Nach Kündigung Eigene Gegenstände abholen?

6 Antworten

Wenn er dir kein Hausverbot erteilt hat, hast du auch während des Arbeitsverhältnisses das Recht, deinen Arbeitsplatz aufzusuchen. Ungeschickt ist natürlich, dass das geschehen ist, als niemand im Haus war.

Deinen Schlüssel bringst du am besten persönlich vorbei und lässt dir die Übergabe bestätigen. Nimm dir gleich noch einen Zeugen (am besten einen breitschultrigen) mit.

Schlüssel niemals mt der Post schicken!

Es wäre taktisch Klug gewesen, wenn Du Deine privaten Dinge dann geholt hättest, wenn jemand im Betrieb anwesend ist. 

Sofern dir dein ehemaliger Arbeitgeber nicht ausdrücklich ein Hausverbot mit der Kündigung ausspricht, gibt es keine Frist bis zu der du deine persönlichen Dinge abholen kannst. Dennoch ist es angebracht dies bis zum letzten Tag des AV zu erledigen. Willst du ganz sicher gehen, bittest du schriftlich um einen Abhol-Termin. Verweigert der Arbeitgeber den Abholungstermin und stellt auch nicht anderweitig die Sachen zur Verfügung, kann eine Herausgabeklage erhoben werden. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So lange du offiziell im Arbeitsverhältnis bist kannst du auch deine Sachen abholen gehen.

Schlüssel NICHT PER EINSCHREIBEN schicken. Nimm jemand mit (nicht von deiner Familie sondern Freundin, Freund) und übergib sie pesönlich - und nur gegen Übergabebestätigung (schreibst du selbst).

Carina1995 
Beitragsersteller
 10.10.2017, 09:30

Danke schonmal für die super Antwort! 

Würde ich gerne aber ich möchte diese Menschen wenn es geht wirklich garnicht mehr sehen, das diese mich wirklich persönlich sehr angegriffen haben wenn Sie mich verstehen was ich meine 

LiselotteHerz  10.10.2017, 09:34
@Carina1995

Die paar Minuten wirst Du überstehen, mach es wie vorgeschlagen.

Wenn du "zum 30.9." gekündigt hast, dann bist du auch zu diesem Termin aus dem Betrieb ausgeschieden. Vermutlich meinst du dass du am 30.9. zum 31.10. gekündigt hast. Wenn du das aber in der Kündigung nicht so geschrieben hast, kann der Betrieb das auch durchaus anders verstehen.

Carina1995 
Beitragsersteller
 10.10.2017, 09:57

Sorry falsch ausgedrückt, am 30.09 zum 31.10 genau :)