Resturlaub im Öffentlichen Dienst bei Kündigung

3 Antworten

Hallo Blauspatz, da bei Dir der TVöD gilt (steht zwar nicht im Sachverhalt, ist aber wohl anzunehmen), gilt: Ab dem Urlaubsjahr 2014 hast Du Anspruch auf 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (5-Tage-Woche unterstellt). Bei Ausscheiden gilt § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD: 30/12*9 = 22,5 Arbeitstage. Die Vorschrift regelt auch "§ 5 Bundesurlaubsgesetz bleibt unberührt." In § 5 Abs. 2 BUrlG ist geregelt, dass bei mindestens 0,5 aufgerundet wird. Also: 23 Urlaubstage.

Hier der Link zum TVöD: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/

blauspatz 
Beitragsersteller
 14.08.2014, 08:12

Vielen Dank martinrosenheim, für Deine detaillierte und aussagekräftige Antwort - Du hast bestätigt, was ich auch raus gelesen hatte. Allerdings war ich mir nicht sicher.

Zunächst mal wird ein Urlaubsanspruch weder auf- noch abgerundet. Wenn dir noch ein halber Tag zusteht, muss du eben auch einen halben Tag Urlaub nehmen. Was den Resturlaub angeht: Wenn sowohl dein alter als auch dein neuer Arbeitgeber nach TvÖD bezahlen, kannst du, meines Wissens, den Resturlaub auch mit zum neuen Arbeitgeber nehmen.

blauspatz 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 11:00

Vielleicht muss ich meine Fragen genauer formulieren: 1. Ist der Jahresurlaubsanspruch nun 30 Tage? 2. 30/12x9 = 22,5 sind das tatsächlich 22 1/2 Urlaubstage? 3. Ich habe vor Bewerbung schon meinen Jahresurlaub eingetragen und habe vom 01.09. bis 19.09.2014 Urlaub beantragt - und gebucht. Jetzt kam aber die neue Stelle und jetzt sollte ich die genaue Berechnung des Urlaubs wissen.

Hallo,

Personalrat fragen !

gruß

blauspatz 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 10:53

Der Personalratsvorsitzende - der einigermaßen bewandert mit Arbeitsrecht ist, ist diese und nächste Woche nicht im Haus und die anderen PR-Mitglieder haben soviel Ahnung wie ich von Arbeitsrecht! Außerdem möchte ich nicht, dass die Kündigung jetzt schon von den Dächern gepfiffen wird. Und Stillschweigen findet hier nicht statt!