicht repariert und auch nicht neu gekauft, wird die Märchensteuer auch einbehalten.
Viel Glück.
Also würde ich hier 5000 bekommen, oder? Und was soll dann dieses 2200 € angebot, wenn ich 5000 bekommen kann?