Versteckte schulden beim erben ?

9 Antworten

Normalerweise bekommt man auch Auskunft über die Schulden. Vom wem man diese Auskunft bekommt, weiß ich allerdings nicht. 

SaVer79  21.07.2017, 15:05

Leider ist die Info falsch...

MancheAntwort  21.07.2017, 15:06
@SaVer79

"saver" hat Recht !

xolo8  21.07.2017, 15:11
@SaVer79

Die Info ist schon richtig. Möglicherweise muss man die Infos durch Eigenrecherche einholen, in dem man z.B. bei Banken o.ä. anfragt. Aber Auskunft darüber bekommt man.

DinoSauriA1984  21.07.2017, 15:17
@xolo8

Die Bank gibt auch erst Auskunft, wenn man entweder bereits Vollmacht hat, oder sich als Erbe ausweisen kann. Die Enkel müssen ja nicht zwangsläufig die Erben sein.

xolo8  21.07.2017, 15:21
@DinoSauriA1984

Ok, dann bitte ich um Verzeihung und darum, meine Aussage darüber zu ignorieren. Meines Wissens nach war/ist es möglich, Infos über Schulden einzuholen. Anhand der Unterlagen sollte man allerdings auch in der Lage sein, mögliche Schulden zu ermitteln.

pitt1900 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 15:03

vielen dank für die schnelle antwort..das ist lieb und hilft schon mal ein wenig weiter

erst einmal vielen dank für die sehr raschen antworten. das thema überfordert mich schon ein wenig.

meine mutter soll es ja eigentlich erben. und hat heute erst diesen brief drin gehabt.wir selbst hatten alle jahrelang kein kontakt zu meiner oma.bei diesen amtsschrieben stand halt u.a. die summe drin und das sie 6 wochen zeit hat.

das heißt also das wir beim amtsgericht keine aussage über schulden bekommen und sie es lieber ausschlagen sollte?

wisst ihr wie teuer es wird? der nächste erbe wäre ja dann ich wenn ich es ausschlage muss ich das selbe dann auch für meine kinder machen?

isomatte  22.07.2017, 03:53

In der Regel erfährt man vom Nachlassgericht nur ob ein Nachlass vorhanden ist,aber nichts über evtl.noch offene Verbindlichkeiten,dass müssen die evtl.Erben selbst in Erfahrung bringen !

Wenn es sich also nur um ein paar 100 € handelt und ihr auf der sicheren Seite sein wollt,würde ich das Erbe ausschlagen,damit wäre dann die Sache für euch erledigt.

Was das ausschlagen des Erbes kostet richtet sich meines Wissens nach der Höhe des evtl.Erbes,kostet aber min.30 €.

Wenn du mit deiner Mutter zum Amtsgericht gehst und evtl.auch noch deine volljährigen Kinder,dann spart ihr Geld,denn dann werden diese min.30 € nur einmal fällig,dazu braucht man erst mal nur den Personalausweis oder Reisepass,die 30 € müssen nicht gleich gezahlt werden,da kommt dann schriftlich eine Forderung.

Hast du minderjährige Kinder,reicht es aus wenn du da die Geburtsurkunden dabei hast.

Sollten deine Kinder volljährig sein und nicht mit euch zum Amtsgericht gehen können oder sogar weiter weg wohnen,dann müssen sie diese 30 € noch mal zahlen,sie können dann zu ihrem zuständigen Amtsgericht gehen und da das Erbe ausschlagen.

Die Frist von 6 Wochen beginnt dann meines Wissens nachdem sie vom Nachlassgericht schriftlich darüber informiert worden das sie als Erbe in betracht kommen.

Ich denke mal da müsst ihr euch keinen Kopf mehr machen,denn wenn ich richtig informiert bin,gilt ein Erbe als angenommen,wenn man es nach bekannt werden des Erbfalls nicht innerhalb von 6 Wochen schriftlich beim Amtsgericht ausschlägt !

Wenn man nicht weiß ob Schulden vorhanden sind,muss man meines Wissens beim Amtsgericht einen Nachlassverwalter beantragen / bestellen,damit ist dann glaube ich gesichert,dass sollten Schulden vorhanden sein die das Erbe übersteigen,dass dann nur mit dem Erbe gehaftet werden muss und nicht mit eigenem Vermögen.

Ein Erbe kann man nur innerhalb von einer Frist von drei Wochen ausschlagen,

nachdem man die Todesnachricht erhalten hat !

Du solltest auch Bedenken, dass du als Erbe auch Bestattungs-

pflichtig bist.... Also u.a. auch die Beerdigungskosten übernehmen

musst !

isomatte  21.07.2017, 16:15

Das ausschlagen des Erbes hat nichts mit den Bestattungskosten zu tun,selbst wenn man ein Erbe ausschlägt,weil man vorher schon weiß das nur Schulden geerbt werden würden,müssen Unterhaltspflichtige bei Leistungsfähigkeit für die Kosten aufkommen !

Die Frist beträgt 6 und nicht 3 Wochen.

Grundsätzlich bekommt man keine Infos über den Wert des Erbes sondern muss sich als Erbe selber kümmern.

PS: man muss ein Erbe nicht annehmen, sondern wird automatisch Erbe, wenn man nicht ausschlägt

DinoSauriA1984  21.07.2017, 15:15

Dazu hat man sechs Wochen nach Kenntnis vom Tode Zeit.

Du kannst demnach gar nicht mehr ausschlagen.