Darf man als Mieter Alufloie ans Fenster kleben?
Hallo Leute,
und zwar hab ich im Erdgeschoss meines Mietshauses einen Partykeller. in diesem Raum hab ich des Öfteren eine Party und benutze dazu Stroboskop,Laser Show e.t.c. Da der Raum aber sehr hell ist und meine Nachbarn ständig rein glotzen , habe ich mir Alufolie ans Fenster geklebt, damit es zum ersten Dunkel ist und zweitens, die Lichter dadurch besser im Raum verteilt werden. Nun streikt aber mein Vermieter rum und fordert mich auf diese sofort zu entfernen, sonst drohe er mir mit einem Anwalt. Es fängt sich keine Feuchtigkeit dahinter oder hat sonst keine Nachteile für die Fenster. Der Grund dafür ist, dass es Asozial aussähe. Okay es sieht sicherlich von außen komisch aus, aber sollte ein Keller es denn ?!? Wenn ich mir sowas in meine Wohnung kleben würde, hätte ich da selbstverständlich Verständnis für. Die Fenster sind auf der Rückseite des Hauses, somit könnte nur mein Nachbar und mein Vermieter der nebenan wohnt diese sehen.
Nun meine frage lautet, hat der Vermieter das Recht dazu , mir dieses zu verbieten ? Im Mietvertrag steht nichts drin. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Grüße
9 Antworten
Nun meine frage lautet, hat der Vermieter das Recht dazu , mir dieses zu verbieten ?
Von innen kannst Du Deine gemieteten bzw. zur Mietsache gehörenden Räume "dekorieren" wie Du willst. Das kann der Vermieter Dir nicht verbieten.
Verbieten kann er aber ständige Partys.
Was genau heißt eigentlich meines Mietshauses?
Ah ja, dann stört die Alu-Folie wohl eher den persönlichen Geschmack des VM als die Ansicht des Objektes.
Wie gesagt, von innen darfst Du nach Deinem ganz persönlichen Geschmack dekorieren.
Ja das stört Ihn , weil er es halt hässlich findet. Aufjedenfall vielen Dank für die vielen Infos
Grüße
Hey Leute , erstmal vielen Dank für die schnellen antworten. Ja geeinigt habe ich mich schon mit ihm, ich meint halt erst zu Ihm , welche Farbe es denn sein soll, nicht das ihm das Muster oder ähnliches wieder nicht passt :D Es kommt halt nen Rollo dran, aber mich hätte jetzt zu gerne Interessiert , ob er sich überhaupt so etwas erlauben darf, da er sich über alles mögliche aufregt :)
Liebe Grüße
Nun meine frage lautet, hat der Vermieter das Recht dazu , mir dieses zu verbieten ? Im Mietvertrag steht nichts drin.
Sofern die Mietsache dadurch keinen Schaden nimmt, kann der Vermieter weder etwas vorschreiben noch verbieten.
Das gilt aber nur innerhalb der gemieteten Wohnung. Ein Sichtschutz oder ein Rollo, was außerhalb der Wohnung am Fenster angebracht ist, kann untersagt werden.
Ja geeinigt habe ich mich schon mit ihm, ich meint halt erst zu Ihm , welche Farbe es denn sein soll, nicht das ihm das Muster oder ähnliches wieder nicht passt :
Da lässt sich doch bestimmt auch eine Einigung finden.
MfG
Johnnymcmuff
Man darf seine Räumlichkeiten auf diese Weise abdunkeln. Mit der gleichen Begründung könnte er ansonsten Vorhänge oder Gardinen verbieten, das rote Laternchen, dass ich so süß finde, der Vermieter aber der Meinung ist, es sähe aus, als würde in seinem Haus ein Bordell betrieben.
Eine andere Frage ist, ob es sich lohnt darauf zu beharren und das Verhältnis womöglich auf Dauer ins "Miese" zu fahren.
das rote Laternchen...
und ein kleines Bild vom Führer, gut sichtbar im Fenster
glaubst du das muß der Vermieter akzeptieren
in der Wohnung kannst du so ziemlich alles machen was du willst
wenn es aber die Aussenansicht des Hauses verändert, nicht
die Alufolie kommt weg ....
Also zum einen finden keine regelmäßigen Partys statt, sondern halt zu besonderen Anlässen halt.
Mein Vermieter hat 2 Häuser die Ihm gehören, sie stehen zsm auf einem Großen Grundstück. seines an der Haupstrasse und meines etwas längs dahinter. Indem 2tem Haus wohnen halt wir, dies hat 3 Zimmer und ist insgesamt 120m² Benutzerfläche und 80m² Wohnfläche.