Strom für Treppenhaus über Stromzähler von Mieter?
Wir haben im Zuge unserer Renovierungsarbeiten und dem hiermit verbundenen Sicherungen rein und raus machen festgestellt, dass die Beleuchtung unseres Treppenhauses über unsere Sicherung (und somit auch unseren Stromzähler) läuft.
Ist dies so zulässig? Zumal uns hiervon bei Einzug, Besichtigung und Co nie was erzählt wurde... Was können wir jetzt machen?
14 Antworten
Das ist nur dann zulässig wenn zwischen dem Zähler des Mieters und dem Treppenhaus ein beglaubichter Zwischenzähler eingebaut ist und der Vermieter einem dann den Strom bezahlt.
Ist der Zähler nicht beglaubigt, dann ist auch das nicht zulässig, denn der Zähler könnte ja z.B. wegen einem Defekt nur die Hälfte anzeigen.
Ist kein Zwischenzähler dran und der Mieter weiß nicht dass ihm Strom entnommen wird, dann ist das Stromdiebstahl. Reagiert der Vermieter nicht, kann man dem auch den Stromversorger auf den Hals hetzen. Die großen Stromversorger beschäftigen nämlich "Stromdetektive". Wie das mit den Billigstanbietern ist, weiss ich nicht.
Der "Stromdetektiv" den der Stromversorger schickt sichert die Beweise und legt auch den illegalen Abzweig sofort still. Der kann auch ausrechnen was einem dann an Geld durch den Stromklau zusteht. Ist die Heizungsanlage auch angeschlossen, kommen locker 70W dauerlast also ca. 600kWh pro Jahr hinzu was immerhin so etwa €100 pro Jahr sind. Treppenhaus kommt ja auch noch hinzu, hier kann man also von ca. €120 pro Jahr an Stromdiebstahl ausgehen!
Das ist auf gar keinen Fall zulässig. Teile sofort den Vermieter mit, dass er diesen Mißstand innerhalb von 2 Wochen abstellen soll, da Du nicht bereit bist, über Deinen Zähler die Kosten zu tragen. Nach dieser Zeit, wenn sich nichts getan hat, drehe die Sicherung raus und laß das Haus im Dunkeln. Beantrage auch die Übernahme der Stromkosten für die Zeit, die Du dort schon wohnst vom Vermieter.
Ist schon richtig was Du sagst, aber sie soll ja den Vermieter auch erst eine Frist setzen und nicht alles sofort abstellen. Erst wenn er nicht reagiert, soll sie den Stecker ziehen. Ich würde nicht das Hauslicht für alle mitbezahlen. Manche Vermieter sind nun mal dickfällig und reagieren nicht. Sie kann doch nicht auf die Kosten sitzen bleiben.
Hallo hier ein ausschnitt aus meinem Kaufvertrag ,,Der Verkäufer hat den Käufer darauf hingewiesen dass eine Renovierung des Treppenhauses erfolgen wird. Diese soll zeitnah nach verkauf der Wohnungen des Hausanwesens durchgeführt werden. Die durch diese Renovierung anfallenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des Verkäufers´´ meine frage als Eigentümer hierzu: im Treppenhaus soll der Strom Renoviert werden und neue Briefkästen kommen rein wer trägt die Kosten?????
Nein, dies ist nicht rechtens, dafür muss ein extra Zähler und naturlich extra Sicherung verbaut werden. Da das Hauslicht zu den Allgemeinkosten zählt, muss es auch möglich sein, es extra per Nebenkostenabrechnung ab zu rechnen. So ist das nicht gegeben. Ihr würdet für alle bezahlen. Forder den Vermieter auf dies sofort zu beheben, ansonsten würde ich so lang die Sicherung raus nehmen, das wird die Sache beschleunigen, vor allem jetzt zu der dunklen Jahreszeit.
Also da wird soviel "Schmarren" geschrieben dass es kaum zu lesen ist. Seit wann gibt es Stromdiebstahl? Ist Strom eine Sache? Aber es geht ja schon bei der Frage an, da kann die Fragestellerin schon keine zuverlässige Antwort erwarten. Wenn sie alleine das Haus bewohnt ist ja schon überhaupt nichts zu beanstanden. Sind mehrere Parteien im Haus, soll sie mal in ihren Mietvertrag reinschauen, da ist bestimmt was geregelt. Sollte verschwiegen worden sein, dass der Treppenhausstrom vom Zähler eines Mieters gemessen und die Kosten von ihm getragen werden ist das wohl zivilrechtlich, aber nicht strafrechtlich relevant.
Stromdiebstahl gibt es schon seit es Strom gibt und ist somit eine Straftat im Sinne des StGb. Auch ist Strom eine " Sache " die man kaufen, oder selbst erzeugen und verkaufen kann. Z.b. über Einspeisung aus privaten Solaranlagen. Die Einheiten bzw. Größen werden in Kw/h, also Kilowattstunden bezeichnet.
Also nochmals, Stromdiebstahl gibts nicht , weil Strom keine Sache ist, auch wenn er in Kw/h gemessen werden kann.Dazu hat der Gesetzgeber extra den § 248c geschaffen, Entziehung elektrischer Energie. Der Tatbestand ist aber vorliegend hinten und vorne nicht erfüllt. Und weiter zu Ihrem Hauptbeitrag, ich habe höchste Zweifel, dass eine Drittelung der Kosten zulässig ist, wenn dann nur, wenn die Wohnungen auch gleich groß sind. Ansonsten Aufteilung nach Wohnfläche/Wohnung.
@simone, das ist kein guter Rat (Tipp zur Sicherung). Käme es zum Unfall, wäre der Mieter haftbar und könnte bestraft werden.