Nach Kündigung Eigene Gegenstände abholen?
Also meine Frage ist folgende, ich hab zum 30.09 fristgerecht gekündigt und bin somit noch bis zum 31.10 im Arbeitsverhältnis. Da nach der Kündigung ein Riesen Theater war und ich fertig gemacht wurde (Familienbetrieb) bin ich aufgrund dessen das ich sowieso meinen Resturlaub abbauen musste seither nicht mehr dortgewesen. Habe meinem Chef dann geschrieben dass ich im Laufe dieser Woche meine persönlichen Sachen hole. War heute morgen dann da und habe meine Sachen geholt außer mir war niemand da. Vorher war es auch schon so das ich immer die erste im Geschäft war. Jetzt schreibt er mir zurück das wäre ohne seine Erlaubnis gewesen das geht so nicht die Schlüssel soll ich vorbeibringen. Diese schicke ich per Einschreiben heute raus.
Meiner Meinung nach ist das aber in Ordnung da ich noch im Arbeitsverhältnis bin und ich das auch hätte mitnehmen können wenn ich nicht Urlaub hätte sondern arbeiten müsste.
Wie ist hier die rechtliche Lage ?
6 Antworten
Wenn er dir kein Hausverbot erteilt hat, hast du auch während des Arbeitsverhältnisses das Recht, deinen Arbeitsplatz aufzusuchen. Ungeschickt ist natürlich, dass das geschehen ist, als niemand im Haus war.
Deinen Schlüssel bringst du am besten persönlich vorbei und lässt dir die Übergabe bestätigen. Nimm dir gleich noch einen Zeugen (am besten einen breitschultrigen) mit.
Schlüssel niemals mt der Post schicken!
Es wäre taktisch Klug gewesen, wenn Du Deine privaten Dinge dann geholt hättest, wenn jemand im Betrieb anwesend ist.
Sofern dir dein ehemaliger Arbeitgeber nicht ausdrücklich ein Hausverbot mit der Kündigung ausspricht, gibt es keine Frist bis zu der du deine persönlichen Dinge abholen kannst. Dennoch ist es angebracht dies bis zum letzten Tag des AV zu erledigen. Willst du ganz sicher gehen, bittest du schriftlich um einen Abhol-Termin. Verweigert der Arbeitgeber den Abholungstermin und stellt auch nicht anderweitig die Sachen zur Verfügung, kann eine Herausgabeklage erhoben werden.
So lange du offiziell im Arbeitsverhältnis bist kannst du auch deine Sachen abholen gehen.
Schlüssel NICHT PER EINSCHREIBEN schicken. Nimm jemand mit (nicht von deiner Familie sondern Freundin, Freund) und übergib sie pesönlich - und nur gegen Übergabebestätigung (schreibst du selbst).
Die paar Minuten wirst Du überstehen, mach es wie vorgeschlagen.
Wenn du "zum 30.9." gekündigt hast, dann bist du auch zu diesem Termin aus dem Betrieb ausgeschieden. Vermutlich meinst du dass du am 30.9. zum 31.10. gekündigt hast. Wenn du das aber in der Kündigung nicht so geschrieben hast, kann der Betrieb das auch durchaus anders verstehen.
Sorry falsch ausgedrückt, am 30.09 zum 31.10 genau :)
Danke schonmal für die super Antwort!
Würde ich gerne aber ich möchte diese Menschen wenn es geht wirklich garnicht mehr sehen, das diese mich wirklich persönlich sehr angegriffen haben wenn Sie mich verstehen was ich meine