Verlängert sich mein Arbeitslosengeldanspruch bei einer med. Reha?
Hallo,
ich muss im November zur stationären Reha für 3 Wochen, evtl auch länger. Träger ist der Rentenversicherung Bund. Ein Formular musste ich beim Arbeitgeber/Arbeitsamt abgeben, da ich für die Rehazeit anscheinend Übergangsgeld erhalte. Verklängert sich dadurch mein Arbeitslosengeldanspuch? Hoffe ihr könnt mir helfen
4 Antworten
Hallo*
Es ist so:
Bekommst Du für die Zeit Übergangsgeld, wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld "gestoppt" für die Dauer der Reha. Erst wenn Du wieder "Arbeitsfähig „bist (nach der Reha) wird das ALG weiterbezahlt wo man aufgehört hat.
Also machst Du keinen "Verlust", sondern eine Pause.
Rein von der Theorie bist Du dann auch nicht arbeitslos, sondern "Arbeitsunfähig in einer Medizinischen Rehabilitation von der deutschen Rentenversicherung".
Bekommst Du z.B. kein Übergangsgeld, würdest Du weiterhin Arbeitslosengeld erhalten ganz normal weiter.
LG
Er verlängert sich nicht, er bleibt sozusagen stehen. Er ruht. Wenn das Überganggeld dann endet kannst du den Rest vom Arbeitslosengeld was noch nicht verbraucht ist wieder geltend machen.
Während der 6 Wochen "Entgeltfortzahlung" verbraucht sich der AlG 1Anspruch. Wenn Krankengeld oder (hier) Übergangsgeld gezahlt wird, erhältst du ja kein Alg 1. Also verbleibt dieser Restanspruch.
Es ruht,also hat man drei Wochen länger Anspruch auf ALG!