reinen Privatweg, Mieter verbieten zu nutzen?
Hallo, wer kann mir helfen?
Wir sind Eigentümer eines kleines Mietshauses und haben einen Garten mit Gartenhäuschen.
Der Mieter im Südtaran weigert sich den Zugang zu seiner Wohnung über das Treppenhaus zu nutzen und benutzt den Privatweg. Er ist nicht gehbehindert sondern nur engstirnig.
Im Winter räumt er den Weg nicht, trotz mehrmaligem Hinweis, weil wir ihn nicht nutzen den Weg.
Dürfen wir ihn verbieten diesen reinen Privatweg zu nutzen?
10 Antworten
*Souterrain meintest du sicher ;)
Klar, das könnt ihr verbieten bzw. das Tor verschließen, wenn es nicht im Mietvertrag steht, dass er den Garten oder den Weg benutzen darf, und wenn der Weg nicht z.B. für Mülltonnen zu nutzen ist.
Danke
Die einfachste Lösung wäre das vorhandene Tor abzuchließen.
Den Abgang an der Hecke könnte man ebenfalls sperren.
Vielen Dank und mit dem Gedanken mit der Hecke haben wir auch vor zu machen.
Natürlich dürft ihr dem Mieter untersagen diesen Weg zu nutzen.
Es gibt ja einen anderen über den er seine Wohnung erreichen kann.
Wohnt ihr selbst mit in dem Haus?
Und das Haus hat nur 2 Wohnungen? Wenn ja dann solltet ihr dem engstirnigen Mieter gegenüber mal erwähnen das ihr ein erleichtertes Kündigungsrecht habt. https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Wir sind Eigentümer eines kleines Mietshauses und haben einen Garten mit Gartenhäuschen. Der Mieter im Südtaran
Ich nehme an, es handelt sich um euer selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus und ihr habt nur den einen Mieter?
Dann stellt man dem Mieter entweder offen mit einem Zeugen persönlich übergeben oder per Einwurf(!)-Einschreiben folgendes zu:
"Unterlassungsaufforderung
Sehr geehrter Herr..., sie nutzen trotz unserer ausdrücklicher Weisung weiterhin unseren Privatweg, um in Ihre Mieträume zu gelangen. Sie sind hiermit insbes. wg. unserer Haftung aus Verkehrssicherungspflicht aufgefordert, mit sofortiger Wirkung, spätestens ab dokumentiertem Zugang dieses Schreibens die Mietsache nur noch über die Zuwegung des Treppenhauses zu betreten oder zu verlassen. Andernfalls werden wir nach Maßgabe des § 573a I 1 BGB zum nächstmöglichen Termin das Mietverhältnis leider kündigen müssen.
Mit freundlichen Grüßen..."
G imager761
Vielen lieben Dank!
Da du Eigentümer bist kannst du regeln wie du es willst. Natürlich kannst du es dem Mieter verbieten, den Privatweg zu nutzen da er eine andere Möglichkeit hat in seine Wohnung zu gelangen.
Dies würde ich als Nachtrag zum Mietvertrag vereinbaren. Quasi ein Nutzungsuntersagen.
Des Weiteren wird es schwierig wenn der Mieter den Weg nutzt und im Winter keine Schneeräumpflicht vollzieht. Stürzt er und es ist nichts vertraglich geregelt, haftest du als Eigentümer / Vermieter in allen Angelegenheiten. Und das kann sehr sehr teuer werden. Du kannst ja mal deine Grundstücks - Haftversicherung durchlesen.
Sollte der Mieter den Weg evtl. schon Jahre benutzen, kann er nicht auf ein Gewohnheitsrecht pochen.
Du musst konsequent sein, klare Linie und Aus - Schluss - Feierabend. Letztendlich kannst du der Gelackmeierte sein.
... wie soll das gehen, kein Vertragspartner kann doch die Vereinbarungen einfach nur so und einseitig ändern!
Vielen lieben Dank!
Ja, wir wohnen auch in dem Haus