Mieter stellt alles zu - darf ich es wegräumen?
Hallo, Wir vermieten zurzeit eine Lagerhalle, die über einen großen Hof mit unserem Haus verbunden ist. Der Mieter ist ein Flohmarkthändler und holt Sachen vom Sperrmüll um sie wieder zu verkaufen. Mittlerweile türmt sich seine Ausbeute auf der vor der Halle befindlichen Rampe (im Mietpreis eingeschlossen) und in Teilen des Hofes ( nicht im Mirtpreis eingeschlossen). Das Gebiet ist von außen für Nachbarn und Fremde einzusehen, mehrmals würden wir angesprochen, dass es wie auf der Müllhalde aussieht, der Mieter räumt jedoch, auch nach mehrmaligem auffordern nichts weg. Das Ordnungsamt und die Polizei waren da, ohne Erfolg. Mein Anwalt sagt, ich darf nichts anrühren. Stimmt das? Ist es mir untersagt für Ordnung zu sorgen, solange ich die Gegenstände nicht wegschmeiße? Mittlerweile gibt es dort Ratten! Ein Mieter in einer Wohnung der Lagerhalle muss durch diesen Müll durchlaufen..
7 Antworten
Ihr habt eine Lagerhalle vermietet mit einer Rampe dran. Das innere der Halle und gerade noch die Rampe sind zum Lagern da. Alles andere ist eine Verkehrsfläche, die frei zu halten ist. Selbst Hand anlegen darfst du nicht. Im übrigen wäre das ein irrsinniges Haftungsrisiko. Wer weiß, was Du alles kaputt gemacht oder weg genommen hast, wenn Dir der Vermieter nachweist, dass Du seine Sachen angerührt hast. Also wirklich Finger weg lassen.
Mögliche Maßnahmen, nachdem Briefe nicht geholfen haben:
- Androhung einer fristlosen Kündigung, wenn bis Zeitpunkt x der nicht gemietete Bereich nicht geräumt ist.
- Fristlose Kündigung und bei Abwesenheit des Mieters sofort die Lagerhalle von außen verrammeln, dass er nicht mehr rein und raus kann. Dazu muss man nicht unbedingt das Schloß austauschen, was bedeuten würde, dass man sich unbefugt Zutritt verschafft. Also einfach von außen Zunageln, zumauern oder sonst irgendwie Türen und Tore so verbarrikadieren, dass der Mieter nicht mehr an seine Sachen kann. Damit machst Du das Vermieterpfandrecht geltend, denn Du hast Forderungen, die der Vermieter nicht bezahlt hat.
Forderungen:
Nutzungsentgelt für den Zeitraum ab 1. Brief für die vom Mieter zu Unrecht belegte Fläche. Je m² und Monat Betrag x. Erst wenn diese Forderungen bezahlt sind und die Flächen geräumt sind, machst Du Deine Halle wieder zugänglich. Außerdem entgehst Du damit dem Risiko, dass er plötzlich mit vielen eher werthaltigen Dingen verschwindet und Dir den Sperrmüll auf Deinem Hof liegen läßt.
Ist der Hof dann hoffentlich geräumt und das Nutzungsentgelt bezahlt, läßt Du ihn wieder an seine Sachen ran. Gibt es bis dahin eine Einigung über die geregelte Forsetzung der Nutzung, ziehst Du die fristlose Kündigung zurück ansonsten Zugang nur noch zum Halle ausräumen. Lass Dich aber anwaltlich zu dieser Vorgehensweise beraten. Ich würde das auch nicht ohne anwaltlichen Rückhalt tun.
Abgesehen davon, dass Rechtsberatung hier im Forum nicht erlaubt ist und die Forumsbetreiber Ärger bekommen können, wenn sie Rechtsberatung zulassen: Dein Anwalt hat Recht (er hat das Recht übrigens studiert und darf dich rechtlich beraten). Leider kommst du nur mit Räumungsklage dagegen an. Wenn sich allerdings herausstellt, dass eine gesundheitliche Gefährdung aufgrund von Verwahrlosung vorliegt, dann könntest du erreichen, dass das Ordnungsamt schließlich doch einschreitet. Sperrmüll allein reicht da aber nicht aus. Da muss es dann schon um das Verrotten von verderblichen Dingen gehen ...
...oder um Ratten!
Kündigen Sie das Mietverhältnis fristgerecht und fordern Sie den Mieter auf, das Gelände und die Halle bei Mietende geräumt herauszugeben. Geschieht dies nicht, können Sie auf Räumung klagen. Den Rest erledigt dann der Gerichtsvollzieher, der den Schrott drinnen und draußen räumen läßt. Haben sei denn unter Hinweise auf eine Kündigung die nicht vertragsgemäße Lagerung bereits einmal förmlich abgemahnt?
Wer sich auf eurem Areal nicht konform verhält , hat das Anwesen Besenrein in drei Monaten zu verlassen . In richtiger Rechtsanwalt hätte dies Version vorgeschlagen . Das Gespräche mit dem Mieter geführt wurden , und vermerkt mit Daten , setze ich voraus .
Wenn du etwas wegräumst, musst du es so verstauen, dass nichts kaputtgeht. Jedoch steht das Zeugs offensichtlich auf einer Fläche, die er nicht angemietet hat und das geht nicht. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die Ratten, denn das ist zumindest aus meiner Sicht eine extreme Beeinträchtigung und dagegen kann sicher vorgegangen werden. Wehre dich und wechsle ggf. den Anwalt hin zu einem, der sein Handwerk versteht.