Arbeitgeber zahlt ausstehenden Lohn nach Kündigung nicht?
Hallo Community,
(Probezeit, Arbeitseintritt war der 01.07.16) Zum 30.11. habe ich meine Stelle fristgerecht am 16.11. mit *Eingangsbestätigung bei persönlicher Abgabe durch meine Freundin eingerecht. *Eingangsstempel auf der Kopie.
Vom 30.10.-15.11. hatte ich Urlaub genommen und mich am 15.11. Krank schreiben lassen für eine Woche, welche ich leider bis zum 30.11. verlängern musste.
Die AU's habe ich beide mal vorab per Mail bzw. per Fax an den AG versendet und per Post zugesendet.
Lohnzahlungen erhielt ich bisher immer vor dem letzten Tag im Monat, teilweise schon eine Woche vorher. - Woraus meine Sorge resultiert. Gerne hätte ich eurerseits ein kurzes Feedback zu meiner Angelegenheit und welche Rechte mir zustehen, für den Fall der Nichtzahlung.
LG Grumpy
8 Antworten
Du wartest jetzt erst einmal noch ein/zwei Tage ab.
Ist Dein Lohn noch nicht auf dem Konto, rufst Du zuerst einmal in der Firma an und fragst nach.
Gibt man Dir keine Auskunft, mahnst Du den AG schriftlich ab. Du schreibst einen Brief und forderst den AG darin auf den Dir noch zustehenden Lohn bis zum ....(Frist von 7-10 Tagen setzen) zu überweisen. Dann schreibst Du dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst.
Oft genügt das um zahlungsunwillige AG zum Umdenken zu bewegen.
Bezahlt der AG nicht, reicht ein Anwalt für Dich Klage ein, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen und Klage einreichen. Bei der Klageformulierung wird Dir geholfen und das ist kostenlos. Ein Anwalt ist vorerst nicht vorgeschrieben.
Das ändert nichts daran, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall am Ende wird zahlen müssen.
Und irgendwann kennen auch die Richter ihre "Pappenheimer".
Hier wird gefragt was der AN machen kann, wenn der AG nicht bezahlt.
Ich gebe keine Wertung ab, beantworte nur die Frage.
Die "Retourkutsche" mit der "verlorengegangenen AUB" funktioniert nur solange, bis der AN die AUB, die er bei der Krankenkasse bekommt, nachreicht. Dann muss der AG nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz nachzahlen, da das Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 dann nicht mehr greift.
Es gibt nicht nur "erfahrene" Personaler (wobei "erfahren" nicht unbedingt ein Qualitätssiegel ist) sondern auch AG bei denen so eine Abmahnung funktioniert. Ich habe das im Familien- und Bekanntenkreis schon selbst erlebt.
Nun, der AN kann erst mal anmahnen und wenn das nichts bringt, kann er klagen.
Um aber die Handlungsweisen verstehen zu können, solltest du dir schon den realen Sachverhalt anschauen.
Keiner mag es, betrogen zu werden. Das trifft sowohl auf Arbeitgeber wie auch auf Arbeitnehmer zu.
Und ein Personaler, der sich von der Drohung mit einer Klage einschüchtern lässt, ist für seinen Job gänzlich ungeeignet. Unter erfahren verstehe ich jemanden, der über die rechtlichen Hintergründe Bescheid weiss und sein Handwerk versteht.
Keiner mag es, betrogen zu werden.
Natürlich nicht!
Aber die Behauptung eines Betrugs in diesem Fall kannst Du mit keiner Tatsache belegen, sie ist alleine Ausdruck einer individuell-wertebestimmten Spekulation Deinerseits!!
@Interesierter,
Der Personaler braucht sich auch nicht einschüchtern zu lassen.
Wie ich schon einmal geschrieben habe, erkläre ich hier die Rechtslage nach bestem Wissen und Gewissen ohne persönliche Wertung.
Es ist nun mal Fakt, dass auch ein AN dem AG erst einmal eine "Abmahnung" schicken muss, bevor er den Klageweg beschreitet.
Ob dadurch ein Personaler eingeschüchtert ist oder nicht, spielt doch keine Rolle. Wenn der AN an sein Geld will, wird er wahrscheinlich klagen müssen, ohne vorherige Abmahnung sieht das aber schlecht aus. Wo hast Du denn jetzt ein Problem?
Nur weil ich hier keine persönliche Wertung abliefere und mich nicht an Spekulationen beteilige, ist meine Antwort doch nicht verkehrt.
