Darf Hausmeister Gardinen im Flur entfernen?
Hallo,
in einem Mietshaus mit drei Parteien welches einer Wohnungsgesellschaft angehört wurde von dem Hausmeister im Treppenhaus sämtliche Gardinen an den Fenstern abmontiert die wir Mieter vor Jahren dort angebracht haben.
Alle Mieter des Hauses sind sauer darüber, dass der Hausmeister mit der unsinnigen Begründung "Brandschutz" dies durchgeführt hat. Darf er das? Kann man dagegen vorgehen? Alle Mieter finden das unsinnig... Gibt es dafür evtl. gesetzliche Regeln die uns helfen für unsere Argumentation?
10 Antworten
§15 (1) der Landesbauordnung RLP: (1) Bauliche Anlagen müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten möglich sind
https://www.hausgold.de/treppenhaus/ Punkt Pflanzen und Gemälde
die Argumentation mit den Gardienen macht also durchaus Sinn auch aus rein logischer Sicht. m.M.n
ob dies nun so bleibt muss der Vermieter entscheiden wenn der Hausmeister jedoch von diesem Beauftragt wurde bleibt euch nur die Klage und ein Richter muss entscheiden ob die Gardinen zulässig sind oder eben nicht
Also erstmal mim Vermieter reden.
So eine Klage wird vermutlich noch nicht einmal angenommen.
das könnte natürlich passieren kommt zudem noch drauf an in welche Bundesland wir uns befinden und ob das Gesetz dort eindeutiger Formuliert ist. Das Bsp. oben ist aus RLP
Wie kommen Mieter dazu, das Treppenhaus zu dekorieren?
joa das ist mal ne gute Frage
Grundsätzlich haben Mieter in einem Mehrparteienhaus nur die Wohnung gemietet und zu dieser gehört nicht der Hausflur welcher zum betreten der Wohnungen dient. Folglich haben die Mieter auch keine weiteren Nutzungsrechte im Hausflur. Das führt dazu das sie keine rechte haben Gardinen aufzuhängen o.ä zu tun ohne Genehmigung des Eigentümers. Der Vermieter darf die Gardinen m.E somit entfernen wenn er dieses nie erlaubt hat und zwar nach eigenem ermessen. Eine Begründung dafür braucht es somit nicht. Allerdings dürften die Mieter ein recht auf Herausgabe der Gardinen haben sofern man diese einem Mieter Zuordnen kann.
Ansonsten dürfte ein Gespräch mit der Verwaltung weiterhelfen.
PS: Dies ist ein Laienforum und ich bin Laie. Irrtümer sind somit nicht ausgeschlossen.
Was sagt denn die Wohngesellschaft? Die muss doch eine Meinung dazu haben?
Ich nehme an: Gut gemacht Hausmeister - Auftrag ordentlich ausgeführt!
JA wenn es von der Wohngesellschaft kommt, dann ja, ansonsten wenn die nix davon wissen und kein Problem mit Gardinen haben, dann darf er die auch nicht einfach abhängen. Wenn die Wohngesellschaft ein problem damit hat, dann müssen die mieter angeschrieben und aufgefordert werden diese zu entfernen.
ansonsten wenn die nix davon wissen und kein Problem mit Gardinen haben, dann darf er die auch nicht einfach abhängen.
naja es gibt schon gesetzliche Regelungen zum Brandschutz über die darf sich auch ein Vermieter nicht hinwegsetzen
Aber ein Hausmeister darf das nicht einfach selbst bestimmen, denn es ist ja nicht sein Haus, es sei denn er ist der Brandschutzbeauftragte. Aber all das weiß die Fragestellerin ja nicht. Also ANRUFEN UND FRAGEN
dann müssen die mieter angeschrieben und aufgefordert werden diese zu entfernen.
Das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen. Ich stelle mir vor, da kam jemand von der Wohngesellschaft, hat die Gardinen bemerkt, die zuvor jahrelang auch den Hausmeister nicht gestört haben und ordnete die sofortige Entfernung aus Brandschutzgründen an.
Das darf der, denn wenn man sich nur mal vorstellt, ausgrechnet in der Nacht nachdem der Mensch die Vorhänge bemerkt hat, kommt es zu einem Brand mit verheerenden Folgen und er muss sich fragen lassen, warum er das Zeugs nicht sofort entfernt hat... Das fragen dann vor allem die Hinterbliebenen!
Also, Mieter anschreiben, wochenlang mit denen rumstreiten, ob sie nun weg müssen oder nicht und wer dafür dann verantwortlich ist... Ich denke, AudiA489, Du glaubst jetzt selbst nicht mehr, was Du geschrieben hast.
.. und wir wissen es auch nicht, aber ich kann mir eigentlich keinen Hausmeister vorstellen, der irgend eine Arbeit freiwillig macht, die ihm nicht aufgetragen wurde. (Außer den gewöhnlichen Routinetätigkeiten.)
Anrufen und fragen schadet sicher nicht, aber einfach mal verstehen, dass die WBG im Recht ist und vielleicht auch einfach mal im Internet suchen nach "Feuer im Treppenhaus". Vielleicht erleichtert das schon das Verständnis für die zwingend notwendige Maßnahme.
Ob die Mieter da sinnvoll finden, ist nicht entscheidend. Ihr habt eure Wohnungen gemietet, die beginnen hinter der Wohnungstür. Im Treppenhaus haben Mieter nichts auzuhängen, hinzustellen, abzulegen odr wasauchimmer.
Zudem hat der Hausmeister Recht, brennbare Gardinen im Treppenhaus - Fluchtweg sind nicht rlaubt.
Ihr dürft als Mieter aber nicht eigenmächtig Gardinen in einem Gebäudebestandteil aufhängen, der nicht zu eurer eigenen Mietsache gehört. Der Brandschutz ist nicht von der Hand zu weisen. Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg im Brandfall. Weißt du, wie schnell Gardinen Feuer fangen und die Bude brennt? Somit wäre euch der Fluchtweg versperrt.
So eine Klage wird vermutlich noch nicht einmal angenommen. Wie kommen Mieter dazu, das Treppenhaus zu dekorieren?