Rentenversicherung zahlt nicht das Übergangsgeld. Was tun?
Hallo zusammen,
meine mutter ging im janur diesen jahres in eine REHA.Dort hat sie direkt übergangsgeld beantragt.Sie bekam noch 6 wochen gehalt des arbeitgebers wie vorgeschrieben.Da sie in einer Privatinsolvenz ist,brauchte die Rentenversicherung eine pfändungsliste (die eigrentlich vorliegen sollte).das schickte der treuhänder (insolvenz) per fax zur rentenversicherung.aber angeblich sei nichts angekommen.Immer wieder werden neue dinge gefordert.Normalerweise (so denke ich) sollte die DRV die Pfändungsgrenzen kennen.Meine mutter ist auf das Geld angewiesen,da miete und nebenkosten gezahlt werden müssen.Sie wird immer wieder vertröstet.Nun hat sie (verständlicherweise) dadurch ärger mit der vermieterin,da die kosten nicht bezahlt werden können.Hinzu kommt das ein minderjähriges kind im haushalt lebt.für mich grenzt das an unterlassener hilfeleistung.Gibt es da einen § mit dem man der rentenversicherung "drohen" kann?sollte man einen anwalt hinzuziehen und gegebenfalls vors sozialgericht gehen?
ich hoffe ich konnte euch die situation einigermaßen schildern.entschuldigt die schrift (schnell geschrieben)
danke im voraus
3 Antworten
Ich versuch mal eine Antwort. Da Problem ist, die Rentenversicherung hat ihre Vorschriften und mit dem Übergangsgeld das geht NIE schnell, sondern wird im Nachhinein ausgezahlt. Deine Mutter kann nur dort anrufen und an das Verständnis der Kollegen apellieren. Sollte das nichts nützen, einen Brief mit einer Beschwerde an den vorgesetzten Manager richten. Dann sollte es ins Rollen kommen. Ich drücke die Daumen. Mfg
inzwischen hat es mit einer netten dame und etwas druck am telefon geklappt.Danke für deine antwort.
Ich glaube man sollte mal eine Beratungstelle der DR direkt aufsuchen und den Fall schildern und den Berater ganz konkrekt fragen "So ,was nun ? Ich glaube dies steht im SGB (welches bin ich überfragt bei 13 insgesamt) die sich mit Übergangsgeldern aus der DR und mit Fristen und denn dazu gehördenden Paragraphen auseinander setzt..natürlich ist so etwas auch der DR bekannt ! Ich hoffe das hilft zumindest etwas..HG DerMakler
Da es ja bekanntlich sehr schwer bis unmöglich ist jemanden bei der Rentenversicherung telefonisch zu ereichen, gehe persönlich dort vorbei. Da deine Mutter in der privaten Insolvenz ist, hat sie sicher auch einen Rechtsanwalt an die Seite bekommen. Wärend der Insolvenz wird immer der Antrag gestellt ALLE Pfändungen einzustellen. Das Gericht darf nicht's von ihrem Geld einbehalten wenn es in der Selbstbehaltsgrenze liegt. Diese liegt bei unverheirateten Personen ohne Unterhaltspflicht bei etwa 1000€. Das Übergangsgeld wird einer Sozialleistungen gleichgestellt und darf sowieso nicht gepfändet werden. Das sollte auch die RV wissen. Also empfehle ich Druck zu machen. Zur Not drohe damit die Medien zu Informieren das zieht fast immer. Schlechte Presse wollen die nicht. MfG