Werten werde ich hier nicht, weil Ihr alle Euch Eure Meinung "zwischen den Zeilen" herausgelesen habt. Da meine Glaskugel aber sehr eingetrübt ist und ich mich auf die Fakten beschränke, werde ich mich an der "Vorverurteilung" nicht beteiligen.
Wenn dem so ist, klärt das ein Gericht aber nicht ich.
Nun, bei deiner Schilderung liegt der Verdacht nahe, dass du vom 16.11. bis 30.11. nicht wirklich krank warst.
Es ist doch schon etwas auffällig, wenn du genau am Tag nach dem Urlaub krank wirst und dann die noch ausstehenden zwei Wochen ausfällst.
Genauso wird das auch der Arbeitgeber sehen. Ich kann hier nur Vermutungen anstellen. Ich denke mal, er wird irgendwann behhaupten, er hätte von dir keine Krankmeldung erhalten. Im Streitfall müsstest du den Zugang der Krankmeldung beweisen. Eine e-mail oder ein Fax bringt dir da nicht viel. Entscheidend ist das Original.
Du kannst nun Klage erheben. Dabei solltest du aber beachten, dass du deinen Anwalt selber bezahlst, auch wenn du gewinnen solltest.
Den Verdacht kann ich nachvollziehen, jedoch ändert es nichts an der Tatsache das ich Krankgeschrieben bin und mir demnach mein Lohn zustünde. Zudem wurde dem AG das Original der AU (welche für den AG ist) per Post zugesendet, da kann ja keiner irgendwas Beweisen, wie soll ich auch den Inhalt eines Briefes beweisen?
Das solltest Du, wie Interesierter in seinem letzten Absatz schon sagte, eben mit einem Anwalt klären.
Der "gelbe Urlaub" bis zum Arbeitsende ist hier mehr als offensichtlich.
Nun, du beziehst dich auf die AU-Bescheinigung. Damit hat der Arbeitgeber ein Problem, denn die wird er letztlich akzeptieren müssen.
Im Gegenzug kann der Arbeitgeber behaupten, er hätte die Bescheinigung nie erhalten. Die Beweislast für den Zugang liegt bei dir. Der Arbeitgeber muss hier gar nichts beweisen. Du bist für diesen Beweis zuständig. Wie du das machst, ist dein Problem.
Wenn du jemandem eine vors Schienbein haust, rechne damit, dass du eine zurückbekommst. Sorry, aber ich kann deine Einstellung nicht nachvollziehen. Eine ehrliche Vereinbarung "Arbeit gegen Geld" basiert doch auf der Aufrichtigkeit beider Seiten. Du drückst dich vor der Arbeit, also steht dir zumindest vom moralischen Standpunkt aus, für diese Zeit auch kein Lohn zu.
Denk einfach mal in Ruhe darüber nach, was du hier gemacht hast und ob das so in Ordnung war.
@ Interessierter:
Nun, bei deiner Schilderung liegt der Verdacht nahe, dass du vom 16.11. bis 30.11. nicht wirklich krank warst.
Der "gelbe Urlaub" bis zum Arbeitsende ist hier mehr als offensichtlich.
Denk einfach mal in Ruhe darüber nach, was du hier gemacht hast und ob das so in Ordnung war.
usw.
Du solltest weniger spekulieren und Mutmaßungen im Sinne eines "unlauteren Vorgehens" des Fragestellers anstellen, als Dich vielmehr auf die relevanten Fakten beziehen!
Ich habe alle relevanten Fakten berücksichtigt. Deswegen hatte ich auch ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Arbeitgeber die AU Bescheinigung zu akzeptieren hat.
Dies ändert aber nichts an der vom FS indirekt zugegebenen Täuschungshandlung.
Du solltest nicht denken, Andere würden solch offensichtlich dargebrachte Täuschungen nicht erkennen.
solch offensichtlich dargebrachte Täuschungen
Das ist und bleibt die reine Spekulation, für die Du keine Tatsachen anführen kannst, weil die die konkreten Hintergründe und Umstände überhaupt nicht kennst, die alleine Ausdruck Deiner eigenen "Haltung" ist.
vom FS indirekt zugegebenen Täuschungshandlung
Ach ja?!?!
Ich habe alle relevanten Fakten berücksichtigt.
