Resturlaub bei Kündigung zum 1.6?
Ich habe eine Frage zum Resturlaub oder Urlaub generell bei einer Kündigung. Ich bin Erzieherin und habe drei Wochen fest in den Sommerferien, demnach muss ich mir einen restlichen Urlaub einteilen.
Ich habe und werde vom 1.1 bis zum Kündigungsmonat (31.5) 5 Urlaubstage von meinen 30 aufbrauchen.
Ich werde am 1.6 eine neue Beschäftigung eingehen. Steht mir dann noch Resturlaub zu und was passiert wenn ich den nehme? Werden mir bei Vertragsbeginn wieder 30 Tage Urlaub zustehen oder wie muss ich dann den anteilmäßigen Urlaub berechnen?
vielen Dank schonmal im Voraus.
3 Antworten
Wenn der jetzige Arbeitgeber bescheinigt, dass du erst 5 Urlaubstage beansprucht hast, steht dir der Resturlaub dann beim neuen Arbeitgeber zu.
Dabei kann es aber sein, dass du in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch auf Urlaub geltend machen kannst. Der geht dir natürlich verloren, sondern kannst ihn erst anschließend nehmen.
Welcher AG übernimmt Urlaub vom vorherigen AG? Wie soll das verrechnet werden? Denn der neue AG hat dadurch ja auch kosten wenn er den Urlaub übernimmt.
"geht natürlich NICHT verloren"
Wenn du an 5 Tagen die Woche (Vollzeit) arbeitest hast du einen Anspruch einen Anteiligen Urlaubsanspruch von 13 Tagen. Wenn du deine 5 verplanten Tage abziehst bleiben dir immer noch 8 Urlaubstage bis 31.05.2018.
Bitte beachte, dass dir nicht 30 Tage Urlaub zustehen. Sondern (bei einer 5-Tagewoche lediglich 20). Heißt für dich 5/12 stehen dir bei deinem alten Arbeitgeber gesetzlich zu. Ergo 8 Tage. Bleiben 3 über. Diese muss der neue Arbeitgeber übernehmen, da du dort mehr als 6 Monate im Jahr 2018 arbeiten wirst (denn nach 6 Moanten erwirbst du den gesetzlichen Urlaubsanspruch)
Da dein neuer Arbeitgeber dir offensichtlich 30 Tage Jahresurlaub zugesteht, fährst du mit den 18 Tagen Urlaub deutlich besser als mit den dir gesetzlich zustehenden 12+3.
Ich weiß nicht wo du Urlaub verlierst. Den Anteil des gesetzlichen Urlaubs muss dein neuer Arbeitgeber gewähren. Da du aber durch eine tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung sowieso schon mehr Urlaub hast, als dir gesetzlich zusteht, sehe ich kein Problem. Mein Tipp, nimm den Urlaub noch vorher oder lasse ihn dir auszahlen.
Für Blonde nochmal: Das heißt ich kann die Urlaubstage mit zu meinem neuen Arbeitgeber nehmen und muss diese nicht bis zur Kündigungsfrist nehmen?! und ab dem 31.5 stehen mir dann 18 Tage noch zu? Also verliert man bei Kündigungen immer an Urlaub...