Aber nur, insoweit Du damit Deine unberechtigten, weil durch keine Tatsachen gestützten Spekulationen meinst "untermauern" zu können - und außerdem nur in "Deinem" Sinne und nicht wertfrei!!
Lieber Familiengerd, ein Arbeitsverhältnis ist ein Vertragsverhältnis auf Gegenseitigkeit. Diese Tatsache unterschlägst du regelmäßig. Die Haltung, der Arbeitgeber müsste sich stets an die Regeln halten, während der Arbeitnehmer fröhlich betrügen darf, kann ich nicht gutheißen.
Direkt mit dem Vorwurf des Betruges konfrontiert zieht er sich auf die AU-Bescheinigung zurück. Wäre er wirklich krank gewesen, wäre er dem Vorwurf entgegen getreten.
Es ist leider gängige Praxis, in der Kündigungsfrist gelben Urlaub einzureichen. Ich halte dich für lebenserfahren genug, das zu erkennen. Umso weniger kann ich verstehen, dass du dieses Verhalten gut heißt.
Also soweit ich weiss, besteht innerhalb der ersten sechs Monate kein Anspruch auf a) Lohnfortzahlung bei Krankheit und b) Urlaub.
Daher wundert es mich, dass Du Urlaub bekommen hast (hast Du eine schriftliche Genehmigung?). Wenn, dann wohl nur, weil Dein AG davon ausging, dass Du weiter arbeitest.
Dann kam Deine Kündigung und die Krankmeldung, wenn Du das dann gegenrechnest mit dem nicht zustehenden Urlaub, wirst Du wohl nicht nur nichts mehr bekommen, sondern auch noch Schadenersatz leisten müssen.
Prüfe diesbezüglich, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Es ist auch kein guter Stil, wenn man sich schon direkt im Anschluss an den Urlaub krank schreiben lässt, die Kündigung nicht selbst zu überbringen, sondern eine "Freundin" vorzuschicken.
Ich beschreibe jetzt mal nicht, was ich von Dir denken würde, wäre ich Dein AG gewesen.
Also soweit ich weiss, besteht innerhalb der ersten sechs Monate kein Anspruch auf a) Lohnfortzahlung bei Krankheit und b) Urlaub.
Du weißt also überhaupt nichts.
Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf bezahlten Urlaub. In den ersten sechs Monaten erwirbt er nach § 5 Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses 1/12 des im Betrieb üblichen Jahresurlaubs.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und besagt im Absatz 3 dass dieser Anspruch nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht.
Jetzt würde mich mal interessieren, wo Du Deine "Weisheiten" her hast.
Hexle2: Wie üblich mal wieder total falsch formuliert von mir :(
Natürlich hast Du Recht mit a), aber nehmen kann man den Urlaub doch erst nach sechs Monaten, oder?
Diesbezüglich hat ja der FS schon klargestellt, dass der AG halt "Pech" hat, wenn er trotzdem vorher Urlaub gewährt...
Und zu b), ja stimmt auch, das gilt nur für die ersten vier Wochen (:
Sorry.
Genau diese Informationen hatte ich auch bereits, jedoch empfinde ich in jedem bisher gelesenen Fall einen Unterschied zu meinem.
Die 4-Wochenfrist nach Arbeitsbeginn habe ich entsprechend ohne AU oder sonstiges durchlaufen. Der Urlaub für 5 Monate steht mir zu, da ich ja zum 30.11. gekündigt habe, wodurch der November ja vollends mitgerechnet werden muss. Genommener Urlaub liegt bei 11 Tagen (wegen einem Feiertag), wovon mir entsprechend einer Abgezogen werden muss (§ 9 BurlG), da ich am 11. Urlaubstag Abends zum Arzt bin um mich entsprechend krankschreiben zu lassen. Damit der AG bescheid weiß habe ich im Anschluss direkt eine Mail nebst AU im Anhang versendet, da im Büro bereits Feierabend war und habe mich am folgetag direkt punktgenau zu Arbeitsbeginn nochmal telefonisch krank gemeldet. Die Folgebescheinigung erhielt der AG vorab per Fax einen Tag vor Auslauf meiner vorherigen AU.
@Wapiti - nein, wenn der chef es erlaubt, kann man den urlaub auch bereits vorher nehmen.
aber nehmen kann man den Urlaub doch erst nach sechs Monaten, oder?
Das kommt auf den AG an. Viele AG gewähren auch während der Probezeit Urlaub was durchaus rechtens ist.
Da der AN ja für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses 1/12 des Jahresurlaubs erwirbt, ist das ja kein Problem wenn jemand mit z.B. Anspruch auf zwei Urlaubstage/Monat nach drei Monaten eine Woche Urlaub nimmt.
Das kommt auf den AG an. Viele AG gewähren auch während der Probezeit Urlaub was durchaus rechtens ist.
Um genau zu sein - unabhängig davon, wie sinnvoll das wäre, in diesem Fall auf seinem Recht zu bestehen.:
Das hängt nicht vom Arbeitgeber ab!
Auch in der Probezeit hat ein Arbeitnehmer das Recht, Urlaub, auf den er bereits Anspruch erworben hat, auch zu nehmen.
Und auch für die Probezeit gilt, das die Urlaubsgenehmigung nur verweigert werden darf, wenn die bekannten Gründe nach dem BUrlG dagegen stehen.
@ Wapiti201264:
Auch Du solltest - wie Interessierter - weniger spekulieren und Mutmaßungen über angebliche oder tatsächliche Beweggründe des Fragestellers anstellen!
Auch wenn man nach einem Urlaub krank wird, hat das nichts zu tun damit, ob es sich um "guten Stil" handelt! Weißt Du etwa, was es mit der Erkrankung konkret auf sich hat? Und woher willst Du wissen, dass der Fragesteller eine Freundin nur "vorgeschickt" hat?
Und die übrigen Aussagen zu Lohnfortzahlung, Urlaub, Schadenersatz sind schon einmal völliger Unsinn!
Er schreibt doch, dass er eine Freundin geschickt hat in seiner Frage.
Und so krank ist man selten, dass man nicht die AUB vorbeibringen könnte - zumal in diesem Fall, wo es klar auf der Hand liegt, dass er einfach null Bock auf den Job hatte.
Und zu den übrigen Aussagen hatte ich mich nach Hexles Kritik bereits geäussert, wie selbstgerecht von Dir, nochmal drauf zu hauen. :(
Das ist hier kein juristisches Forum, sondern eine Ratgeberseite, da soll man seine Meinung sagen - und das tue ich auch.
Das letztgenannte sollte auch jedem klar sein.
Er schreibt doch, dass er eine Freundin geschickt hat in seiner Frage.
Ja und? Kennst Du die Gründe, warum eine Freundin das für ihn getan hat? Wie willst Du das beurteilen? Und da hältst Du mir "selbstgerecht" vor?!?!
Es steht nirgendwo, dass man eine AU selbst zum Arbeitgeber bringen müsse!
Richtig - es ist eine Ratgeberseite, hier zu arbeitsrechtlichen Fragen. Und da haben moralische, wertende Äußerungen aufgrund bloßer Spekulationen und (anderer) persönlicher Einstellungen in der Regel nichts zu suchen!
wo es klar auf der Hand liegt, dass er einfach null Bock auf den Job hatte
Für das, was für Dich "klar auf der Hand liegt", hast Du keine Belege, und Deine Äußerung ist lediglich Ausdruck Deiner vorverurteilenden persönlichen Meinung!
Selbstverständlich kannst Du eine Meinung zu einer bestimmten Frage habe; diese Meinung sollte aber sachlich begründet werden können und nicht bloß auf unberechtigt wertenden Spekulationen beruhen!
Hier fragt ein Arbeitnehmer nach rechtlichen Möglichkeiten, Gegebenheiten - und da haben solche durch keine bekannten Tatsachen begründete verurteilenden Wertungen und Spekulationen wie die von Dir und Interessierter nichts zu suchen, auch wenn Du das möchtest und Dich dabei auf "Ratgeberseite" zurückziehst!!!
Selbstverständlich wurde der Urlaub genehmigt vom AG und entsprechend unterzeichnet. Da mir 28 Tage Urlaub zustehen und ich 4 Monate gearbeitet habe bzw. den 5. durch den Urlaub und AU, stehen mir entsprechende Tage zu. Durch die AU bekomme ich den letzten Urlaubstag sogar wieder gutgeschrieben wodurch sich meines Wissens nach alles ausgleicht.
Bzgl. ggf. zuviel Urlaub habe ich mich bei meinem neuen Chef direkt informiert, welcher mir mitteilte das dies AG problem sei, wenn man in der Probezeit Urlaub gewährt (neuer AG ist Anwalt für Arbeitsrecht)
falls er wirklich nicht zahlt, musst du den ausstehenden lohn einklagen.
eventuell verzögert sich das ganze auch nur ein wenig da noch ausstehender urlaub oder überstunden etc. ausgerechnet werden müssen.
01.07. - 30.11. = 5 Monate = Probezeit.
Meinst Du, da hatte der FS Anspruch auf Urlaub? Oder LFZ?
Meinst Du, da hatte der FS Anspruch auf Urlaub?
Ja, genau auf 12 Tage.
5/12 der 28 im Betrieb gewährten Urlaubstage = 11,66 Tage die nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf 12 Tage aufgerundet werden müssen.
@Wapiti - natürlich hat man anspruch auf anteiligen urlaub. es ist nur chefsache ob man den bereits in der probezeit nehmen darf.
Im Bundesurlaubsgesetz gibt es doch diese "Wartezeit", demnach hat man zwar Anspruch, darf ihn aber erst nach Ablauf der Probezeit nehmen.
Das hatte ich gemeint.
ja und dieser Anspruch muss halt bei Kündigung ausgezahlt werden wenn denn der Arbeitgeber das Urlaubnehmen nicht erlaubt hat.
Der Fragesteller hat doch 10 Tage Urlaub genommen und auch bekommen.
Den Rest des Monates wollte er aber auch nicht mehr arbeiten und liess sich daher krankschreiben.
@ Hexe121967:
es ist nur chefsache ob man den bereits in der probezeit nehmen darf
Das ist falsch!
Auch in der Probezeit besteht Anspruch darauf, bereits erworbenen Urlaub auch zu nehmen. Und auch in der Probezeit darf die Urlaubsgenehmigung nur versagt werden, wenn dringende betriebliche Gründe (und Urlaubswünsche bevorrechtigter Arbeitnehmer) dagegen sehen.
@ Wapiti201264:
"Wartezeit", demnach hat man zwar Anspruch, darf ihn aber erst nach Ablauf der Probezeit nehmen
Diese Wartezeit hat überhaupt nichts damit zu tun, ob man in er Probezeit schon Urlaub nehmen darf, auf den man schon Anspruch erworben hat.
Diese Wartezeit betrifft nur den Anspruch auf den "vollen" vereinbarten/gesetzlichen Urlaub!
Es steht nirgendwo, in keinem Gesetz, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfe. Und ein generelles Urlaubsverbot alleine wegen der Tatsache "Probezeit" wäre rechtswidrig.
Und wenn es hart auf hart kommt, zieht der Arbeitgeber die Kündigung.
Ein Recht, das man nur auf Kosten des Arbeitsplatzes durchsetzen kann, ist recht wenig wert.
@ Interesierter:
Ein Arbeitnehmer muss im konkreten Fall immer selbst entscheiden, ob er gegebenenfalls auf seinem Recht bestehen kann oder soll - aber erst einmal muss er überhaupt wissen, welches Recht er denn nun hat, um sich diese Frage stellen zu können.
Im Übrigen ist Deine Argumentation eines der offensichtlich leider sehr beliebten "Totschlagargumente", mit denen die Überlegungen von Arbeitnehmern, ob und wie sie ihre Rechte durchsetzen können oder sollen, "abgebügelt" werden!
"Gelber Urlaub" bis zum Arbeitsende. Vermutlich ist die Firma nicht begeistert.
Dieses sehr verbreitete Verhaltensmuster funktioniert aber in der Regel. Eventuell ist der Chef nicht begeistert. Du musst wohl zum Anwalt und die "Bezahlung" einfordern.
Der "gelbe Urlaub" ist doch mehr als offensichtlich.
Ich denke, der Arbeitgeber ist sauer. Nun ist abzuwarten, ob der AG doch noch zahlt oder ob er erst mal auf bockig macht und ebenso wie der Fragesteller, Spielchen spielt.
Ich kenne einige Arbeitgeber, die in solchen Fällen wie diesem hier, erst mal nicht zahlen, dann den Zugang der AU-Bescheinigung bestreiten und damit dem Arbeitnehmer erst mal richtig Ärger machen. Eine typische Retourkutsche eben.
Einem einigermaßen erfahrenen Personaler entlockst du mit der Androhung einer Klage nur ein müdes Lächeln. Der kann einen Verhandlungstermin locker ein halbes Jahr hinziehen. Er braucht dazu keinen Anwalt und ihm entstehen daraus noch nicht einmal Kosten.